Flächennutzungsplan
Der Prozess ist nun auf der Zielgeraden

Foto: Stadt Bergisch Gladbach

Bergisch Gladbach - Nach intensiven Diskussionen, Auswertungen und Bewertungen von 4.435
Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zum Vorentwurf in der ersten
Öffentlichkeitsbeteiligungsrunde und weiteren 2.360 Eingaben zum
finalen FNP-Entwurf in der zweiten Runde sowie zahlreichen Gesprächen
mit Bürgerinnen, Bürgern und Bürgerinitiativen liegt nun der neue
FNP zur Beschlussfassung vor, über den der Rat der Stadt am 19.
November entscheidet.

Die nachfolgenden Fragen und Antworten verdeutlichen, warum die
kooperierenden Fraktionen von CDU und SPD diesem Werk zustimmen. Sie
sollen auch Fehlannahmen begegnen und korrigieren.

I. Muss es überhaupt einen neuen FNP geben?
Diese Frage wurde und wird uns immer wieder gestellt. Wir beantworten
sie mit einem klaren „Ja“. Unsere Stadt braucht die
Perspektiven für eine verantwortbare Weiterentwicklung mit Augenmaß.
Das kann nur über die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans
erfolgen, der für die nächsten Jahrzehnte Bestand hat.

Wer den ständig steigenden Mieten und Grundstückspreisen
entgegensteuern will, braucht ausgewiesene Wohnbauflächen. Auch die
Ausweisung gewerblicher Bauflächen ist für eine prosperierende
Entwicklung der Stadt unverzichtbar.

II. Wird eine Fläche umgehend bebaut, wenn diese Fläche im FNP
ausgewiesen ist?

Eindeutig „Nein“ ! Wer das behauptet, hat keine
Sachkenntnis oder schürt bewusst Ängste. Das deutsche Baurecht
beruht auf einem strengen Regelwerk. Danach ist der FNP lediglich ein
Plan der Bebauungsmöglichkeiten. Anders ausgedrückt: Der FNP ist ein
Bauleitplan für die gesamte Stadt, aus dem ersichtlich wird, in
welchen Bereichen welche Art von Bebauung möglich werden könnte.

Konkret wird es erst, wenn für eine Teilfläche aus dem FNP ein
Bebauungsplan (B-Plan) entwickelt wird, um diese dann anschließend
bebauen zu können. Dazu ist wiederum eine Vielzahl an
städtebaulichen Zielvorgaben zu beachten, die das Baugesetzbuch
regelt. So hat eine B-Planung unter anderem Belange des
Umweltschutzes, der Nachhaltigkeit, soziale und kulturelle
Bedürfnisse, Vorgaben gesunder Wohn- und
Arbeitsverhältnisse und - ganz wichtig - Belange des Verkehrs zu
berücksichtigen. Zu jedem B-Plan-Verfahren ist übrigens eine eigene
Bürgerbeteiligung vorgeschrieben.

Ein B-Plan-Verfahren kann nur durch die Politik in die Wege geleitet
werden. Ohne den sogenannten Aufstellungsbeschluss kann die Verwaltung
nicht aktiv werden. Somit muss jeder Bebauungsplan letztlich eine
Mehrheit im Rat finden.

III. In vielen Bürgereingaben wurde auch die Befürchtung
geäußert, dass eine Zunahme an Neubauten von der bisherigen
Verkehrsinfrastruktur nicht aufzufangen sei. Ein nachvollziehbares
Argument?

Ja, das ist ein wichtiger Aspekt! Diesen müssen wir bei der
möglichen Aufstellung eines jeden B-Plans sehr ernst nehmen und
prüfen. Wir haben von Beginn des FNP-Prozesses an mehrfach betont,
dass wir nur Bebauungspläne aufstellen werden, wenn zuvor die
verkehrliche Situation dem Bauvorhaben angepasst wurde.

Es wäre eindeutig ein Verstoß gegen geltende baurechtliche
Vorschriften, wenn Wohnsiedlungen erweitert würden, ohne
Rücksichtnahme auf die bestehende verkehrliche Situation zu nehmen.
Deshalb ist mit Blick in die Zukunft die Optimierung des gesamten
Verkehrsnetzes unserer Stadt
schon jetzt eine vorrangige Aufgabe, die wir bereits eingefordert
haben.

Für uns gilt der Grundsatz: Baurecht kann es erst dann geben,
wenn die Verkehrsinfrastruktur den zu erwartenden Verkehrsaufkommen
vorher angepasst wurde.

IV. Hat es überhaupt eine echte Bürgerbeteiligung am FNP-Prozess
gegeben?

Klare Antwort: Die Bürgerbeteiligung ist in allen Phasen des
FNP-Prozesses nach Recht und Gesetz verlaufen. Sie war effektiv. Und
wir haben sie ernst genommen. Die insgesamt 6.795 Eingaben und
Stellungnahmen aus beiden Runden der Öffentlichkeitsbeteiligung sind
ein kraftvoller Beleg dafür, dass
die Bürgerinnen und Bürger - ob als Einzelpersonen oder in
Zusammenschlüssen - ihre demokratischen Rechte umfassend in Anspruch
genommen haben.

Zum Teil wurden fundierte, mit Fakten untermauerte und dadurch gut
nachvollziehbare Eingaben vorgelegt. In den Fraktionen von CDU und SPD
gab es vor diesem Hintergrund für die eigene Meinungsbildung
zahlreiche Gespräche mit Bürgerinitiativen, die Wirkung erzielt
haben. Im  Entwurf des FNP, der zur Verabschiedung vorliegt, belaufen
sich die tatsächlichen Neudarstellungen von Wohnbauflächen nun auf
ca. 68 Hektar (im Vorentwurf waren es ca. 180 Hektar) und die der
gewerblichen Bauflächen auf ca. 34 Hektar (im Vorentwurf waren es ca.
50 Hektar).

Das ist eine deutliche Reduzierung gegenüber der ursprünglichen
Darstellung im Vorentwurf. Diese Reduzierung an Flächenausweisungen
lässt sich zum einen auf die zum Teil kritischen Eingaben der
Behörden und Träger öffentlicher Belange zurückführen, die die
Verwaltung zu berücksichtigen hatte. Zum anderen haben die
Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger ebenfalls zu politischen
Konsequenzen geführt.

Es gab einleuchtende Argumentationen, die die kooperierenden
Fraktionen von CDU und SPD aufgegriffen haben, um Flächen
herauszunehmen oder zu verändern. Der nun vorliegende finale Entwurf
des FNP erlaubt auf der einen Seite Bergisch Gladbach ein behutsames
Wachstum über die kommenden Jahre und erhält auf der anderen Seite
das metropolnahe Leben und Wohnen im Grünen als Markenzeichen unserer
Stadt.

In den Diskussionen mit den Bürgerinnen und Bürgern hat sich
herausgestellt, dass der neue Flächennutzungsplan mehr als ein
juristischer Verwaltungsvorgang ist. Die Themen, die zur Sprache
gebracht worden sind, gehen weit über das „Bauleitplan-Verfahren“
- wie es im Behördendeutsch heißt - hinaus.

Die Bearbeitung dieser Themen ist wichtig und Voraussetzung für die
weitere städtebauliche Entwicklung in Bergisch Gladbach. Deshalb
haben wir die Themen Verkehr optimieren, bezahlbaren Wohnraum
schaffen, Fahrradstraßen schaffen, verdichtetes Bauen in den
bestehenden Wohngebieten steuern, Quartiere gestalten, neue Wohnformen
fördern, zielgerichtete städtische Statistiken führen und soziale
Infrastruktur besser planen, Auswirkungen der Digitalisierung ernst
nehmen, Bürgerbeteiligung
stärken und Zanders-Flächen schon nach dem Vorentwurf in einem
Zehn-Punkte-Programm zusammengefasst und beschlossen.

Die Umsetzung wird von den politischen Gremien eingefordert. Daran
lässt sich ablesen, dass die Bürgerbeteiligung juristisch und
politisch wirksam ist.

V. Welche Auswirkungen hat der Kauf des Zanders-Areals durch die
Stadt auf den FNP?

Um es klar auf den Punkt zu bringen: Der Kauf des Zanders-Areals und
der anstehende Beschluss über den neuen FNP sind zwei separate
Vorgänge. Der einstimmige Ratsbeschluss der Stadt für den Kauf des
gesamten Zanders-Areals diente dem Zweck, der von Insolvenz bedrohten
Firma Zanders zu helfen.

Durch den raschen Grundstückskauf ist die Firma mit ihren 500
Mitarbeitern in der Lage, die Produktion aufrecht zu erhalten, und hat
mehr  Zeit, einen neuen Investor zu finden. Ist ein Käufer gefunden,
wird in den Fabrikhallen vermutlich weiterhin Papier produziert. Wir
unterstützen den Erhalt der Firma Zanders. Erst wenn sich diese
berechtigte Hoffnung nicht erfüllen sollte, ergibt sich für die
Stadt eine neue Lage. Als Eigentümer der gesamten Fläche haben wir
dann die Möglichkeit, das Zanders-Areal städtebaulich
neu zu erschließen.

 

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Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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