Mit sofortiger Wirkung aufgehoben!
Abkochgebot für das Trinkwasser
Bergisch Gladbach - In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises
teilen wir mit: Das Abkochgebot für Trinkwasser ist mit sofortiger
Wirkung aufgehoben.
Das Trinkwasser entspricht in allen Belangen den Vorgaben der
Trinkwasserverordnung und ist gesundheitlich unbedenklich. Es lässt
sich ohne weitere Vorkehrungen für alle Zwecke nutzen. Ein
Abkochen ist nicht mehr erforderlich.
Die Desinfektion mit Chlor in den von der Verkeimung betroffenen
Wasserzone bleibt aus Vorsorgegründen bis Mitte Januar vorerst
bestehen. Damit die Desinfektion eine optimale und dauerhafte Wirkung
entfaltet, muss diese über einen längeren Zeitraum verlaufen. Die
Chlorung ist gesundheitlich unbedenklich, es kann jedoch bei der
Entnahme von Warmwasser zu einer leichten Geruchsbildung kommen.
Bei Veränderungen der Lage werden wir neue Informationen herausgeben
und diese auch unter www.belkaw.de
veröffentlichen. Wir bedauern außerordentlich, dass es durch den
Vorfall in einem Teil des Versorgungsgebiets zu Unannehmlich-keiten
gekommen ist.
Die Suche nach der Ursache dauert an. Die BELKAW geht derzeit mehreren
Anhaltspunkten nach und prüft diese intensiv. Da derartige
Untersuchungen aber Zeit in Anspruch nehmen, ist mit Ergebnissen kaum
vor Anfang des kommenden Jahres zu rechnen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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