Auswirkung auf städtische Einrichtungen
Neue Regelungen in Kraft

Neue Regeln gelten auch für das Kunstmuseum Villa Zanders. Foto: Archiv
  • Neue Regeln gelten auch für das Kunstmuseum Villa Zanders. Foto: Archiv
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Bergisch Gladbach. Durch die neueste Änderung der Corona-Schutzverordnung ergeben sich für die städtischen Einrichtungen folgende Auswirkungen: Die Einrichtungen bleiben geöffnet; es ergeben sich allerdings Änderungen in Hinblick auf die Zugangsbeschränkungen. Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske, soweit nichts anderes vermerkt ist.
In der Stadtbücherei im Forum und den Stadtteilbüchereien in Bensberg und Paffrath gilt für Besucher*innen 3G – geimpft, genesen oder aktuell getestet. Der Nachweis wird vor Zugang kontrolliert. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre ist kein Nachweis mehr erforderlich. Das Serviceangebot „Wunschmedien to go“, dass auch nicht immunisierte und nicht getestete Personen in Anspruch nehmen können, bleibt weiterhin bestehen
Auch im Stadtarchiv gilt die 3G-Regelung. Ansonsten muss weiterhin vorab ein Besuchstermin vereinbart werden. Die Termine werden im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten telefonisch (02202/ 14-2212) und per E- Mail an archiv@stadt-gl.de vergeben.
Im Kunstmuseum Villa Zanders ist gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung für alle Besucher*innen ab 18 Jahren die 3G-Regelung bindend (geimpft oder/und genesen oder aktueller negativer Test). Zum Schutz ist weiterhin das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung und die Einhaltung des Mindestabstandes erforderlich. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt. Somit entfällt die Kontaktnachverfolgung und das Kunstmuseum kann ohne Anmeldung besucht werden.
Für alle Führungen, Vorträge, Ausstellungseröffnungen sowie für die Workshops wird um Anmeldung unter Telefon 02202/ 14 23 04 oder per E-Mail an info@villa-zanders.de gebeten.
Das Bergische Museum für Bergbau, Handwerk und Gewerbe steht den Besucher*innen ohne vorherige Terminabsprache offen. Ausnahme sind die öffentlichen Führungen am letzten Sonntag im Monat. Es gilt die 3G-Regel. Maske, Mindestabstand und Händedesinfektion verstehen sich von selbst.
Das Schulmuseum Bergisch Gladbach ist nach Voranmeldung unter Telefon 02202/ 84247 geöffnet. Die 3G-Regel gilt auch hier.
In der Städtischen Max-Bruch-Musikschule fallen der Musikschulunterricht und die Veranstaltungen wieder unter die 3G-Regelung. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren müssen keine Immunisierung oder einen Test nachweisen. Zudem können alle nichtimmunisierten Personen ab 18 Jahren mit einem negativen Testnachweis am Unterricht und an den Veranstaltungen der Musikschule teilnehmen. Ausgenommen sind der Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht. Hier gilt weiterhin die 2G-Plus Regel.
In der Volkshochschule Bergisch Gladbach muss grundsätzlich Maske getragen und 3G vorgewiesen werden. Abweichend davon gilt für Kurse mit Bewegung oder Gesang 2G plus, dafür entfällt die Maskenpflicht.
Für den Besuch der Bürgerbüros in der Stadtmitte, in Refrath und in Bensberg ist eine Nachweispflicht über Immunisierung oder Testung erforderlich. Eine Anmeldung und vorherige Terminvereinbarung muss für das Bürgerbüro Stadtmitte zwingend erfolgen. In den Außenstellen ist keine vorherige Terminvereinbarung möglich. Die gemeinsame Sportausübung im Vereins- und Breitensport ist für getestete, geimpfte und genesene (3G) Personen zulässig. Ein Immunisierungsnachweis und ein amtliches Ausweispapier sind mitzuführen. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren sind von der Regelung befreit.
Der Badbesuch oder die Kursteilnahme ist allen vollständig geimpften, genesenen oder getesteten Personen möglich. Es gilt 3G.

Redakteur/in:

Angelika Koenig aus Leichlingen

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