Flughafen-Ausbau
Bergisch Gladbach stellt Forderungen zur Lärmminderung
Bergisch Gladbach - Im Planfeststellungsverfahren des Landes NRW zum Ausbau des Flughafens
Köln-Bonn hat sich die Stadt Bergisch Gladbach als Träger
öffentlicher Belange kritisch zu den geplanten Maßnahmen geäußert
und zusätzliche Untersuchungen zu den vom Betreiber vorgelegten
Gutachten und Bewertungen gefordert.
Beschlossen wurde die Stellungnahme der Stadt vom Ausschuss für
Umwelt, Infrastruktur, Klimaschutz und Verkehr in der gemeinsamen
Sitzung mit dem Flächennutzungsplanausschuss und dem
Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss am 20. Dezember 2017.
Bei dem von der Flughafen Köln/Bonn GmbH an das Verkehrsministerium
des Landes gestellten Antrag geht es im Wesentlichen um die Schaffung
zusätzlicher Flugzeug-Abstellpositionen und die Neuordnung des
„Frachtriegels“ – Frachthallen, Hangars, Betriebsgebäude u.a.
– sowie Baumaßnahmen zur Erweiterung des Frachtzentrums General
Cargo, des Terminals 2, der Parkhäuser, der Verwaltungsgebäude und
der Hotellerie. So gehören allein im Bereich des Frachtriegels
340.000 Quadratmeter Fläche zum Plangebiet. Die Frachthangars sollen
künftig 38.000 Quadratmeter umfassen und eine Höhe von bis zu 30
Meter Höhe aufweisen.
Die Flughafenverwaltung soll außerhalb des Sicherheitsbereiches auf
einer Brutto-Geschossfläche von 25.000 Quadratmeter untergebracht
werden, mit Bauhöhen von bis zu 25.5 Metern. Bei General Cargo sollen
9.400 Quadratmeter hinzukommen; der dann auf der Erweiterungsfläche
wegfallende Parkplatz P5 soll durch ein neues Parkhaus mit gut 1.200
Stellplätzen kompensiert werden.
Das Terminal West soll eine Erweiterung um 2.700 Meter Grundfläche
erhalten. Außerdem ist ein Hotel mit 220 Zimmern und der Neubau des
Parkhauses P1 geplant; neue Verkehrswege für An- und Abfahrt kommen
hinzu. Start- und Landebahnen sind von dem Ausbau nicht betroffen.
Entsprechend der gutachterlichen Voruntersuchungen soll mit dem Ausbau
und der Neuordnung am Flughafen Köln/Bonn bis 2030 ein Volumen von 15
Millionen Passagieren oder 101.000 Flugbewegungen pro Jahr erreicht
werden – gegenüber 2014 eine Steigerung von 59 Prozent im
Passagieraufkommen bzw. 25 Prozent bei den An- und Abflügen.
Der Frachtverkehr wird auf 1,5 Millionen Tonnen geschätzt, was mehr
als eine Verdoppelung der Tonnage gegenüber 2014 bedeuten würde bzw.
27 Prozent mehr Flugbewegungen. Auch der Kfz- und Schwerlastverkehr
würde zunehmen: bis 2030 um jeweils rund 40 Prozent.
Die im Auftrag der Flughafen GmbH erstellten Gutachten kommen zu dem
Ergebnis, dass die erhöhte Nachfrage sogar mit der bestehenden
Infrastruktur zu meistern wäre, wenn auch unter erschwerten
Bedingungen. Dies würde bedeuten, dass die prognostizierten
Mehrbelastungen ohnehin eintreten werden, ob mit oder ohne Ausbau.
Dieser Argumentation wollte sich der Bergisch Gladbacher Ausschuss
nicht anschließen. In der von der Verwaltung zum Beschluss
vorgelegten Stellungnahme erkennt die Stadt die wirtschaftliche
Bedeutung des Flughafens und den Standortvorteil durch die räumliche
Nähe an, erwartet aber von der Flughafen GmbH, dass sie den
berechtigten Belangen ihrer Bürgerinnen und Bürger Rechnung trägt,
insbesondere hinsichtlich des Schutzes der Nachtruhe.
Insbesondere stellt die Stadt Bergisch Gladbach die Forderung auf,
den einstimmig gefassten Landtagsbeschluss von 1997 über eine
Kernruhezeit im Passagierluftverkehr von 0 bis 5 Uhr endlich
umzusetzen.
Auch wird die Genehmigungsbehörde aufgefordert, die Vereinbarkeit des
Ausbaus mit den Zielen einer verbindlichen Lärmminderung zu
überprüfen. Darüber hinaus soll der Bedarf für neue
Abstellpositionen im Vorfeld detailliert begründet werden,
keinesfalls sollen diese aber für zusätzliche Nachtflüge genutzt
werden.
Nicht hinreichend berücksichtigt befindet Bergisch Gladbach die im
Auftrag des Umweltbundesamtes erstellten epidemiologischen Studien,
die auf Gesundheitsschäden durch Tiefschlafstörungen eingehen.
Abschließend wird die Genehmigungsbehörde aufgefordert, das
Planfeststellungsverfahren für den Gesamtbetrieb und nicht nur für
die zusätzlichen Ausbauten durchzuführen.
Die Planfeststellung ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, das
immer dann durchzuführen ist, wenn die Ausführung raumbedeutsamer
Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen geplant ist. Zuständige
Planfeststellungsbehörde ist das Verkehrsministerium des Landes NRW,
Anhörungsbehörde die Bezirksregierung Düsseldorf. Von dort aus
wurde im November/Dezember 2017 die vorgeschriebene
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt und betroffene Kommunen –
hier unter anderen auch Bergisch Gladbach – gehört. Die Stadt hat
die Gelegenheit, bis zum 15. Januar 2018 Stellung zu nehmen.
Raumbedeutsame Vorhaben berühren wegen ihrer räumlichen Ausdehnung
und tatsächlichen Auswirkungen (Lärm, Beeinträchtigung der Umwelt,
Kosten) eine Vielzahl öffentlicher und privater Belange.
Planfeststellungsverfahren sind vorgeschrieben z.B. beim Bau von
Bundesstraßen, Autobahnen, Eisenbahnstrecken und eben auch
Flughäfen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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