FHDW-Wirtschaftsforum zur DSGVO
Mittelstand und Behörden sind teilweise überfordert

Dr.-Ing. Alexander Brändle (rechts) begrüßte zwei Datenschutz-Fachleute an der FHDW in Bergisch Gladbach: Ralf Gogolin von der Wermelskirchener HEGO GmbH (Mitte) und Dr. Matthias Rudolph von der Kölner Anwaltskanzlei Frey. | Foto: Klaus Pehle/FHDW
  • Dr.-Ing. Alexander Brändle (rechts) begrüßte zwei Datenschutz-Fachleute an der FHDW in Bergisch Gladbach: Ralf Gogolin von der Wermelskirchener HEGO GmbH (Mitte) und Dr. Matthias Rudolph von der Kölner Anwaltskanzlei Frey.
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Bergisch Gladbach - (vsch). Wie sieht es ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der
DSGVO in der EU mit der Umsetzung aus? Darüber sprachen an der
Fachhochschule der Wirtschaft in Bergisch Gladbach (FHDW) zwei
ausgewiesene Fachleute:

Die unternehmerische Sicht stellte Ralf Gogolin (Geschäftsführer des
IT-Beratungsunternehmens HEGO GmbH) dar. Welche juristischen Folgen
die Datenschutz-Grundverordnung hat, zeigte Fachanwalt Dr. Matthias
Rudolph (Anwaltskanzlei Frey) auf.

Die befürchtete große Abmahnwelle blieb aus. Dennoch haben viele
Unternehmen noch großen Aufholbedarf bei der Umsetzung der
gesetzlichen Regeln, die seit dem 25. Mai 2018 durch die
Datenschutz-Grundverordnung innerhalb der Europäischen Union Pflicht
sind.

„Es hapert vor allem noch bei kleinen Unternehmen und beim
Mittelstand“,
stellte Ralf Gogolin auf dem Wirtschaftsforum der
Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) fest. Gogolin ist
Geschäftsführer der HEGO Informationstechnologie GmbH in
Wermelskirchen. Das Unternehmen berät Firmen unter anderem in Fragen
des Datenschutzes.

Viele kleine und mittelständische Betriebe sind demnach noch nicht
wirklich fit, um den neuen Anforderungen in vollem Umfang gerecht zu
werden. „Der Datenschutz schließt aber keinen aus“, sagte
Ralf Gogolin. Wer ein kleines Auto fahre, müsse sich ja schließlich
auch an die Straßenverkehrsordnung halten.

Welche konkreten juristischen Folgen ein unsachgemäßer Umgang mit
personenbezogenen Daten haben kann, erläuterte der zweite Gast auf
dem Wirtschaftsforum. Dr. Matthias Rudolph berät als Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht bei der Kölner Kanzlei Frey Mandaten bei den
Prozessen der Digitalisierung.

Die große befürchtete Abmahnwelle sei nicht ins Rollen gekommen, so
der Anwalt. In mehreren Beispielen nannte er aber eine Reihe von
Gerichtsurteilen, die sich auf die DSGVO bezogen. Es ging um Videos,
die ein Friseur von seinen Kunden ohne deren Wissen ins Netz gestellt
hatte, um die Besonderheiten bei journalistischen Veröffentlichungen
und um Videoaufzeichnungen, die ein Unternehmen zur Überwachung macht
und abspeichert.

Spannend sei vor allem der Prozess in der Urteilssprechung: „Es
wird sich noch eine umfangreiche Kasuistik entwickeln“,
sagte
Rudolph angesichts der noch verhältnismäßig wenigen Einzelfällen.

Interessant war auch Gogolins Blick auch die unterschiedliche
Ausstattung der Landes-Behörden, die Anfragen zur DSGVO zu bearbeiten
haben. In Berlin habe sich die Anfragezahl seit Mai verfünffacht, in
Schleswig-Holstein konnten Anfragen zeitweise nur noch schriftlich
beantwortet werden, meistens ging es um nicht gelöschte
Mitarbeiter-Accounts, um E-Mail-Werbung und das generelle „Recht auf
Vergessenwerden“, also die Löschung personenbezogener Daten.

Ein gutes Urteil vom Experten bekam dabei die Stelle der
nordrhein-westfälischen Landesbeauftragten für Datenschutz, Helga
Block. „Es findet eine zügige Bearbeitung grundlegender
Verstöße, im Regelfall innerhalb drei Wochen, statt und die
Zusammenarbeit hat gut funktioniert“,
so seine Erfahrung.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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