Aufsichtsbehörde hat Änderungen zugestimmt
Städtischen Nachtragshaushalt ist genehmigt
Bergisch Gladbach - Der Nachtragshaushalt der Stadt Bergisch Gladbach ist rechtskräftig. Mit Schreiben vom 26. Januar 2017 hat die Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises die im Dezember 2016 beantragte Änderung des städtischen Haushaltssicherungskonzepts genehmigt. Die Aufsichtsbehörde stellt in ihrer Verfügung fest, dass der Haushalt 2016/2017 sowie das Haushaltssicherungskonzept den vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Am 21. Februar 2017 wurde die zugehörige Satzung...