Mit der Bahn nach Kürten
Machbarkeitsstudie soll helfen

Die aktuelle Endhaltestelle der KVB-Linie 1 in Bensberg | Foto: Stadt GL
  • Die aktuelle Endhaltestelle der KVB-Linie 1 in Bensberg
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Bergisch Gladbach/Kreis - Stadtbaurat Harald Flügge und Reinhard Haase, zuständiger
Amtsleiter bei der Kreisverwaltung für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) sowie der Kreisdezernent für Umwelt und
Planung, Gerhard Wölwer, haben über den Sachstand zur möglichen
Verlängerung der Straßenbahn-Linie 1 auf Bergisch Gladbacher
Stadtgebiet informiert
.

Die beiden Verwaltungen stellten dabei den aktuellen Sachstand dar und
erläuterten die nächsten möglichen Schritte. Beim „Runden Tisch
Verkehr im Rechtsrheinischen“ war die „Verlängerung Linie 1 bis
AS BAB A4 Moitzfeld/Wohnpark bzw. bis Herkenrath/Spitze“ als
langfristige Maßnahme mit der Nummer 23 zwischen den Beteiligten
beschlossen worden.

Anmeldung zum ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW

Dem vorausgegangen war bereits am 4. April 2016 der Beschluss des
Ausschusses für Verkehr und Bauen, dass die Verlängerung der
Stadtbahnlinie 1 als Projekt für den ÖPNV-Bedarfsplan angemeldet
werden soll.

Dabei wurde auch festgelegt, dass die Verlängerung der Stadtbahnlinie
1 von Bensberg bis Kürten in zwei Teilabschnitte geteilt wird. Der
erste Bauabschnitt umfasst die Strecke von Bensberg-Busbahnhof bis
Moitzfeld/Technologiepark bzw. alternativ Autobahnanschluss
A4/Moitzfeld.

Der zweite Bauabschnitt beinhaltet die restliche Strecke von Moitzfeld
bis Kürten. Für beide Bauabschnitte wurde die Priorität 1
beschlossen. Bereits im Herbst 2015 hatte die Stadt Bergisch Gladbach
diese Maßnahme für die Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan angemeldet.
Zudem ist eine grobe Streckenführung im Vorentwurf des
Flächennutzungsplans enthalten; natürlich nicht parzellenscharf.

Die nächsten Schritte

„Derzeit ist noch keine Entscheidung über die Aufnahme dieser
und aller anderen angemeldeten Maßnahmen in den ÖPNV-Bedarfsplan
getroffen worden“,
erläuterte Gerhard Wölwer von Seiten der
Kreisverwaltung. Der zuständige Amtsleiter ÖPNV, Reinhard Haase,
ergänzte, dass um die Notwendigkeit der Maßnahme zu untermauern und
gleichzeitig auch die Wirtschaftlichkeit zu belegen, eine
Machbarkeitsstudie erstellt werden müsse.

„Auf der Basis der so gewonnenen Erkenntnisse“, so die
Vertreter des für den ÖPNV zuständigen Kreises, „soll zudem
die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden.“

„Es gibt das Bestreben, beim Land der Musterschüler zu sein,
indem wir mit harten Zahlen die Wirtschaftlichkeit belegen können“,
betonte Gerhard Wölwer die Bedeutung des gemeinsamen Vorgehens.
Dem zu Grunde liegt ein standarisiertes Verfahren.

„Zur Beauftragung einer Machbarkeitsstudie haben zunächst erste
Gespräche zwischen Vertretern der Firma Miltenyi, der Stadt Bergisch
Gladbach, der KVB und dem Rheinisch-Bergischen Kreis stattgefunden“,
ergänzte Stadtbaurat Harald Flügge. In diesen Gesprächen wurden
erste Varianten diskutiert. Eine grundlegende Festlegung, auf deren
Annahmen dann die Machbarkeitsstudie erfolgen kann, wurde aber noch
nicht getroffen.

In den nächsten Monaten wird die Politik im Kreistag und im Stadtrat
von Bergisch Gladbach beteiligt. Erste Informationen erhalten der
Zukunftsausschuss sowie der Ausschuss für Verkehr und Bauen des
Kreises im September.

Straßenbahn bewältigt auch Steigung von sechs Prozent

Bereits im Jahr 2015 hatte die Stadt Bergisch Gladbach eine sogenannte
Vorstudie erarbeiten lassen. Dabei gingen die Experten aber davon aus,
dass eine Trassenführung maximal vier Prozent Steigung für die
Straßenbahnwagen haben kann.

„Dies ist nun technisch überarbeitet worden“, erklärte Harald
Flügge. „Wir können mit sechs Prozent Steigung planen, was sich
natürlich auf viele Faktoren auswirkt.“
So werden die Bauwerke
wie beispielsweise Tunnel oder Brücken gegebenenfalls kürzer und
damit auch wirtschaftlicher.

Stadt und Kreis machten bei dem Termin deutlich, dass hier gemeinsam
im Schulterschluss gearbeitet wird, damit mittel- bis langfristig
viele Nutzerinnen und Nutzer den schienengebundenen Verkehr über
Bensberg hinaus nutzen können.

Natürlich gehen damit auch zusätzliche Angebote wie Buslinien oder
flankierende Park & Ride-Plätze einher. Auf Gesamtkosten der durch
Landes- und Bundesmittel zu 90 Prozent geförderten möglichen
Maßnahme oder eine Zeitplan ließen sich die Verwaltungsfachleute
nicht festlegen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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