Belohnung für Denkmalschutz
Land stellt mehr Fördergeld bereit - Stadt berät
Bergisch Gladbach - (vsch) Denkmaleigentümer in Bergisch Gladbach aufgepasst: Die
Förderrichtlinien des Landes NRW zur Erhaltung und Pflege von
denkmalgeschützten Immobilien haben sich geändert; die
Landesregierung stellt für diesen Zweck mehr Geld zur Verfügung. Wer
größere Erhaltungsmaßnahmen in Erwägung zieht oder an seinem
Denkmal auch nur Kleinigkeiten instand setzen möchte, kann sich an
die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bergisch Gladbach wenden, die bei
der Antragstellung berät und unterstützt.
In Bergisch Gladbach werden insgesamt sechs Einzelmaßnahmen durch das
Land gefördert - mit einer Gesamtfördersumme von 103.000 Euro. Für
die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bergisch Gladbach ist es ein
positives Signal, dass so wichtige Maßnahmen zum Erhalt der
Denkmäler angegangen werden und mit der Förderung das große
Engagement der privaten und kirchlichen Denkmaleigentümerinnen und
-eigentümern damit eine angemessene Wertschätzung erhält.
Neben den Zuschüssen für Einzelmaßnahmen erhält die Untere
Denkmalbehörde vom Land 6.850 Euro für Pauschalzuweisungen. Damit
stehen für dieses Jahr 13.700 Euro für die Förderung kleinerer
denkmalpflegerischer Maßnahmen privater Denkmaleigentümerinnen und
-eigentümern zur Verfügung. Wer davon profitieren will, muss die
Maßnahme mit der Unteren Denkmalbehörde abstimmen und einen kurzen
Antrag stellen. Die Anträge können bis zum 31. Oktober 2018 gestellt
werden. Ebenso die Anträge zur Förderung größerer
Einzelmaßnahmen, die bei der Bezirksregierung Köln angemeldet werden
müssen.
Weitere Informationen, ein Antragsformular sowie Kontaktdaten der
Unteren Denkmalbehörde finden sich unter:
www.bergischgladbach.de/vorteile-und-foerderung.aspx. und
www.bergischgladbach.de/antraege-denkmalschutz.aspx.
Die Informationen zur Landesförderung sind aus folgender Quelle
entnommen: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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