Bahnknoten Köln
Land macht Weg frei für Planung der Westspange

Bergisch Gladbach - (vsch). Das Ministerium für Verkehr teilt mit: Das Land hat
eine wichtige Weiche für den Ausbau des Bahnknoten Kölns gestellt.
Zwei Teilmaßnahmen sind in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan
des Landes aufgenommen worden. Bei den beiden Teilmaßnahmen handelt
es sich um die S-Bahn-Vorhaben „Westspange“ und
„Verknüpfungsbauwerk Köln-Mülheim“. Der Verkehrsausschuss des
Landtags hat nun der Aufnahme zugestimmt.

Die Aufnahme in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes
ist Voraussetzung dafür, dass der Zweckverband Nahverkehr Rheinland
(NVR), die Deutsche Bahn und das Land Nordrhein-Westfalen am kommenden
Montag eine Planungsvereinbarung zum Ausbau des Bahnknotens Köln
unterzeichnen können. Die Planungskosten für die Westspange von 67
Millionen Euro übernimmt das Land.

Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Die Planungen für die
Westspange können jetzt zügig fortgeführt werden. Der Ausbau des
Bahnknoten Köln kommt weiter voran.“

Hintergrund: Der Bahnknoten Köln hat überregionale Bedeutung
für den Bahnverkehr. Unter der Engpasssituation im Kölner Bahnknoten
leidet der gesamte Personen- und Güterverkehr. Für beide Bereiche
wird ein stetiges Wachstum in den kommenden Jahren prognostiziert. Ein
Bündel aus verschiedenen Maßnahmen soll jetzt den Knoten lösen und
den Engpass beseitigen. Von der Erhöhung der Kapazität im Bahnknoten
Köln profitieren in Zukunft erkehrsträgerübergreifend Güter-,
Fern- und Nahverkehr.

Die beiden Teilvorhaben aus dem Bahnknoten Köln-S-Bahn-Maßnahme
Westspange und Verknüpfungsbauwerk Köln-Mülheim - sollen nach den
Plänen des Bundesverkehrsministeriums aus dem GVFG-Bundesprogramm
(Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) finanziert werden. Diese beiden
Teilvorhaben wären dann kraft Gesetzes Maßnahmen im besonderen
Landesinteresse nach § 13 Abs. 1 Nr. ÖPNV-Gesetz NRW. Damit liegen
die gesetzlichen Vorgaben für die Planung vor.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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