Flächennutzungsplan
Genehmigung liegt jetzt vor

Bergisch Gladbach - (uw). Die Genehmigung des Flächennutzungsplans ist nach einer
sehr kurzen Bearbeitungszeit durch die Bezirksregierung Köln bei der
Stadt Bergisch Gladbach eingegangen. Insgesamt wurde die Darstellung
von rund 45 Hektar neuer Wohnbaufläche und rund 31 Hektar neuer
Gewerbefläche genehmigt.

Hinzu kommen eine ganze Reihe von kleineren Änderungen, die aufgrund
des Alters des alten Planwerks (rechtswirksam seit 1978) erforderlich
geworden sind, wie zum Beispiel die Darstellung von Sondergebieten
für Einzelhandel oder für Reitanlagen. Für alle neu hinzugekommenen
Bauflächen ist vor Realisierung einer Bebauung die Durchführung
eines qualifizierten Bebauungsplanverfahrens notwendig.

Einige Flächen im neuen Flächennutzungsplan sind von der Genehmigung
erwartungsgemäß ausgenommen worden, das heißt, diese Bereiche
werden „weiß“ dargestellt. Die Hintergründe dafür sind
unterschiedlicher Natur.

Die Flächen He7 (Alte Wipperfürther Straße/Odenthaler Straße),
Kb8c (Lubusch), Nu7a/b (Peterskaule), As2 (Unterheide/Schmillenberg)
sowie der Siedlungsbereich nordöstlich von As2 (Steinbacher
Weg/Rottweg) sind nicht genehmigt worden, da die Darstellungen
außerhalb der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) im Regionalplan
liegen. Diese Entscheidung der Bezirksregierung war zu erwarten,
weshalb bereits in der gemeinsamen Sitzung von Planungs- und
Flächennutzungsplanausschuss am 26.09.2017 der Beschluss gefasst
wurde, für solche Flächen eine Regionalplanänderung beantragen zu
können.

Für die Fläche G-Hk1, die Erweiterungsfläche für die Firma Krüger
in Heidkamp, ist ebenfalls keine Genehmigung erteilt worden. Hierfür
muss ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren bei der Bezirksregierung
beantragt werden, das heißt, ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren
ohne Regionalplanänderung.

Das Sondergebiet Einzelhandel in Herkenrath konnte von der
Bezirksregierung noch nicht genehmigt werden, da im
Flächennutzungsplanverfahren noch nicht die maximale
Verkaufsflächengröße für das Vorhaben feststand.

Parallel zum Bebauungsplan Nr. 4134 – Auf dem Langen Feld wird für
diesen Bereich mit der Definition von Verkaufsfläche und
Verkaufssortiment auch die Voraussetzung für die nachträgliche
Berücksichtigung im FNP geschaffen.

Des Weiteren wurde die Verlegung der Brüderstraße von der
Genehmigung ausgenommen, da die Untere Naturschutzbehörde Bedenken
geäußert hat. Erst wenn diese Bedenken ausgeräumt werden, kann die
Verlegung der Straße nachträglich genehmigt werden.
Langfristig nicht genehmigt werden können drei Flächendarstellungen
im FNP. Dies betrifft den P+R Parkplatz an der Romaneyer Straße sowie
die dortige Tennisanlage, die im neuen FNP als Gemeinbedarfsfläche
dargestellt werden sollte, um den Bestand nachzuhalten.

Grund für die Versagung der Genehmigung ist die Lage beider Nutzungen
in einem im Regionalplan als Abgrabungsfläche dargestellten Bereich.
Diese Entscheidung hat keine Auswirkungen auf den Bestand der
Tennisanlage.

Des Weiteren kann die gewerbliche Baufläche an der
Heinrich-Strünker-Straße aufgrund von Bedenken der Unteren
Naturschutzbehörde nicht als solche im FNP dargestellt werden. Auch
hier gilt der Bestandsschutz für das dort ansässige Unternehmen.

Die von der Genehmigung ausgenommen Flächen bleiben im
Flächennutzungsplan zunächst weiß. Der alte Flächennutzungsplan
von 1978 gilt für diese Flächen nicht. Die Verwaltung prüft
aktuell, wie sie mit diesen „weißen“ Flächen umgeht. Was jetzt
noch aussteht, ist die amtliche Bekanntmachung des genehmigten
Flächennutzungsplans 2035, damit dieser rechtswirksam wird. Diese
soll kurzfristig erfolgen.

Auch werden die individuellen Antworten an die Bürgerinnen und
Bürger auf deren Eingaben zum Flächennutzungsplanverfahren zurzeit
noch zusammengestellt und sollen bis zu den Herbstferien versendet
werden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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