Beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr
Maskenpflicht ab Montag, 27. April

Beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr gilt ab Montag, 27. April, Maskenpflicht. | Foto: /Anrita1705 Pixabay
  • Beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr gilt ab Montag, 27. April, Maskenpflicht.
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Bergisch Gladbach - Die Bundesregierung hat noch keine bundesweite Maskenpflicht
ausgesprochen. Dennoch einigten sich die Ministerpräsidenten der
Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachen und
des Saarlandes heute auf eine einheitliche Maskenpflicht beim Einkauf
und im öffentlichen Personennahverkehr.

Die Maskenpflicht gilt ab Montag, den 27. April 2020. Die
Stadtverwaltung Bergisch Gladbach begrüßt diese einheitliche
Maßnahme: „Nur so kann ein Flickenteppich unterschiedlicher
Regelungen vermieden werden“, äußerte sich Bürgermeister Lutz
Urbach zu der heute beschlossenen Maskenpflicht.
Am Montag, dem 20. April, wurde die Corona-Regel in einem ersten
Schritt gelockert. Geschäfte unter eine Fläche von 800 qm² sind
wieder geöffnet.

Damit steigt der Publikumsverkehr in den Zentren und Einkaufsstraßen.
Das Tragen eines einfachen Nasen-Mund-Schutzes kann bei richtiger
Anwendung und Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln ein Stück
weit vor Ansteckung schützen. Ob der Mundschutz auch in den Schulen
Pflicht wird, hängt nicht von der Stadt als Schulträger ab, sondern
von den Schulen selbst bzw. von den landesweiten Vorgaben.

Nach der Öffnung der Grünschnittannahmestelle Birkerhof und dem
Wertstoffhof Kippemühle werden in den kommenden Wochen schrittweise
auch weitere Stellen der Stadtverwaltung wieder öffnen. Wie kann der
Ablauf persönlicher Termine in den einzelnen Dienststellen aussehen?
„Nach vorheriger Terminvergabe bekommen die Besucherinnen und
Besucher eine Mund-Nasen-Maske zu ihrem eigenen und zum Schutz unserer
Kolleginnen und Kollegen“, erläutert Lutz Urbach das geplante
Vorgehen der Stadt.

Da die Nachfrage nach Mund-Nasen-Schutz in Apotheken und Einzelhandel
hoch ist, empfiehlt die Stadtverwaltung, auch Eigenproduktion ins Auge
zu fassen – denn jeder Mundschutz ist besser als keiner. Worauf man
bei der Do-it-yourself-Variante achten sollte, erklärt der Bergisch
Gladbacher Apotheker Markus Kerckhoff. Er empfiehlt einen zweilagigen
Stoff mit einer Tasche für ein Filtervlies.

Der verwendete Stoff soll atemdurchlässig, dicht gewebt und
mindestens bei 60 Grad waschbar sein. Für den Filter eignen sich
beispielsweise Kaffeefilter oder unbedenkliche Vlieseinlagen.

Eine Nähanleitung finden Bürgerinnen und Bürger unter:
https://naehtalente.de/atemschutz-naehen/

Empfohlene Links zu den Filtermaterialien:
https://de.wikipedia.org/wiki/Atemschutzmaske
https://de.wikipedia.org/wiki/Elektret-Filter

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die selbstgenähte
Maske keine Schutzmaske im eigentlichen Sinn ist und nicht
hundertprozentig vor Ansteckung schützt, das Risiko einer Ansteckung
mit dem Corona-Virus jedoch vermindern kann. „Der beste Schutz ist
immer noch das Abstandhalten“, empfiehlt Bürgermeister Lutz Urbach.
„Auch wenn die Innenstädte jetzt wieder voller werden, sollte jeder
nach wie vor auf die zwei Meter Entfernung zum Nebenmann oder zum
Gegenüber achten.“

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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