13 Gebäude werden zu Denkmälern
Entscheidung zum Denkmalschutz „Papierfabrik Zanders“

Bergisch Gladbach - Die Stadt Bergisch Gladbach begrüßt die Entscheidung des
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des
Landes Nordrhein-Westfalen im denkmalrechtlichen
Unterschutzstellungsverfahren zum Gelände der Papierfabrik Zanders.

Nach einer langen fachlichen Auseinandersetzung zwischen der Stadt und
dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) können nun die
schützenswerten Gebäude, welche zum Teil herausragenden Charakter
haben, unter Denkmalschutz gestellt werden. Insgesamt handelt es sich
um 13 Gebäude und Anlagen.

Das LVR-ADR hatte das Ministerium im Juli 2017 um eine Entscheidung
gebeten, da es zu keiner fachlichen Einigung zwischen dem LVR-ADR und
der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bergisch Gladbach kam. Bis
zuletzt bestand Uneinigkeit über die einzelnen denkmalwerten
Gebäude. Die Untere Denkmalbehörde war aus folgenden
denkmalfachlichen Gründen nicht bereit, die Papierfabrik als
großflächiges Gesamtdenkmal unter Schutz zu stellen:

Durch zahlreiche Neubauten vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg ist
das ehemalige werksbauliche Konzept der Firma Zanders bereits stark
überformt. Die ehemals zu atriumartigen Baugruppen
zusammengeschlossenen Fabrikanlagen sind in ihrer Struktur aufgrund
späterer baulicher Eingriffe nicht mehr klar erkennbar.

Die ursprünglich an diese Baugruppen anschließenden Freiräume
wurden außerdem im Laufe der Zeit großflächig überbaut; dadurch
hat sich das ursprüngliche Verhältnis zwischen Freiflächen und
umbautem Raum ins Gegenteil verkehrt. Das Gesamtbild der Anlage ist
durch diese Überformungen erheblich beeinträchtigt, so dass die
ehemalige Wirkung als baulich geschlossenes Ensemble längst verloren
gegangen ist.

Ebenso sind die historischen Produktionsabläufe aufgrund von
Unterbrechungen durch Neubauten nicht mehr ablesbar. Viele Gebäude
sind zudem nur noch „leere Hüllen“, die ihren dokumentarischen
Wert verloren haben.

Diese Fachauffassung stützt die Untere Denkmalbehörde der Stadt
Bergisch Gladbach auf die denkmalrechtliche und -fachliche
Begutachtung des Architekturbüros Vogt-Werling. Geprüft wurde darin
auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen, welche einzelnen Gebäude und Anlagen denkmalwert
sind. Sachfremde Gründe wie etwa wirtschaftliche Erwägungen wurden
nicht berücksichtigt, da sie für eine Entscheidung über die
Unterschutzstellung nicht ausschlaggebend sind.

Die Entscheidung des Ministeriums bedeutet, dass die Untere
Denkmalbehörde der Stadt Bergisch Gladbach die Unterschutzstellung in
der von ihr beabsichtigten Form nun vornehmen kann. Positiv für die
Realisierung der weiteren Schritte werten die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Stadtverwaltung die Tatsache, dass die Firma Zanders
während des gesamten Prozesses umfangreich einbezogen wurde und mit
den von der Stadt vorgesehenen und nun durch das Ministerium
bestätigten Unterschutzstellungen einverstanden ist.

Auch die Stadt selbst ist Eigentümerin von einigen Gebäuden, die nun
unter Denkmalschutz gestellt werden. Diese gehören zu den
Teilflächen, die im Rahmen der Ausübung des Vorkaufsrechtes erworben
wurden. Auch hier bedeutet die Entscheidung des Ministeriums nun
Planungssicherheit für die weitere Entwicklung des Areals.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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