Abschluss der Planung für Haushaltsjahre 2019/20
Ausgeglichene Haushalte

Gute Zukunftsperspektiven für die Stadt. | Foto: Alfred Müller
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  • Gute Zukunftsperspektiven für die Stadt.
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Bergisch Gladbach - Der von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsentwurf ist eine sehr
ambitionierte Grundlage für die weitere Bearbeitung im Rat. Die
Stadtvertreter werden diese Planungsgrundlage in der Ratssitzung am
18. Dezember beschließen.

Man sah im Zahlenwerk deutlich die Handschrift von Kämmerer Frank
Stein, der aus seiner Zeit als Finanzchef der Nachbarstadt Leverkusen
sich eher von der Realität als von Wunschträumen leiten lässt.
Gleichwohl liegt in der Natur der Sache, dass sich im Rat, und auch
übergreifend bei den Parteien, noch viele Punkte der kritischen
Diskussion stellen müssen, und auch der eine und andere ergänzende
Vorschlag zu erwarten steht.

In der zunächst vorgenommenen kritischen Analyse des bestehenden
Haushaltssicherheitskonzept (HSK) zeigt sich, dass kein konkreter
Faktor die Planverbesserung (von 2020 auf 2021) in Höhe von 7,8 Mio
Euro erklärt, sondern es um eine erfreuliche, aber auch
willkürliche, Kumulation optimistischer Prognosen auf der
Ertragsseite geht.

Darin liegt aber keine Nachhaltigkeit. Deshalb liegt die Ableitung
nahe, dass, wenn der Haushaltsausgleich nicht 2020 gelingt, er auch
nicht in den Folgejahren erreicht wird. Mehr denn je sind in diesen
Zeiten lange Prognosezeiträume immer ein besonderes Problem. Alle
Verantwortlichen werden sich zudem auf die Fahnen schreiben müssen,
dass der Zwang zur Haushaltsdisziplin ab 2020 größer wird.

Betrachtet man nun die Haushaltsprojektion 2020 im Vergleich zur
bisherigen Finanzplanung, dann sind die folgenden Abweichungen
besonders augenfällig:

Plandefizit -7,70 Mio. €
Realistischer Personalaufwand -5,40 Mio. €
Neue Stellen -4,15 Mio €
Aufwandsteigerung Fachbereiche -2,91 Mio €
Schlüsselzuweisungen -8,80 Mio. €
Verlust EB Immobilien -1,70 Mio. €
Verbesserung Gewerbesteuer +2,00 Mio. €
Weiter Veränderungen +0,58 Mio. €
Summe: -28,08 Mio. €

Da das Land in seinen Empfehlungen von 1% Gehaltsteigerungen ausgeht
führt der realistische Personalaufwand zu einem Defizit von 5,4 Mio.
Euro, ohne dass nur eine einzige neue Stelle enthalten ist. An neuen
Stellen sind geplant für 2019 = 60 und 2020 = 8. Bei einem
jährlichen Gesamthaushalt um die 300 Mio. € ist die Veränderung
beim Mehrbedarf der Fachabteilungen als wenig kritisch auszumachen.

Nun lässt der zu erwartende Fehlbetrag in 2020 von gut 28 Mio. Euro
erkennen, dass es wohl besonderer Einflussnahmen bedarf, günstigere
Perspektiven zu erreichen. Was in solchen Situationen in anderen
Kommunen durchaus als probates Mittel gesehen wird, soll nun auch in
GL greifen.

Frank Stein schlägt dazu vor, im sogenannten
„Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren“ die stillen Reserven der
Eigenbetriebe einzubeziehen. Die Bäderbetriebe und die
Abwassergesellschaft zusammen verfügen über stille Reserven von
insgesamt 94,2 Mio. €. Im „Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren“
werden Gewinne der Kapitalgesellschaft an die Anteilseigner
ausgeschüttet. Anschließend dann wieder rückgeführt. 6,2 Mio. €
sollen so aus 2019 kommen und 19,7 Mio. € aus den Jahren davor.

Die verfügbaren stillen Rücklagen als Mittel für den
Haushaltsausgleich reichen bis 2023, haben also nicht die gewünschte
Nachhaltigkeit. Aus der Erhöhung der Grundsteuer B um 50 Punkte in
2020 sollen dann 2,18 Mio. € kommen. Die Summe führt also zum
Ausgleich des erwarteten Fehlbetrages 2020. Zur Nachhaltigkeit ist
diese jährliche Erhöhung um 50 HSP bis einschließlich 2023 geplant.
Nun lässt sich die Grundsteuer nicht endlich erhöhen. Deshalb gibt
es Maßnahmen, weitere Erhöhungen zu vermeiden oder abzumildern.

Alle Aufgaben der Verwaltung sind in Produkten konzentriert. Jeder
dieser 104 Produkte soll einzeln auf den Prüfstand kommen. Ferner ist
die Verwaltungsstruktur der Verwaltung und Eigenbetriebe zu
optimieren. Auch die weitere Digitalisierung bietet Potenzial. Alle
jetzt schon absehbaren Verbesserungen müssen prioritär in den
Haushaltsausgleich gehen. An realistischen Verbesserungen werden
gesehen:

Aktivierung von Erhaltungsaufwand (Dauer der Abschreibung;
Abschreibemöglichkeit Herstellungsaufwand)
Erhöhung Flüchtlingspauschale
Keine Erhöhung der Kreisumlage nach 2020
Entlastungen aus Bundes-/Landeshaushalt

 

Erkenntnis aller Planelemente:
Das „Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren“ bringt Zeit, aber keine
nachhaltige Lösung. Die gewonnene Zeit muss genutzt werden für
Optimierung. Beachtung Anforderungen an den Investitionshaushalt. Nun
hat die Politik das Wort! Sie kann auf einer soliden und
verantwortungsvoll erstellten Planung aufbauen mit dem Ergebnis, dass
die Erkenntnis eines ausgeglichenen Haushalts ab 2020 in die Realität
überführt wird.

- Alfred Müller

Gute Zukunftsperspektiven für die Stadt. | Foto: Alfred Müller
Berechtigte Freude bei Frank Stein (links) und Lutz Urbach über das Fazit der Planung. | Foto: Alfred Müller
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