Plagegeister und Abzocker
B. Becker warnt vor unseriösen Schädlingsbekämpfern

Foto: Brumeier

Bergisch Gladbach - (red). Schon 2018 war ein Wespenjahr. Und nach dem heißen Juni
schicken sich die Wespen wieder an, flügge zu werden. Seit Wochen
legt auch der Eichenprozessionsspinner vielerorts Gärten und Parks
lahm.

„Das warm-trockene Klima mit seinen tierischen Begleitern lässt
ebenfalls viele Abzocker aus der Deckung kommen“,
sagt Brigitte
Becker von der Verbraucherzentrale in Bergisch Gladbach und berichtet
aus ihren Beratungsalltag: „Denn ob die gesundheitsgefährdenden
Raupen aus den Bäumen oder das Wespennest im Rollladenkasten des
Kinderzimmers – die ungebetenen Gäste will man möglichst schnell
wieder loswerden. Und in ihrer Not fallen tierisch Geplagte dann auf
unseriöse Anbieter ohne Sachkunde, aber mit überzogenen Rechnungen
rein.“

Als Notfall-Pack gibt Becker die folgenden Tipps rund um
Schädlingsbekämpfung mit auf den Weg:

Artenschutz beachten

- Achtung Arten- und Naturschutz: Ohne triftigen Grund dürfen Wespen
nicht gefangen, gestört, umgesiedelt oder getötet werden, so sieht
es das Bundesnaturschutzgesetz vor. Hornissen sind nach der
Bundesartenschutzverordnung sogar noch stärker geschützt. Nur wenn
ein „vernünftiger“ Grund vorliegt, dürfen Bienen- und
Hornissennester entfernt werden.

So zum, Beispiel, wenn im Haus kleine Kinder wohnen oder Allergiker,
bei denen ein Wespenstich tödlich enden kann. Allein ein Fachmann
darf entscheiden, ob ein Nest beseitigt werden darf. Wer die
Behausungen eigenmächtig entfernt, riskiert eine Geldbuße von bis zu
50.000 Euro.

Imker, zugelassene Schädlingsbekämpfungsunternehmen, Kammerjäger
sowie einige Umweltschutzorganisationen sind die richtigen
Ansprechpartner – mit der passenden Ausrüstung und sachkundigen
Erfahrung. Fach- und Berufsverbände der Schädlingsbekämpfer sowie
Stadtverwaltungen oder Umweltämter helfen bei der Suche nach
Fachleuten aus dem Umkreis.

Vorsicht bei der Rufnummer

- Im Notfall auf Nummer sicher: Auch wenn die ungebetenen Gäste
plötzlich bedrohlich nahe kommen, gilt es, nicht hektisch eine
0800-Nummer oder eine Handynummer zu wählen, unter der sich schnell
ein Notdienst-Eintrag in den Branchenbüchern findet.

Die führt nämlich nicht selten bloß zu einem Gesprächspartner im
Call Center, der dann mithilfe von Kontaktdaten vermeintliche
Fachleute zu den Kunden schickt. Weil deren Firmensitz meist nicht in
unmittelbarer Umgebung liegt, werden die Dienste dann oft mit hohen
Kosten für die Anfahrt erkauft.

Wer im Internet nach Hilfe sucht, sollte direkt auf die Homepage des
Anbieters gehen und im Impressum nach dessen tatsächlichem Standort
recherchieren. Mit dem Notdienst einen Festpreis zu vereinbaren,
schützt vor Überraschungen bei der Rechnung.

Nie an der Haustür zahlen

- Keine Sofortkasse: Rechnungen für Notdienste niemals sofort an der
Haustür zahlen. Erscheint die Rechnung zu hoch, sollte zunächst
allenfalls eine Anzahlung geleistet und die Rechnung, zum Beispiel
durch die Verbraucherzentrale, geprüft werden. Denn ist der Betrag
erst einmal – ob bar oder mit Karte – bezahlt, kann bei
Unregelmäßigkeiten meist nur schwer Geld zurückgefordert werden.

- Rechnung ohne Höhenflug: Ist kein besonderer Aufwand erforderlich,
sind Preise zwischen 80 und 150 Euro – einschließlich Anfahrt –
üblich, um Wespennester zu entfernen oder umzusetzen. Die Kosten
hängen jeweils von Größe und Erreichbarkeit ab. Muss zum Beispiel
eine Hebebühne bestellt werden, um etwa an ein Nest unter der
Dachgaube zu gelangen, sind höhere Kosten zu veranschlagen.

Bei der Verbraucherzentrale NRW sind jedoch Fälle bekannt, in denen
bis zu 700 Euro für einen halbstündigen und dilettantischen Einsatz
in Rechnung gestellt wurden.

Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Bergisch Gladbach, Am
Alten Pastorat 32, Telefon 02202 - 9263101 bietet eine rechtliche
Prüfung von Rechnungen an.

Die Adressen weiterer Beratungsstellen finden interessierte
Verbraucher und Verbraucherinnen unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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