Denkmalpflegeplan
Die Baubestandsaufnahme ist der nächste Schritt
Bergisch Gladbach - Der Denkmalpflegeplan für die Stadt Bergisch Gladbach liegt vor. Nach
drei Jahren intensiver Zusammenarbeit zwischen dem Architekturbüro
Vogt-Werling, vielen städtischen Dienststellen und dem Amt für
Denkmalpflege im Rheinland ist das wichtige Werk nun abgeschlossen und
wurde von Professor Michael Werling in der Sitzung des
Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses offiziell übergeben.
In dem circa 400-Seiten-starken Werk sind insgesamt 1788 Gebäude in
die Kategorien denkmalverdächtig (161), erhaltenswert (1401) sowie
historischer Kern (226) eingeordnet worden. Für jedes Objekt wurde
die Historie betrachtet und Handlungsmaßnahmen als Empfehlung
definiert. In dem Vorwort betonen die Architekten „Die
interdisziplinäre Form der Bearbeitung verstärkte den Grundgedanken,
dass sich die Ziele des Denkmalschutzes insbesondere dann
verwirklichen lassen, wenn sie von einer breiten Öffentlichkeit
getragen werden“.
Für Elisabeth Sprenger als zuständige Fachbereichsleiterin wird
durch den Denkmalpflegeplan „… dem historisch Gewachsenen, dem
Denkmalwürdigen und Erhaltenswerten nun einen neuen und angemessenen
Stellenwert gegeben”.
Der städtischen Architektin Dorothea Corts, die als
Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Projekts die Federführung
inne hat, war die Aufstellung besonders wichtig, weil die Pläne mit
der Zielsetzung erarbeitet wurden, ein eigenes und eindeutiges Profil,
eine „unverwechselbare Identität“ der Stadt Bergisch Gladbach
herauszuarbeiten und ihre Potentiale und Qualitäten zu stärken.
Der Denkmalpflegeplan ist ein im Denkmalschutzgesetz des Landes NRW
(DSchG) vorgesehenes Instrument zur systematischen Ausarbeitung
denkmalpflegerischer Ziele und Erfordernisse und deren Einbeziehung in
die (gesamt-)städtische Entwicklung.
Der Denkmalpflegeplan dient somit dazu, die Belange der Denkmalpflege
im Sinne einer Fachplanung z.B. für die allgemeine Bauleitplanung
oder für die Genehmigungspraxis von Einzelmaßnahmen zur Verfügung
zu stellen. Damit soll erreicht werden, dass denkmalpflegerische
Zusammenhänge in gemeindliche Planungen einbezogen und abgewogen
werden.
Bei allen Planungen sollten die denkmalpflegerisch relevanten Merkmale
der Stadt Berücksichtigung finden, sodass das bauliche Erbe, die
Geschichte und Identität der Stadt sowie die Werte der
Kulturlandschaft geschützt und gepflegt, lebendig erhalten und
hervorgehoben werden.
Die politische Entscheidung, einen Denkmalpflegeplan für die Stadt
Bergisch Gladbach aufzustellen, geht auf einen Bürgerantrag nach §
24 der Gemeindeordnung NRW aus dem Jahr 2015 zurück. Am 24.6.2015
wurde die Verwaltung mit der Überprüfung der Umsetzung beauftragt.
Die vielversprechenden Möglichkeiten der Einbindung
denkmalpflegerischer Ziele und Erfordernisse sowohl in die einzelnen
Konzepte und Planungen als auch in den neuen Flächennutzungsplan
verdeutlichten den praktischen Nutzen eines Denkmalpflegeplans. Zudem
führten sie dazu, dass das Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW eine Förderung von über
80 Prozent der kalkulierten Kosten gewährte.
Nach Erarbeitung eines inhaltlichen Konzeptes durch die Verwaltung
wurde die Aufstellung des Denkmalpflegeplans im Stadtentwicklungs- und
Planungsausschuss am 24.09.2015 durch die Politik beschlossen. Da der
Verwaltung personelle Ressourcen nicht im erforderlichen Ausmaß zur
Verfügung standen, wurde die Erstellung des Denkmalpflegeplans zum
überwiegenden Teil an das örtlich ansässige Architekturbüro
Vogt-Werling vergeben.
Ausschlaggebend für die Auswahl des Architekturbüros waren neben der
Ortsnähe und damit verfügbarer Ortskenntnisse die vorhandene
Erfahrung mit dem Instrument des Denkmalpflegeplans. So hatte das
Büro bereits Denkmalpflegepläne in Troisdorf, Lohmar und Sankt
Augustin erstellt. Darüber hinaus sind die Inhaber sehr gut mit den
örtlichen Akteuren in den Heimat- und Geschichtsvereinen vernetzt.
Zu Beginn des Denkmalpflegeplans erfolgte eine stadtteil- und
siedlungsgeschichtliche Bestandsaufnahme und Analyse des betreffenden
Gebietes, die anhand verschiedener Zeitschichten historische
(städtebauliche) Entwicklungen anschaulich macht. Auf dieser
Grundlage konnten denkmalpflegerisch relevante Objekte und Elemente
identifiziert werden.
Danach erfolgte die Erfassung des Bauzustandes und des
Sanierungsbedarfs von bereits unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden.
Diese Bearbeitung wurde von der Unteren Denkmalbehörde (UDB) der
Stadt Bergisch Gladbach durchgeführt. Die Erfassung aller
denkmalverdächtigen und erhaltenswerten Gebäude erfolgte durch das
beauftragte Architekturbüro Vogt-Werling, das auch die jeweils
erforderliche Abstimmung mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege (LVR-ADR)
im Rheinland übernahm.
Durch die Verwaltung wurde dann überprüft, inwieweit bei
eingetragenen Denkmälern sowie bei denkmalverdächtigen und
erhaltenswerten Gebäuden Festsetzungen von Bebauungsplänen oder
beabsichtigte Festsetzungen von sich in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplänen entgegenstehen.
Die Essenz des Denkmalpflegeplans aber sind die empfohlenen
Maßnahmen. Diese gehen über die übliche Unterschutzstellung von
Denkmälern hinaus und wirken stark in den Städtebau hinein. Indem
Potenziale sowie Missstände und Gefährdungen herausgestellt und
erläutert werden, können noch vorhandene städtebauliche Elemente,
die wesentliche Bestandteile der Siedlungsgeschichte oder des
historisch gewachsenen Stadtbildes sind, zukünftig stärker betont
oder wiederhergestellt werden.
Des Weiteren werden u.a. denkmalpflegerisch relevante Sichtachten,
historische Grünbereiche/Naturräume/Waldflächen oder besondere
Elemente wie alte Wegeverbindungen, Prozessionswege, ehemalige
Bergbauanlagen oder ehemalige Wassermühlen erfasst und als Grundlage
für gemeindliche Planungen im Geoportal übersichtlich zur Verfügung
gestellt.
Zur Abstimmung während der Erarbeitung des Denkmalpflegeplans wurde
eine Arbeitsgruppe aus Vertretern verschiedener Fachabteilungen
eingerichtet. Beteiligt waren insbesondere die Untere Denkmalbehörde,
die Stadtplanung, das Stadtarchiv, der Geoservice sowie das LVR-Amt
für Denkmalpflege im Rheinland.
Bei der Erstellung des Denkmalpflegeplans wurde das Stadtgebiet in
drei Teilgebiete aufgeteilt. Für jeden Teilbereich wurden nach
Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses eine
Öffentlichkeitbeteiligung durchgeführt und deren Ergebnisse in den
Denkmalpflegeplan eingearbeitet.
Der Denkmalpflegeplan ist nach dem Beschluss durch den Rat der Stadt
Bergisch Gladbach von der Verwaltung zu beachten. Das Planungs- und
Handlungskonzept und die darin enthaltenen Ziele sind durch den
Ratsbeschluss bei allen gemeindlichen Planungen und Vorhaben zu
berücksichtigen und in die Abwägung/ Entscheidungsfindung
einzubeziehen. Dadurch erhält der Denkmalpflegeplan den Status einer
Leitlinie der politischen Willensbildung.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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