ISG Hauptstraße –
Ein Erfolgsmodell wird neu aufgelegt

ISG Hauptstraße – Ein Erfolgsmodell wird neu aufgelegt | Foto: Christopher Arlinghaus
  • ISG Hauptstraße – Ein Erfolgsmodell wird neu aufgelegt
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Bergisch Gladbach - In seiner Sitzung im Mai 2018 hat der Stadtrat die Weichen für die
zweite Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) in der Bergisch
Gladbacher City gestellt. Auf der Tagesordnung standen zum einen der
Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der ISG
Hauptstraße e.V., zum anderen der Beschluss einer Satzung über die
Festlegung des ISG-Gebietes und der Höhe der Abgabe, die von den
Eigentümern der in diesem Bereich liegenden Immobilien zu erheben
ist.

Das Ziel der Neuauflage dieser bereits in den Jahren 2012 bis 2016
erfolgreich durchgeführten Maßnahme ist die Fortsetzung der
Aufwertung und nachhaltigen Qualitätssicherung der
Hauptgeschäftsstraße in unserem Stadtzentrum. Vorangetrieben wurde
und wird das Projekt von der ISG Hauptstraße e.V., betreut durch die
städtische Wirtschaftsförderung. Für die Durchführung des
aufwendigen Verwaltungsverfahrens sorgt der städtische Geoservice.

Der eingetragene Verein ISG Hauptstraße und die zum Beschluss
anstehende „gesetzliche ISG“ beruhen auf unterschiedlichen
rechtlichen Konstruktionen: Die ISG Hauptstraße e.V. existiert
bereits seit 2006 und ist ein freiwilliger Zusammenschluss von
Grundeigentümern und Geschäftsleuten der Hauptstraße. Im Jahre 2008
hat die Landesregierung dann mit dem Gesetz über Immobilien- und
Standortgemeinschaften (ISGG NRW) die Möglichkeit eröffnet,
Immobilien- und Standortgemeinschaften auf gesetzlicher Basis zu
gründen. Ziel des Gesetzes ist es, private Initiativen für
attraktivere und leistungsstärkere Innenstädte zu mobilisieren und
gleichzeitig das Problem des „Trittbrettfahrens“ (Passives
Profitieren) zu lösen.

Alle Eigentümer leisten ihren Beitrag

Auf Basis einer Satzung kann die Stadt zur Finanzierung der Maßnahmen
eine Abgabe erheben. Abgabepflichtig sind damit alle Grundeigentümer
oder Erbbauberechtigten im definierten Satzungsgebiet. Für die Abgabe
ist ein fester Verteilungsmaßstab zu wählen. Die Höhe der Abgabe
beträgt im Fall Stadtmitte 0,3 % des Grundstücks-Einheitswertes pro
Jahr.

Auf diese Weise sollen für die Umsetzung des Finanzierungs- und
Maßnahmenplans, der ebenfalls Bestandteil der Satzung ist und auf
fünf Jahre ausgerichtet wurde, insgesamt 545.000 Euro erhoben werden.
Durch das ISG-Gesetz NRW ist sichergestellt, dass das ausgewiesene
Budget die Maximalkosten darstellt.

Zum Vergleich: Im Jahre 2012 hatte die Satzung 0,2 % des
Einheitswertes pro Jahr festgelegt, es standen insgesamt 352.000 Euro
zur Verfügung.

Hohe Zustimmungsquote zeigt große Akzeptanz

Die Satzung kann nicht beschlossen werden, wenn mehr als ein Drittel
der Betroffenen widersprechen. Die Landesregierung hat die im Gesetz
festgeschriebene maximal mögliche Widerspruchsquote im Jahre 2014
erhöht, um die Voraussetzungen zu erleichtern; zuvor lag sie noch bei
25 %.

Für die ISG Hauptstraße wäre auch letztere Hürde kein Problem
gewesen: Hier widersprachen im vorgeschalteten Erhebungsverfahren nur
2% der betroffenen Personen, die etwa 1% der fraglichen Fläche
repräsentieren. Dies zeigt den Initiatoren, dass die guten
Erfahrungen aus den vergangenen Jahren auf fruchtbaren Boden gefallen
sind und nun diesen großen Konsens über die Fortsetzung der ISG
ermöglichen.

Die Grenzen des ISG-Gebietes bleiben identisch

Die Grenzen der Immobilien- und Standortgemeinschaft Bergisch Gladbach
sind in der Satzung festgeschrieben; es handelt sich um sämtliche
Anliegergrundstücke der Fußgängerzone, also auch von Poststraße,
Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße (bis jenseits der Stationsstraße) und
Trotzenburgweg. Gegenüber der Satzung aus dem Jahr 2012 hat sich hier
nichts geändert.

Die geplanten Maßnahmen: Beleuchtung, Werbung, Kundenbindung

Die ISG Hauptstraße e.V. hat – wie bereits beim ersten Mal – das
Maßnahmen- und Finanzierungskonzept für die Jahre 2018 bis 2023
durch das Stadt- und Regionalplanungsbüro Dr. Jansen GmbH in Köln
erstellen lassen.

Vorgesehen ist hier zunächst die „Aufwertung der Fußgängerzone
durch Lichtinszenierung“. Die während der Laufzeit der ersten ISG
angeschaffte Weihnachtsbeleuchtung soll erweitert werden;
Verdichtungen sind vor allem im Bereich „Grüne Ladenstraße“ und
Laurentiusviertel vorgesehen. Diese Maßnahme ist bereits für 2018
geplant. Aber nicht nur zur Weihnachtszeit soll die Fußgängerzone
künftig eine heimeligere Atmosphäre vermitteln.

Ein noch zu erstellendes Konzept wird vor allem auf Architektur- und
Objektbeleuchtung, Schaufenster- und Werbebeleuchtung sowie spezielles
Licht für Events abzielen. Erforderlich sind hierbei die Mitwirkung
der jeweiligen Hauseigentümer und deren Bereitschaft, den Erhalt und
Betrieb der Leuchtmittel dauerhaft zu unterstützen.

Auch die „Auftaktpunkte“, sprich Eingänge zur Fußgängerzone,
sollen mit Lichtinszenierungen höhere Aufmerksamkeit erregen.
Zusätzlich könnten Bäume illuminiert oder die Wegebeziehungen mit
Licht verdeutlicht werden, so z.B. die Verbindung der Hauptstraße
über den Konrad-Adenauer-Platz.

Als weitere Maßnahme ist die Entwicklung eines „Claims“
vorgesehen, um die Wirkung von künftigen Werbekampagnen als
gemeinsame Aktionen sichtbar zu machen. Junge Kunden sollen verstärkt
angesprochen, die Fußgängerzone durch Aktionen belebt sowie die
Präsenz in Onlinemedien und sozialen Netzwerken gestärkt werden.

Was hat die ISG Hauptstraße bisher geleistet?

Bereits in den Jahren 2012 bis 2017 stand die Beleuchtung der
Hauptstraße im Vordergrund der umgesetzten Maßnahmen. Die alte
Weihnachtsbeleuchtung von 1982 wurde komplett ersetzt,  in
zeitgemäßer Optik gefertigt und mit energiesparender LED-Technik
ausgestattet. In der Zeit des Umbaus der Fußgängerzone hat sich die
ISG außerdem am Baustellenmarketing, Projektzeitungen und
Veranstaltungsorganisation beteiligt.

Plakatkampagnen über die Stadtgrenzen hinaus sorgten dafür, dass die
Attraktivität des Einkaufens in Bergisch Gladbach auch überörtlich
wahrgenommen wurde. Zudem beinhaltete das ISG-Konzept 2012 die
zentrale Koordination und Steuerung von Nutzungs- und
Gestaltungskonzepten im Plangebiet vor.

Nicht zuletzt hat sich die ISG mit einem erheblichen Betrag an der
Finanzierung des Pflasters in der Fußgängerzone beteiligt, um den
städtischen Eigenanteil zum Regionale 2010-Projekt stadt :gestalten
aufbringen zu können.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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