Hunde
Aktuell mehr Beschwerden bei der Ordnungsbehörde

Das Miteinander zwischen Hundehalter sowie den Mitmenschen ist nicht immer problemlos. So verzeichnet die Ordnungsbehörde aktuell mehr Beschwerden bezüglich des fehlerhaften Führens von Hunden im Stadtgebiet. | Foto: pixabay
  • Das Miteinander zwischen Hundehalter sowie den Mitmenschen ist nicht immer problemlos. So verzeichnet die Ordnungsbehörde aktuell mehr Beschwerden bezüglich des fehlerhaften Führens von Hunden im Stadtgebiet.
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Bergisch Gladbach (red). Über 6.000 Hunde gibt es im Stadtgebiet,
konkret waren es Anfang 2021 6199 Tiere, die steuerlich angemeldet
sind. Das Miteinander zwischen Hundehalter sowie den Mitmenschen ist
nicht immer problemlos. So verzeichnet die Ordnungsbehörde aktuell
mehr Beschwerden bezüglich des fehlerhaften Führens von Hunden im
Stadtgebiet.

Das Landeshundegesetz NRW sowie spezielle Regelungen in der
städtischen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach sehen
konkrete Handlungsvorgaben vor. Viele Menschen fürchten sich vor
Hunden. Außerdem möchten auch Hundebesitzer auf ihren Spaziergängen
nicht auf andere unangeleinte Hunde treffen. Um aufeinander Rücksicht
zu nehmen und die Wünsche des Anderen zu wahren, sollen sich
(freilaufende) Hunde immer in dem Einwirkungsbereich der
hundeführenden Person befinden, um eventuelle Gefahren abwehren und
schnell eingreifen zu können. Vielerorts besteht eine verbindliche
Leinenpflicht. Hunde sind unabhängig von Größe oder Gewicht in
Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, in öffentlichen Gebäuden,
Schulen und Kindergärten, in allgemein zugänglichen, umfriedeten
Park-, Garten- und Grünanlagen und im Wald außerhalb von Wegen
anzuleinen. Zur Schonung der Tiere gilt im Naturschutzgebiet eine
Leinenpflicht für alle Hunde.

Alle großen Hunde, also alle Tiere, die eine Widerristhöhe von über
40 Zentimetern haben und/oder schwerer als 20 Kilogramm wiegen, sind
außerhalb eines befriedeten Besitztums auf öffentlichen Straßen,
Wegen und Plätzen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile nur
angeleint zu führen. Diese Regelung gilt aufgrund einer Sonderregel
ebenfalls für die Anlage der Saaler Mühle.

Auf Kinderspielplätzen dürfen Tiere grundsätzlich nicht mitgeführt
werden. Dies ist in der ordnungsbehördlichen Verordnung über die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet
der Stadt Bergisch Gladbach geregelt.

Für viele, die einen Hund halten, ist das Mitführen von
Hundekot-Tüten bereits eine Selbstverständlichkeit. Die Beseitigung
der Verunreinigung stellt nicht nur eine gute soziale Geste dar,
sondern ist auch eine rechtliche Verpflichtung, denn die
ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bergisch Gladbach schreibt
vor, dass durch Tiere verursachte Verunreinigungen auf öffentlichen
Flächen unverzüglich und schadlos zu beseitigen sind.

Wer die Leinenpflicht nicht beachtet oder die Verunreinigungen durch
seinen Hund nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wird
diese der Ordnungsbehörde bekannt, ist mit einem Bußgeld zu rechnen.

Für den Hund ist in Bergisch Gladbach eine Hundesteuer zu bezahlen.
Zudem muss die Haltung eines großen Hundes, der also ausgewachsen
eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von
mindestens 20 Kilogramm erreicht, der Ordnungsbehörde von der
Halterin oder vom Halter anzuzeigen Gefährliche Hunde (§3 L HundG
NRW), beziehungsweise Hunde bestimmter Rasse (§10 LHundG NRW)
benötigen vor dem Beginn der Hundehaltung eine ordnungsbehördliche
Erlaubnis zur Haltung des Hundes.

Für Rückfragen rund um das Thema Halten und Führen eines Hundes im
Stadtgebiet steht die zuständige Sachbearbeiterin Julia Baumgartner
unter j.baumgartner@stadt-gl.de per E-Mail oder telefonisch unter
(02202) 142396 zur Verfügung.

Alle Informationen gibt es auch online unter:
www.bergischgladbach.de/Dienstleistung.aspx?dlid=2075

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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