Radeln in der Fußgängerzone
Mit Ausnahmen bald erlaubt – aber vorsichtig!

Mobilitätsmanager Daniel Euler erprobt schon mal das Fahrradgefühl in der Fußgängerzone - zunächst aber noch ganz legal im Stand. | Foto: Stadt Bergisch Gladbach
  • Mobilitätsmanager Daniel Euler erprobt schon mal das Fahrradgefühl in der Fußgängerzone - zunächst aber noch ganz legal im Stand.
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Bergisch Gladbach - Die Stadt versteht sich als eine radfahrerfreundliche Stadt. Deshalb
sollen immer mehr Möglichkeiten für Radfahrer geschaffen werden,
bequem und sicher durch den Verkehr zu kommen. So wurde als eine der
Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes der Stadt im Jahre 2016
beschlossen, die Fußgängerzone in der Stadtmitte für den
Fahrradverkehr testweise zu öffnen. Radler dürften dann das, was sie
heute eh schon in starkem Umfang tun: nämlich die Hauptstraße und
ihre Nebenstraßen im Bereich zwischen Driescher Kreisel und Forumpark
als Radfahrstrecke nutzen.

Nun soll es soweit sein. Mit Beginn der Fahrradsaison, also im
März/April 2018, könnte das bislang Verbotene legal werden.
Anregungen für die Umsetzung holten sich Verwaltung und Politik bei
einer Exkursion nach Brühl, wo die offene Fußgängerzone bereits
gelebter Alltag ist. Noch ist allerdings nichts offiziell entschieden.
Zur konkreten Umsetzung will sich die Stadtverwaltung in den kommenden
Wochen die Zustimmung der politischen Gremien einholen.

Um die einzelnen Nutzergruppen der Fußgängerzone auf die neue
Situation vorzubereiten und zu sensibilisieren, will die
Stadtverwaltung im Vorfeld der Öffnung eine intensive
Öffentlichkeitsarbeit betreiben, um auf das neue Miteinander
aufmerksam machen. Denn ein Miteinander soll es sein und kein
Gegeneinander. Dazu müssen die Regeln klar definiert sein: Die
Fußgänger bestimmen den Verkehr und haben stets Vorrang, Radfahrer
müssen Schrittgeschwindigkeit fahren. Menschen mit Behinderungen
müssen den Leitstreifen gefahrlos nutzen können. All dies soll durch
Hinweise und Beschilderung vor Ort, aber auch in den Medien
kommuniziert und durch Polizei und Ordnungsbehörde kontrolliert
werden.

Fakt ist, dass die Fußgängerzone auch unerlaubt bereits ausgiebig
von Radfahrern genutzt wird. Ende Oktober 2017 wurde an drei Tagen
gezählt und insgesamt über 1.000 Fahrradfahrten auf verbotenem
Terrain erfasst. Auffälligkeiten durch Unfälle gibt es hingegen
nicht zu verzeichnen.

Das Ergebnis der Zählung lässt auf der anderen Seite den Schluss zu,
dass die Hauptstraße als Verbindungsachse eine hohe Attraktivität
ausstrahlt. Was eindeutig für die Öffnung spricht - natürlich unter
Berücksichtigung der bereits erwähnten Vorrechte für Fußgänger.
Die Durchlässigkeit der bisher gesperrten Strecke würde somit also
auch die Attraktivität des Radfahrens in Bergisch Gladbach insgesamt
erhöhen. Umwege werden vermieden, die Barrierewirkung der Innenstadt
entfällt, eine Fahrradkultur entsteht. Für die im unmittelbaren
Umfeld wohnenden Bürgerinnen und Bürger (das sind knapp 49.000
Personen im Umkreis von 2,5 km Luftlinie) wird es wesentlich
einfacher, mal kurz aufs Rad zu steigen, um die City zu besuchen.

Größtmögliche Sicherheit und wirksame Gefahrenprävention soll auch
mit zwei weiteren Maßnahmen erreicht werden: Bei großen
Veranstaltungen in der Fußgängerzone (z.B. Markt, Kirmes,
Weihnachtsmarkt, Stadtfeste, Bautage etc.) bleibt das Radfahren auch
zukünftig verboten; auf diese Sonderregelungen soll per Hinweisschild
aufmerksam gemacht werden. Fahrradabstellanlagen sollen außerdem
nicht auf der Hauptstraße installiert werden, um unnötige
Gefahrenpunkte zu vermeiden. Vielmehr sollen sie auf die umliegenden
Nebenstraßen ausgelagert werden.

Die Verwaltung wird die Öffnung der Fußgängerzone für den
Radverkehr intensiv mit der Politik beraten. Erste Gelegenheit dazu
gab es jetzt in der Sitzung des Inklusionsbeirates am 17. Januar. Am
6. Februar soll im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur
und Verkehr der Beschluss folgen.

Positive Signale aus der Politik gab es bereits beim ersten „Runden
Tisch Fahrradfreundliches Bergisch Gladbach“. Vertreten waren
Politik, Verwaltung, Polizei sowie die Interessensverbände ADFC,
ProVelo und VCD. Das Gremium sieht in der Attraktivierung der
Innenstadt für Fahrradfahrer eine vielversprechende Maßnahme, um der
nachhaltigen Verlagerung des Verkehrs vom Auto aufs Fahrrad ein Stück
näher zu kommen. Wenn es gelingt, das Pkw-Aufkommen spürbar zu
verringern, ist auch insgesamt eine bessere Erreichbarkeit der City zu
erwarten. Die Mehrheit sprach sich für eine testweise Öffnung der
Fußgängerzone aus. Auch die IG Stadtmitte hat sich positiv zur
Öffnung der Fußgängerzone geäußert.

Die Testphase soll zunächst ein Jahr umfassen. Danach wird unter
Einbeziehung aller beteiligten Akteure Bilanz gezogen und über eine
endgültige Regelung entschieden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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