Stadtverwaltung Bergisch Gladbach
Lockdown wirkt sich auf Öffnungszeiten aus

Das Kunstmuseum Villa Zanders bleibt wie das Bergsiche Museum und das Schulmuseum weiter geschlossen. | Foto: Archiv B. Willumat
  • Das Kunstmuseum Villa Zanders bleibt wie das Bergsiche Museum und das Schulmuseum weiter geschlossen.
  • Foto: Archiv B. Willumat
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Bergisch Gladbach - Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW verfügt seit
dem 11. Januar 2021 die Fortführung der Kontaktbeschränkungen. Dies
wirkt sich auch weiterhin auf die Öffnungszeiten und
Serviceleistungen der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach aus. Im
Anschluss sind die Regelungen für die einzelnen Dienststellen bis
zunächst zum 31. Januar 2021 dargestellt.

Die Außenstellen des Bürgerbüros in Bensberg und Refrath
bleiben geschlossen. Nur für dringende Fällen können im
Bürgerbüro Stadtmitte Termine online vereinbart werden:
www.bergischgladbach.de/buergerbuero.aspx

Bei der Stadtbücherei ruht der reguläre Ausleih- und
Präsenzbetrieb in den drei Standorten Stadtmitte, Bensberg und
Paffrath weiterhin. Alle Leihfristen werden über die Schließung
hinaus verlängert, es entstehen keine bzw. keine zusätzlichen
Versäumnis- oder Mahnentgelte.Weiterhin angeboten werden der
Bestellservice „Wunschmedien to go“ und der Lieferservice „Bib &
Bike“. Für „Wunschmedien to go“ können bis zu zehn Medien aus
dem Online-Katalog der Bücherei bestellt und kontaktlos abgeholt
werden.

Für Bib & Bike (Angebot für Risikogruppen) werden pro Ausweis bis zu
fünf Medien aus dem Online-Katalog durch Mitglieder des ADFC nach
Hause geliefert.

Die Städtische Max-Bruch-Musikschule und Volkshochschule: Die
Einrichtungen sind geschlossen, Präsenzunterricht findet nicht statt.

Das Stadtarchiv bleibt ebenfalls für den Publikumsverkehr
geschlossen. Für Anfragen und Recherchen sind die Kollegen
telefonisch und per E-Mail erreichbar; angeforderte Unterlagen werden
im Rahmen des Möglichen digital zur Verfügung gestellt.

Das Kunstmuseum Villa Zanders, das Bergische Museum für Bergbau,
Handwerk und Gewerbe und das Schulmuseum
in Katterbach sowie das
Kindergartenmuseum wurden bereits im November für den
Publikumsverkehr geschlossen und bleiben es auch weiterhin.

Für alle anderen Dienststellen und Einrichtungen der
Stadtverwaltung bleiben die bisher geltenden Regelungen zur
Gewährleistung des Infektionsschutzes auch in der Zeit bis zum 31.
Januar 2021 unverändert.

Es gelten die üblichen Öffnungszeiten; dabei ist zu beachten, dass
ein persönlicher Besuch nur nach Anmeldung und Terminvergabe möglich
ist. Beim Betreten aller städtischen Einrichtungen muss ein
Mund-Nasenschutz angelegt werden; Anweisungen von Sicherheitspersonen
sind zu beachten.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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