Wichtiges für die Bürger
Finanzsoftware wird umgestellt

Bergisch Gladbach - (uw). Die Stadtverwaltung Bergisch Gladbach stellt zum 1.
Januar 2017 ihre Systeme auf eine neue Finanzsoftware um.

Die Stadt Bergisch Gladbach ist bei der kommunalen
Datenverarbeitungszentrale Citkomm in Hemer angeschlossen. Dort wird
das bisher verwendete System KIRP nicht mehr gepflegt. Die neue
Software heißt INFOMA; die Umstellungsarbeiten bringen auch für die
Bürgerinnen und Bürger Veränderungen mit sich.

Für alle zu leistenden  Zahlungen (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer,
Elternbeiträge)  gibt es neue Kassenzeichen. Die Bürgerinnen und
Bürger werden schriftlich über das neue Kassenzeichen informiert.
Sei es beispielsweise durch den neuen Steuerbescheid, auf dem das
Kassenzeichen besonders gekennzeichnet und leicht zu finden ist, oder
durch einen Brief des Jugendamtes, der bei Elternbeiträgen auf das
neue Kassenzeichen hinweist.

Diejenigen, die ihre Zahlungen durch Überweisungen oder Dauerauftrag
erledigen, müssen für eine korrekte Verbuchung unbedingt das neue
Kassenzeichen im Verwendungszweck angeben.

Für diejenigen, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ändert
sich nichts. Dieses wird automatisch auf das neue Kassenzeichen
übertragen. Jedoch wird die auf dem Kontoauszug ersichtliche
Mandatsreferenznummer eine neue sein.

Es sollte, wo immer es möglich ist, der Stadt ein
SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden! Es vereinfacht den
Zahlungsverkehr enorm.

Die Grundbesitzabgabenbescheide, die Festsetzungen für  Grundsteuer,
Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren enthalten, werden Ende
Januar versendet. Sie sind  klarer und übersichtlicher gestaltet.

Der Nachteil: Die Schriftgröße ist relativ klein. Dies ist vom
Verfahren so vorgegeben. Die Stadt Bergisch Gladbach versucht
gemeinsam mit anderen Städten, die diese Software ebenfalls nutzen,
eine Veränderung beim Hersteller zu erreichen.

Bereits jetzt ist absehbar, dass die Arbeitsbelastung auch zu Beginn
des Jahres 2017 im zuständigen Fachbereich groß ist. Die
Bürgerinnen und Bürger gebeten, Anfragen per E-Mail zu stellen:
steuer@stadt-gl.de.

Da ein automatischer Abgleich mit dem Melderegister aus
Datenschutzgründen nicht erlaubt ist, sollten Grundstückseigentümer
eine Adressenänderung nicht nur der Meldebehörde sondern auch dem
Team Steuerwesen schriftlich oder per E-Mail mitteilen
(steuer@stadt-gl.de) oder
schriftlich an Stadtverwaltung, Steuerwesen, Postfach 200920 in 51439
Bergisch Gladbach senden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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