Offenlage des Flächennutzungsplan
Entwurf soll Ende Dezember beschlossen werden ...

Bergisch Gladbach - (uw). Das Verfahren zur Aufstellung des neuen FNP
(Flächennutzungsplans) für das Stadtgebiet Bergisch Gladbach geht in
die nächste Phase. Am 26. September 2017 haben die Fachgremien
Flächennutzungsplanausschuss und Stadtentwicklungs- und
Planungsausschuss in einer gemeinsamen Sitzung im Bergischen Löwen
beschlossen, welche Flächen die Verwaltung für den Entwurf des
Flächennutzungsplans verwenden soll.

Aktuell arbeitet die Stabsstelle Stadtentwicklung, die Abteilungen
Umwelt und Stadtplanung sowie das Gutachterbüro Post und Welters die
Beschlüsse vom 26. September 2017 in Abstimmung mit der
Kreisverwaltung und der Bezirksregierung Köln in das Planwerk ein.
Der Entwurf wird deutlich weniger Wohn- und Gewerbeflächen aufweisen,
als der Vorentwurf.

Am 20. Dezember 2017 um 17 Uhr steht im Bergischen Löwen die
Beschlussfassung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch über die
sogenannte Offenlage an, diesmal in gemeinsamer Sitzung des FNPA, des
SPLA und des Ausschusses für Umwelt, Infrastruktur, Klimaschutz und
Verkehr (AUKIV).

Sollte die Politik die Offenlage beschließen, folgt noch vor
Weihnachten die „Amtliche Bekanntmachung“ in der Zeitung mit allen
Informationen zu Offenlagezeiten, Sprechzeiten im Rathaus sowie der
Adresse, an die die Stellungnahmen geschickt werden können.

Die Offenlage ist für den Zeitraum vom 8. Januar bis 9. Februar 2018
geplant. Im Rathaus Bensberg wird es Informationstafeln geben, alle
Unterlagen können im Internet zudem abgerufen werden.

Während der Offenlage bis zum 9. Februar können alle Bürgerinnen
und Bürger Stellung nehmen, über die der Stadtrat im weiteren
Verfahren zu
entscheiden hat. Die Bürgerbeteiligung in dieser Form ist
gesetzlich in § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch geregelt.

Der aktuelle FNP stammt aus dem Jahr 1978 und wurde über die rund 40
Jahre bisher 177 Mal rechtsverbindlich geändert, insgesamt gibt es
183 Verfahren.

Der Aufstellungsbeschluss für den neuen Flächennutzungsplan wurde
bereits im Juli 2013 vom Planungsausschuss gefasst, bekanntgemacht
wurde der Aufstellungsbeschluss Anfang Mai 2015. Die Arbeiten für die
Erstellung des Vorentwurfs haben dann im Mai 2015 begonnen, im August
2016 wurde der Vorentwurf vorgestellt und die frühzeitige Bürger-
und Trägerbeteiligung beschlossen.

Im Herbst 2016 fand die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung
zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans statt. In dieser Zeit konnte
sich die Bürgerschaft erstmalig informieren, welche Flächen für
eine künftige Bebauung potenziell in Frage kommen.

Im Juli 2017 wurden die Auswertung der Beteiligung sowie die
Auswirkung auf den Vorentwurf den Ratspolitikern in Form einer
1.094-Seiten-starken Vorlage zur Verfügung gestellt. Über den Sommer
haben sich die Politiker mit den Vorschlägen auseinandergesetzt und
Ende September dann die Flächen festgelegt, die im Entwurf
berücksichtigt werden sollten.

Der neue Flächennutzungsplan soll ein Handlungsrahmen für die
Entwicklung von Bergisch Gladbach bis ins Jahr 2035 werden. In ihm
wird dargestellt, wie eine Fläche künftig genutzt werden soll. Der
Flächennutzungsplan regelt, wo zum Beispiel Wohn- oder Gewerbegebiete
entstehen können oder welche Flächen der Landwirtschaft oder dem
Wald vorbehalten werden sollen. Er wird auf der Grundlage der zu
erwartenden Entwicklung und Bedürfnisse erstellt.

Da diese sich auf längere Sicht verändern können, muss laufend
beobachtet werden, ob die zugrunde gelegenen Annahmen und Prognosen
noch aktuell sind. Der Flächennutzungsplan bildet den Rahmen, um zum
Beispiel bedarfsgerecht Wohngebiete oder Gewerbegebiete im Zuge eines
späteren Bebauungsplans zu entwickeln.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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