Kitas und OGS
Das sind die Regeln!
Bergisch Gladbach - (red) Die Einrichtungen der Kinderbetreuung öffnen Schritt für
Schritt Türen wieder für die Kinder. Entsprechende Regelungen hat
das Land NRW in den letzten Tagen bekanntgegeben. Die Stadt Bergisch
Gladbach betreibt selbst keine Kindergärten oder
Nachmittagsbetreuungen in Grundschulen. Sämtliche Einrichtungen
werden von kirchlichen oder freien Trägern beziehungsweise
Elternvereinen geführt, auch das Betreuungspersonal untersteht den
jeweiligen Trägern. Dem städtischen Jugendamt obliegt die
Fachaufsicht, insofern sind die Vorgaben, die das Land NRW für die
Kindertagesstätten, den Offenen Ganztag und die Kindertagespflege
erlassen hat, auch für alle Einrichtungen im Stadtgebiet von Bergisch
Gladbach verbindlich.
Folgende Regelungen gelten für die Kindertagesstätten, die
Kindertagespflege und den Offenen Ganztag:
Ab sofort dürfen in den Kindertageseinrichtungen Vorschulkinder
(Kinder im letzten Kindergartenjahr) betreut werden, die eine
Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, und
Kinder mit genehmigter Eingliederungshilfe. Die
Kindertagespflegeangebote (Betreuung durch Tageseltern) werden für
Kinder, die ihr zweites Lebensjahr vollendet haben, und ebenfalls für
Kinder mit genehmigter Eingliederungshilfe erweitert.
Ab dem 28. Mai können alle weiteren Vorschulkinder in den
Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden.
Die Notbetreuung für Kinder mit Berechtigung nach
Corona-Betreuungsverordnung (systemrelevante Berufe, alleinerziehendes
Elternteil) bleibt aufrechterhalten.
Hinsichtlich Juni gibt es bislang landesweit nur eine Zielperspektive,
allen Kindern eine Betreuung anzubieten; es ist aber noch nicht
entschieden, ob und in welchem Umfang dies tatsächlich möglich sein
wird. Wie sich die Situation nach den Sommerferien darstellt, ist
heute noch nicht abzusehen.
Die Betreuung in den Offenen Ganztagsgrundschulen wird für Kinder in
der Notbetreuung und für Kinder mit Betreuungsvertrag an den Tagen,
an denen sie die Schule besuchen (Präsenztage), angeboten.
Vorschriften zu Hygiene und Abstand gelten auch für die
Kinderbetreuung.
Die Hygienemaßnahmen sind vielfältig und liegen in der Verantwortung
der Träger der Betreuungseinrichtungen. Die Hygienekonzepte müssen
vor Ort an die jeweiligen Rahmenbedingungen angepasst werden. Ein
Rahmenhygieneplan und ein Muster-Reinigungs beziehugnsweise
Desinfektionsplan des Landeszentrums NRW für Gesundheit geben die
Eckpunkte vor, die je nach Einrichtung individuell zu erfüllen sind.
Kontaktverbote sind sicherlich nicht so strikt einhaltbar wie in
Schulen oder Geschäften; hier muss zum Beispiel dem Alter der Kinder
Rechnung getragen werden.
Ob die Kindergarten- und OGS-Gebühren auch im Juni ausgesetzt werden,
ist noch nicht bekannt. Das städtische Jugendamt bittet insofern, von
telefonischen Nachfragen abzusehen. Bisher wurde so verfahren, dass
die Entscheidung aus Düsseldorf abgewartet wurde, um sich dem
landesweit einheitlichen Vorgehen anzuschließen. Sobald eine
Entscheidung gefallen ist, wird sie auf den städtischen
Internetseiten, bei Facebook und als Mitteilung an die lokalen Medien
veröffentlicht.
Die Fachberatung des Jugendamtes steht in ständigem Austausch mit den
Trägern der Einrichtungen im Stadtgebiet. Bislang zeichnet sich nicht
ab, dass aufgrund von zu wenig Personal manche Einrichtungen die
Betreuung nicht gewährleisten können. Dort, wo es Schwierigkeiten
gab, konnten diese durch die gegenseitige Unterstützung der Träger
bislang gut behoben werden. Die zuständige Landesbehörde befragt die
Kindertagesstätten regelmäßig nach dem Personal, das aktuell
eingesetzt werden kann, und betrachtet dabei auch die Entwicklung der
Kinderzahl. Einrichtungen, die bei der stufenweisen Öffnung Probleme
bekommen, wenden sich an die Fachberaterinnen des Jugendamts, so dass
gemeinsam möglichst frühzeitig nach individuellen, auf die Situation
vor Ort zugeschnittenen Lösungen gesucht werden kann.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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