Schlossgalerie
Mehr Kontrollen für Falschparker angekündigt

Um ein Bußgeld für das Falschparken zu vermeiden, weist die Stadtverwaltung auf die erlaubten Parkbereiche und die Verbotszonen hin. | Foto: Stadt Bergisch Gladbach
  • Um ein Bußgeld für das Falschparken zu vermeiden, weist die Stadtverwaltung auf die erlaubten Parkbereiche und die Verbotszonen hin.
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Bergisch Gladbach - (red) Wo darf man in der Schloßstraße parken und wo ist mit einem
Bußgeld zu rechnen? Die Frage stellt sich aktuell, da im Zuge der
bisherigen Umgestaltung der Straße im Rahmen des Integrierten
Handlungskonzeptes (InHK) Bensberg Provisorien im Straßenraum
entstanden sind. So wurden zwischenzeitlich auf der Vorfläche der
Bensberger Schlossgalerie temporäre Stellplätze angebracht. Diese
waren mit einer Markierung aufgetragen worden. Seit Februar wurde
diese wieder zugunsten der Fußgänger entfernt, dennoch sind die
Umrisse erkennbar, daher parken dort immer noch Fahrzeuge.Dies soll
sich aber ändern und daher informiert die Stadtverwaltung über die
zulässigen Parkflächen auf dem Fahrbahnstück zwischen der Kreuzung
Nikolausstraße/Schloßstraße und der Einmündung der Schloßstraße
in Am Stockbrunnen.

Um ein Bußgeld für das Falschparken zu vermeiden, weist die
Stadtverwaltung auf die erlaubten Parkbereiche und die Verbotszonen
hin. Die Mitarbeiter des Ordnungsamts sind dazu angehalten, das
Falschparken zukünftig stärker zu kontrollieren.

Auch nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts im Bereich der neuen
Schlossgalerie handelt es sich bei der Schloßstraße um eine
sogenannte Haltverbotszone, die durch Verkehrszeichen am Anfang und am
Ende der Zone deutlich gemacht wird. Auf der gesamten Länge ist das
Parken ausschließlich in Flächen erlaubt, die in Weiß oder Gelb
gekennzeichnet sind. Wer dies auf der langen Fahrt vergessen hat, wird
auf Höhe der ehemaligen Fußgängerzone nochmals durch einen
„Blechkameraden“ auf diesen Umstand hingewiesen.

Gekennzeichnete Flächen stellen in der Schloßstraße die baulich
angelegten Flächen längs der Straße, sowie die markierten
Parktaschen dar. Auf den neu entstandenen Platzflächen vor der
Schlossgalerie und der Schlosstreppe lässt sich jedoch keine
gekennzeichnete Fläche finden, demnach herrscht dort Parkverbot. Die
dort zwischenzeitlich angebrachten Interimsparkplätze wurden im
Februar entfernt. Wer auf diesen Flächen parkt, wird durch das
Ordnungsamt Bergisch Gladbach umgehend kostenpflichtig verwarnt. In
der neuen Schlossgalerie, aber auch auf städtischen Parkflächen
stünden ausreichend Parkplätze zur Verfügung, erklärte die
Stadtverwaltung.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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