Neu im Stadtgebiet
Grünpfeile für den Radverkehr

Ein neu installierter Grünpfeil für den Fahrradverkehr. Foto: Stadt BGL
  • Ein neu installierter Grünpfeil für den Fahrradverkehr. Foto: Stadt BGL
  • hochgeladen von Angelika Koenig

Bergisch Gladbach. Den Radverkehr beschleunigen? Aber sicher! Das ist das höchste Gebot bei den neu angeordneten Grünpfeilen für den Radverkehr im Stadtgebiet. Insgesamt sind fünf dieser Schilder an ausgewählten Kreuzungen (Odenthaler Straße, rechtsabbiegend in die Laurentiusstraße; Paffrather Straße, rechtsabbiegend in die Nußbaumer Straße; Kempener Straße, rechtsabbiegend in den Neuenhauser Weg; Kempener Straße, rechtsabbiegend in die Katterbachstraße; Altenberger-Dom-Straße, rechtsabbiegend in den Schlagbaumweg) angebracht worden.
Voraussetzung für den Grünpfeil für den Radverkehr ist ein sicheres und störungsarmes Rechtsabbiegen an roten Ampeln. Aber was bedeutet das Verkehrsschild mit dem grünen Rechtsabbiegepfeil und dem Fahrradsymbol eigentlich? An den betroffenen Stellen müssen die Radfahrenden bei einer roten Ampel wie gewohnt anhalten. Der Radverkehr darf dann aber trotz roter Ampel rechts abbiegen, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmenden dabei gefährdet werden. Dabei ist zu beachten, dass das Rechtsabbiegen bei einer roten Ampel für den Radverkehr erlaubt ist, aber nicht vorgeschrieben. Außerdem gilt das Verkehrszeichen ausschließlich für den Radverkehr.
Die neuen Verkehrsschilder werden in einer Testphase hinsichtlich regelkonformer Nutzung und Sicherheitsaspekten beobachtet. Bei einer positiven Bilanz werden die Verkehrsschilder auf weitere Standorte erweitert.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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