Corona-Eindämmung
Alle Veranstaltungen in Bergisch Gladbach sind ab 15. März verboten

Foto:  Annick Vanblaere auf Pixabay 

Bergisch Gladbach - Aufgrund eines aktuellen Erlasses des Landes NRW untersagt die
Stadt Bergisch Gladbach ab einschließlich Sonntag, 15. März 2020,
bis zum 19. April 2020 alle Veranstaltung auf dem Stadtgebiet durch
eine Allgemeinverfügung.

Diese wurde auf der Homepage der Stadt Bergisch Gladbach
veröffentlicht:
https://www.bergischgladbach.de/2020-03-14-allgemeinverfuegung-verbot-veranstaltungen-stadt-bergisch-gladbach.pdfx

Das Verbot umfasst auch Gottesdienste bzw. sonstige
Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Ausgenommen von dem
Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen eines
überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig sind, insbesondere
solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge dienen. Dazu gehören
z.B. Wochenmärkte zur Nahversorgung der Bevölkerung.

Ebenfalls bis zum 19. April 2020 sind musikalische und sonstige
unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in
Nebenräumen mit Schankbetrieb (insbesondere Diskotheken, Clubs und
Bars
) sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen
Veranstaltungen einschließlich Tanz untersagt. Von dem Verbot
betroffen sind auch Theater- und musikalische Aufführungen,
Filmvorführungen und Vorträge
jeglicher Art, der Betrieb von
Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme
von Wetten.
Der Besuch von Restaurants und Gaststätten, die mit einem
Essensangebot der Versorgung dienen, bleibt möglich.
 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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