Restmüllpreise bleiben stabil
Gebührenbescheide für Abfall versandt
In den letzten Tagen wurden die Bescheide für die
Abfallentsorgungsgebühren 2017 versandt. Mit diesem Bescheid sind
einige Fragen verbunden: Wie haben sich die Gebühren in diesem Jahr
entwickelt? Und welche Leistungen decken sie eigentlich ab?
„Die Restmüllgebühren bleiben in diesem Jahr stabil“,
resümiert Willi Carl, Leiter des städtischen
Abfallwirtschaftsbetriebes. „Und das trotz der tariflichen
Lohnkostensteigerungen beim Personal und der Kosten, die durch die
Inbetriebnahme des zentralen Wertstoffhofes sowie des Umbaus des
Betriebshofes Obereschbach entstehen“, so Carl.
Die zusätzlichen Kosten wirken sich zwar belastend auf die
Gesamtkosten der städtischen Entsorgungsleistungen aus, die Gebühren
des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (BAV) für die Verwertung
und Entsorgung der Abfälle steigen jedoch nicht. Daneben haben sich
die Einnahmen aus der Verwertung von Altkleidern und Papier positiv
auf die Gebührenkalkulation ausgewirkt.
Die Gebühren werden jeweils im Voraus nach den voraussichtlich
entstehenden Kosten erhoben. In der Jahresabrechnung für die
einzelnen Gebührenbereiche muss dann festgestellt werden, ob die
Stadt mehr Gebühren eingenommen hat, als Kosten entstanden sind.
Wenn dem so ist, muss diese Überdeckung innerhalb der nächsten vier
Jahre ausgeglichen werden. Können die Kosten eines Jahres durch die
Gebühren nicht abgedeckt werden, soll die Differenz auch hier
innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. „Durch
die Verrechnung der Überdeckungen aus vergangenen Jahren kann der
Kostenanstieg in diesem Jahr somit kompensiert werden. Bei den
Restmüllgebühren für Haushalte und Gewerbe kommt es damit zu keinen
Veränderungen gegenüber 2016, die Gebührensätze bleiben gleich“,
erklärt Carl.
Kostenentwicklung bei Gebühren für die Biotonnen sowie den
Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren
„Aus den unterschiedlichsten Gründen kann die Reinigung der
Biotonnen für einige Bürgerinnen und Bürger ein Problem darstellen.
Teilweise sind sie dazu persönlich nicht in der Lage, in anderen
Fällen fehlen die Voraussetzungen für die Reinigung, wie zum
Beispiel ein Schmutzwasserabfluss im Außenbereich des
Grundstücks“, beschreibt Willi Carl die Probleme bei der
Biotonnenreinigung.
Weden die Tonnen jedoch nicht gereinigt, entstehen oftmals
Ablagerungen, die nicht nur hygienisch bedenklichen Schimmelbelag
verursachen, sondern auch das Behältermaterial angreifen und so die
Nutzungsdauer der Biotonnen verringern können.
Um dem entgegenzuwirken und dem vielfachen Wunsch nachzukommen, eine
Behälterreinigung anzubieten, wird der AWB zukünftig alle Biotonnen
einmal jährlich reinigen lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass die
Biotonnen nach der Leerung bis zum Nachmittag an der Straße stehen
bleiben, so dass sie vom Reinigungsfahrzeug gereinigt werden können.
Ab April werden die Straßen, in denen in der darauffolgenden Woche
Biotonnen gesäubert werden, unter anderem auf der Webseite des AWB -
www.awb-gl.de - unter
„Aktuelles“ und über die Abfall-App des AWB veröffentlicht. Die
Finanzierung dieser zusätzlichen Leistung erfolgt über eine Anhebung
der anteiligen Gebühr um 3 Euro je Biotonne.
Die Kostenentwicklung im Bereich der Straßenreinigung und des
Winterdienstes wird immer stark von der Witterung beeinflusst. Da
niemand vorhersehen kann, ob es einen sehr milden oder sehr harten
Winter gibt, wurden der Gebührenkalkulation für das laufende Jahr
die durchschnittlichen Kosten der vergangenen fünf Jahre plus einer
Preissteigerungsrate zugrunde gelegt.
Wie bei allen Gebührenarten werden auch bei den Straßenreinigungs-
und Winterdienstgebühren die kalkulierten Gebühren nach Ablauf des
Jahres den tatsächlichen Kosten gegenübergestellt. Ergeben sich
daraus Überschüsse oder Unterdeckungen, wird dies dann in der
aktuellen Kalkulation kostenmindernd bzw. kostenerhöhend
berücksichtigt.
Gab es einen milden Winter, sinkt der Aufwand für den Winterdienst
während der für die allgemeine Straßenreinigung steigt. Bei
strengen Wintern verhält es sich umgekehrt.
Da die letzten Jahre durch milde Winter gekennzeichnet waren, wurden
die für den Winterdienst kalkulierten Kosten insgesamt niedriger
angesetzt. Hinzu kommt, dass in diesem Bereich hohe Überdeckungen aus
Vorjahren entstanden sind, die nun kostenmindernd eingerechnet werden.
In der Folge steigt die Gebühr 2017 für die allgemeine Reinigung um
0,12 Euro je Veranlagungsmeter an, während die Winterdienstgebühren
in der Streustufe 1 um 0,60 Euro und in der Streustufe 2 um 0,43 Euro
je Veranlagungsmeter sinken.
Der geringere Räum- und Streuaufwand macht sich auch bei der
manuellen Innenstadtreinigung bemerkbar: In der Zone
Innenstadtreinigung 1 sinkt die Gebühr daher um 8,01 Euro je
Veranlagungsmeter und in der Zone Innenstadtreinigung 2 um 1,47 Euro
je Veranlagungsmeter.
Welche Leistungen werden durch die Abfallgebühren abgedeckt?
Wer in Bergisch Gladbach Restmüllgebühren bezahlt, bekommt dafür
jedoch noch eine ganze Menge mehr. Die eigentlichen Kosten der
Restmüllsammlung und -beseitigung machen tatsächlich nur den
kleineren Teil aus. Die Gesamtkosten des Leistungspaketes betragen in
diesem Jahr für Privathaushalte rund 10,6 Mio. Euro. Dies entspricht
im Durchschnitt 95,51 Euro pro Einwohner jährlich, pro Tag also 26
Cent.
Das durchschnittlich genutzte Behältervolumen für Restmüll beträgt
dabei 14,3 Liter. Die individuelle Gebührenbelastung kann erheblich
nach unten oder oben abweichen, je nachdem wieviel Behältervolumen
tatsächlich für den Restmüll und den Biomüll genutzt wird. Für
täglich weniger als den Preis eines Frühstücksbrötchens vom
Bäcker erledigt der AWB die folgenden Dienstleistungen:
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leeren alle Papierkörbe im
Stadtgebiet, sammeln alte Farben und Chemikalien am Schadstoffmobil,
schützen Grundwasser und Klima durch fachgerechte
Altdeponienachsorge, holen Papier und Pappe ab, sammeln und verwerten
Bioabfall über die Biotonne und Grünabfall an der
Kompostierungsanlage, bieten drei Annahmestationen zur Abgabe von
Abfällen an, entfernen wildem Müll aus der Landschaft, sammeln
Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Alttextilien und -schuhe sowie Laub,
holen die Weihnachtsbäume ab und leeren zu guter Letzt auch die
Restmülltonne.
Neue Gebührenbescheide bei Änderungen zum Jahreswechsel
Änderungen der Abfallentsorgungsgebühren, die aus der Bestellung
einer Mülltonne in einer anderen Größe resultieren und die dann zum
Dezember 2016 oder Januar 2017 wirksam wurden, konnten aus technischen
Gründen noch nicht alle in dem Jahresgebührenbescheid
berücksichtigt werden. Dieser weist unter Umständen noch die
Gebühren für die bisher genutzten Abfallbehälter aus.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger müssen hier nichts unternehmen,
sie erhalten in Kürze automatisch einen entsprechenden
Änderungsbescheid.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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