Vollsperrung wird eingerichtet
Gericht kippt temporäre Fußgängerzone

Perspektivansicht der Schloßstraße. Foto: Club L 94
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Bensberg. Um die Anlieferung der Ladenlokale in der Schloßstraße auch während der Baustellenzeit zu gewährleisten, wurde von der Stadtverwaltung im oberen, bereits fertig gestellten Teil, eine temporäre Fußgängerzone eingerichtet. In einem Beschluss hat das Verwaltungsgericht Köln nun entschieden, dass dies nicht zulässig ist (Aktenzeichen 18 L 2487/24). In Kürze wird voraussichtlich wieder eine Vollsperrung der Straße zwischen der Baustelle und Hausnummer 20 eingerichtet. Für die Händler ändert sich de facto nichts. Durch die nicht vorhandene Wendemöglichkeit und die zu geringen Straßenbreiten für Zweirichtungsverkehr ist es nicht möglich, Autofahrende in den betroffenen Straßenabschnitt einfahren zu lassen. Deshalb wird das Schild zum Einfahrtsverbot fest im Boden montiert und durch eine Absperrschranke ergänzt. Verstärkte Kontrollen sind vorgesehen. Die Anlieferung der Geschäfte wird wie bisher lediglich zu gesetzten Lieferzeiten montags bis freitags zwischen 6 und 11 Uhr und samstags zwischen 6 und 10 Uhr möglich sein. Gegen Falschfahrende wird die Ordnungsbehörde bei der erneuten Vollsperrung verstärkt vorgehen. Nach dem Beschluss wird nun ein neuer Verkehrszeichenplan erarbeitet. Sobald die ausführende Firma den Plan eingereicht hat, kann die geänderte Verkehrsregelung angeordnet und umgesetzt werden. Die Vollsperrung wird zeitnah umgesetzt.

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RAG - Redaktion

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