Müllbeutelplicht
Gassi gehen ab sofort nur noch mit Beutel
Bergisch Gladbach. Für Hundekotbeutel gilt im Stadtgebiet eine Mitführungspflicht. Darauf weist die städtische Ordnungsbehörde hin und erinnert die Hundebesitzerinnen und -besitzer in der Stadt daran, dass bei künftigen Spaziergängen im Stadtgebiet mit ihrem Vierbeiner entsprechende Vorsorge fürs Aufsammeln der „Geschäfte“ getroffen werden muss.
Rechtliche Grundlage für die Beutelpflicht ist die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach“ – kurz: Ordnungsbehördliche Verordnung. Die Verunreinigung des Stadtgebietes durch die Hinterlassenschaften der Vierbeiner ist bislang ein ständiges Ärgernis, besonders auf Spielplätzen und auf Grünanlagen. Die Ordnungsbehörde erwartet von der neuen Vorschrift zwar keine Garantie für Sauberkeit, aber eine deutliche Verbesserung der augenblicklichen Situation. Von der Stadt aufgestellte Beutelspender sind dagegen früheren Erfahrungen zufolge wenig erfolgversprechend.
Weitere Änderungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung betreffen die Straßenmusik und die Hausnummern. Musikanten insbesondere in den Fußgängerzonen sind oft mit Verstärkern und Lautsprechern unterwegs; durch das generelle Verbot von Verstärkeranlagen sollen Ordnungskräfte eine Handhabe erhalten, zu laute Darbietungen vor Ort zu untersagen. Die Pflicht zur Anbringung von Hausnummern an städtischen Gebäuden wurde dahingehend konkretisiert, dass Größe und Voraussetzungen zur leichten Erkennbarkeit geregelt werden. Damit soll unter anderem den Einsatzkräften von Polizei und Rettungsdiensten die schnelle Reaktion bei Notfällen erleichtert werden.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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