Städtische Gebühren für Grundstückseigentümer
Leichte Entlastung gegenüber dem Vorjahr

Bergisch Gladbach - Die Stadt Bergisch Gladbach erfüllt im Rahmen ihrer Aufgaben
Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger und erhebt für diese
Leistungen Benutzungsgebühren. Dazu gehören Straßenreinigung und
Winterdienst, Abwasser- und Regenwasserentsorgung sowie die
Abfallbeseitigung. Die Stadtverwaltung hat für  2017 Nachträge der
entsprechenden Gebührensatzungen vorgelegt,  die in der Ratssitzung
am 13. Dezember beschlossen wurden.

Was sind die Grundlagen der Gebührenkalkulation?

Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll nach den Vorgaben des
Kommunalabgabengesetzes (KAG)  NRW kostendeckend sein. Die Gebühren
werden jeweils im Voraus nach den voraussichtlich entstehenden Kosten
erhoben. In der Jahresabrechnung für die einzelnen Gebührenbereiche
muss dann für jeden Kalkulationszeitraum festgestellt werden: Hat die
Stadt mehr Gebühren eingenommen als Kosten entstanden sind? Dann muss
diese Überdeckung innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen
werden. Können die Kosten eines Jahres durch die Gebühren nicht
abgedeckt werden, so soll auch hier der Ausgleich  innerhalb der
nächsten vier Jahre erfolgen.

Die Einbeziehung insbesondere von Überdeckungen aus den vergangenen
Jahren erlaubt es oftmals, die Gebührenhöhe vergleichsweise konstant
zu halten. So können starke Kostenschwankungen, die z.B. durch
Personalkostensteigerung, notwendige Investitionen, strenge Winter
oder die Änderung von kalkulatorischen Zinssätzen entstehen,
teilweise ausgeglichen werden. Im Jahre 2017 schließt die städtische
Gebührenkalkulation gegenüber dem Vorjahr unterm Strich mit einer
leichten Entlastung für die Haushalte ab. Die einzelnen
Gebührentarife sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt,
außerdem die Musterberechnung für einen Familienhaushalt.

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Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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