Überblick über Schließungen und Einschränkungen
Museen, Bäder und Musikschule gesc ...

Das Kunstmuseum Villa Zanders bleibt im Rahmen des Lockdowns bis zum 30. November geschlossen. | Foto: Archivfoto: Bettina Willumat
  • Das Kunstmuseum Villa Zanders bleibt im Rahmen des Lockdowns bis zum 30. November geschlossen.
  • Foto: Archivfoto: Bettina Willumat
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Bergisch Gladbach - Mit Wirkung zum Montag, 2. November, gilt die Coronaschutzverordnung
NRW auch in Bergisch Gladbach. Daher müssen bis 30. November unter
anderem Museen, Musikschule und Bäder in Bergisch Gladbach ihre
Türen schließen. Die Volkshochschule ist zum Teil
betroffen.MuseenBetroffen von der neuen Verordnung sind sowohl das
Kunstmuseum Villa Zanders als auch das Bergische Museum für Bergbau,
Handwerk und Gewerbe in Bensberg, die bis Ende November Besucher die
Ausstellungflächen schließen müssen.BäderZur Bekämpfung der
Corona-Pandemie ist auch der Betrieb der Schwimmbäder ab dem 2.
November untersagt. Die Bäderbetriebsgesellschaft bemüht sich
zeitnah um die Erstattung aller bereits erworbenen Tickets, bittet
jedoch um etwas Geduld.MusikschuleAuch die Max-Bruch-Musikschule
bleibt ab Montag, den 2. November 2020, geschlossen. Die Lehrkräfte
setzen sich mit ihren Schülerinnen und Schülern in Verbindung, um
Online-Unterricht abzusprechen.VolkshochschuleDer Betrieb der
Volkshochschule wird in weiten Teilen eingeschränkt. Bis Ende
November sind lediglich folgende Angebote der VHS erlaubt:–
Ausbildungs- und berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsangebote
einschließlich kompensatorischer rundbildungsangebote sowie–
Angebote, die der Integration dienen,

– und PrüfungenKurse etwa aus den Bereichen Politik, Gesellschaft,
Umwelt, Kunst, Kultur, Kreatives Gestalten, Gesundheit, Fremdsprachen
und EDV sind untersagt.

Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt Bergisch
Gladbach hat seit Bekanntwerden der CoronaSchutzVO mehrfach per
Videokonferenz getagt. Dabei wurden auch offene Punkte diskutiert.

So ist die Definition des „Profisports“ bei der Nutzung von
städtischen Sporthallen unterschiedlich auslegbar. Diese Frage wurde
daher an Gesundheitsministerium NRW weitergeleitet, um eine möglichst
einheitliche Festlegungen zu treffen. Bis zur Beantwortung sind die
städtischen Turnhallen nur für den Schulsport geöffnet.

Außerdem wurde über die Nutzung der öffentlichen Sportanlagen
diskutiert. Da eine Kontaktreduzierung das Ziel der Maßnahmen ist und
eine Kontrolle aller Flächen praktisch nicht umsetzbar scheint, wurde
beschlossen, dass ebenfalls nur für den Schulsport tagsüber die
Flächen, wie beispielsweise das Stadion, genutzt werden können. Die
Flutlichtanlage wird nicht eingeschaltet.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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