Für eine gute Lebensqualität
Neue Baumschutzsatzung
Bergisch Gladbach (red). In Bergisch Gladbach ist eine neue
Baumschutzsatzung in Kraft getreten. Der Rat der Stadt hat die
Wiedereinführung Anfang September beschlossen. Mit der
Baumschutzsatzung wird der Baumbestand innerhalb der bebauten
Wohngebiete geschützt, der wesentlich das städtische Klima
beeinflusst und unentbehrlich für eine gute Lebensqualität ist.
Bäume prägen nicht nur durch ihre Erscheinung das Stadtbild, sondern
haben auch einen positiven Einfluss auf die Luftqualität. Sie sorgen
für Schatten, verringern das Aufheizen von versiegelten Flächen und
kühlen durch Verdunstung die Luft. Daher steigt nicht nur die
Luftfeuchtigkeit, sondern auch das Wohlbefinden des Menschen. Immer
häufiger auftretende Hitzeperioden werden durch die positiven Effekte
der Bäume abgemildert. Neuste Untersuchen zeigen, dass ein
ausgewachsener Baum eine Kälteleistung wie zehn Klimaanlagen haben.
So unterstützt die Baumschutzsatzung den Erhalt des innerstädtischen
Baumbestands für ein weiterhin gesundes Stadtklima und damit auch
für ein gesundes Wohnumfeld für die Gladbacher Bevölkerung.
In der Gartensiedlung Gronauer Wald besteht schon seit 2014 eine
Baumschutzsatzung. Es werden dort nicht nur Bäume, sondern auch
Hecken geschützt. Der Schutz zielt hier nicht nur auf klimatische
Aspekte ab, sondern soll auch das Siedlungsbild erhalten. Daher
unterscheiden sich die Zielsetzungen der Baumschutzsatzungen in
gewissen Punkten, und es ist sinnvoll, sie nebeneinander bestehen zu
lassen.
Auf der Homepage der Stadt Bergisch Gladbach wird erläutert, welche
Bäume geschützt sind und welche Handlungen an und im Umfeld von
Bäumen verboten beziehungsweise genehmigungspflichtig sind. Soll eine
solche genehmigungspflichtige Handlung an einem geschützten Baum
durchgeführt werden, ist dazu ein Antrag bei der Stadt zu stellen.
Die Antragsformulare sind ebenfalls auf der Homepage hinterlegt.
Eine Ausnahme von der Satzung wird beispielweise zugelassen, wenn ein
Baum krank ist und die Erhaltung mit zumutbarem Aufwand nicht möglich
ist oder wenn von dem geschützten Baum eine Gefahr für Personen oder
Sachen von bedeutendem Wert ausgeht.
Wenn ein Haus gebaut werden soll und ein Baum im zukünftigen Baufeld
steht, ist ein Antrag bei der Stadt zu stellen, um eine
Ausnahmegenehmigung von der Baumschutzsatzung zu erhalten. In der
Regel gilt hier „Baurecht vor Baumrecht“, und der Baum darf
gefällt werden. Für den gefällten Baum ist aber grundsätzlich
Ersatz zu leisten. Geschützte Bäume im Umfeld der Baumaßnahme sind
vor Schäden zu schützen.
Der Text der Baumschutzsatzung ist auf der Homepage der Stadt Bergisch
Gladbach in der Rubrik Ortsrecht veröffentlicht; weitere
Erläuterungen finden sich unter www.bergischgladbach.de/baumschutz.
Die Geltungsbereiche können im Geoportal der städtischen
Internetseiten - https://arcg.is/1nPvq0 - eingesehen werden. Weitere
Infos bei Fragen rund um das Thema Baumschutzsatzung bei der Stadt
Bergisch Gladbach, Abteilung StadtGrün, (02202) 14 2753.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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