Glasverbot schützt die Jecken am Zugweg
Bei Missachtung droht eine Knolle

Wenn die gute Erziehung nicht mehr ausreicht, müssen Gesetze
und Verordnungen her. So beim Umgang mit Glasflaschen im
Karneval

BERGISCH GLADBACH (uw). - Mittlerweile ist die Unsitte auch in
Bergisch Gladbach sehr weit verbreitet, während der Karnevalszüge
mitgebrachte Glasbehälter in die Menge und auf die Straße zu werfen,
bis alles voller Scherben liegt. In manchen Abschnitten des Zugweges
ist es deshalb erforderlich, die Straße erst noch einmal
freizukehren, bevor die Wagen losziehen können. Insgesamt steigt die
Gefahr, dass Personen sich verletzen oder Fußgruppen und
Fahrzeugreifen Schaden nehmen, von Jahr zu Jahr an.

Nachdem die Ordnungsbehörde auf Anfragen und Anträge der Politik in
der Vergangenheit stets geantwortet hatte, die Situation habe man
durch das Verbot des glasweisen Ausschanks von Getränken im Griff, so
hat sich die Situation – offenbar durch verstärktes Mitbringen
eigener Getränke am Zugweg - grundlegend geändert. Folglich hat die
Verwaltung nun den Vorschlag im Haupt- und Finanzausschuss
eingebracht, die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt zu
erweitern.

Künftig wird es neben dem Ausschank von Getränken in
Glasbehältnissen verboten sein, während der Karnevalszüge in
Bensberg, Refrath und der Stadtmitte Glasflaschen und Trinkgläser
unter freiem Himmel näher als 20 Meter an den Zugweg heranzubringen.

Das Verbot gilt am Karnevalssamstag (Refrath, Bensberg) sowie am
Karnevalssonntag (Stadtmitte) jeweils von 8 bis 21 Uhr. In der
Stadtmitte erstreckt sich das Glasverbot zusätzlich auf den gesamten
Konrad-Adenauer-Platz, auf die Maria-Zanders-Anlage und den Forumpark.

Von dem Verbot ausgenommen sind Glasbehälter, die offensichtlich im
häuslichen Umfeld geleert werden sollen, und das Mitführen von
Glasbehältnissen durch Getränkelieferanten. Auch Medizin und Parfüm
darf im Glas mitgebracht werden.

Wer freiwillig auf die Flasche verzichtet, bekommt Ersatz angeboten:
Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, Glas in Plastik oder Pappe
umzufüllen und so die Getränke zum Zug mitzunehmen.

Wer allerdings bei Verstößen erwischt wird, muss das Glas in
bereitstehende Container entsorgen und ein Bußgeld zahlen. Die
Regelung wurde in der Ratssitzung am 19. Dezember beschlossen und
tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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