Schutzverordnung
Maskenpflicht gilt jetzt auch in Einkaufsstraßen
Bergisch Gladbach - (red) Mit der neuen Corona-Schutzverordnunggilt die Maskenpflicht nun
auch in den Einkaufsstraßen.
Die Stadt Bergisch Gladbach macht auf die neue Corona-Schutzverordnung
des Landes Nordrhein-Westfalen aufmerksam, die Verschärfungen
besonders der Maskenpflicht im öffentlichen Raum verfügt. Nach
dieser Vorschrift gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske
unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands nun auch unter
freiem Himmel im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften auf
dem Grundstück des Geschäftes, auf den zu dem Geschäft gehörenden
Parkplatzflächen und auf den Zuwegungen zu dem Geschäft.
Da die Maskenpflicht nun auch auf den Zuwegungen zu den Geschäften
gilt, bedeutet dies, dass alle großen Einkaufsstraßen der Stadt
durchgängig von der durch das Land vorgegebenen erweiterten
Maskenpflicht betroffen sind. Konkret zu benennen sind die
Fußgängerzone Stadtmitte (Hauptstraße und Nebenstraßen), die
Schloßstraße in Bensberg sowie die Straße Siebenmorgen in Refrath
mit ihren Seitenstraßen und Plätzen. Die Pflicht zum Anlegen einer
Maske auf Märkten besteht darüber hinaus unverändert.
Aktuell werden Plakate erstellt, die auf die erweiterten
Schutzbestimmungen hinweisen. Bürgermeister Frank Stein sieht in der
Verschärfung der Corona-Regeln eine unausweichliche Konsequenz aus
der Entwicklung der Pandemie, die im November von ihrer Dynamik nur
wenig eingebüßt hat: „Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger auf,
in diesen wichtigen Bereichen des täglichen Lebens den Vorgaben von
Land und Stadt vorbehaltlos zu folgen“, so Stein. „Wir sehen
aktuell jeden Tag an den Infektionszahlen, dass wir nicht vorsichtig
genug sein können, um Ansteckungen zu vermeiden. Tragen Sie Maske, wo
immer es geht!“
Die aktuelle Corona-Schutzverodnung und weitere Informationen zur
Pandemie können auch über die Internet-Seiten der Stadt Bergisch
Gladbach aufgerufen werden: www.bergischgladbach.de/corona
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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