Driescher Kreisel
Nicht auf Anhieb erkennbar

Wer mit dem Rad über die Fußgängerüberwege will, muss absteigen. Foto: Axel König
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Bergisch Gladbach (kg). Wer die Hauptstraße über die Straße „An der Gohrsmühle“ mit dem Velociped passieren will, handelt verkehrswidrig, wenn er auf den Zebrastreifen nicht absteigt und sein Rad nicht schiebt. Schilder mit dem Hinweis „Bitte absteigen“ wurden montiert, aber sie scheinen die gewünschte Wirkung nicht zu entfalten: gefühlt deswegen, weil sie zu klein sind und zu hoch installiert sind, und wohl auch deswegen, weil die Überleitung von der City optisch wie eine Schneise wirkt, auf der man ungehindert weiterfahren darf.
Allerdings wurden am Driescher Kreisel, beziehungsweise am Fußgängerüberweg an der Fußgängerzone, zwischen 2020 und 2022 zehn Menschen bei Unfällen verletzt, glücklicherweise nur leicht. Die Polizei spricht in dem Zusammenhang vom „Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr“, die Stadt erläutert dazu: „Es kommt in erster Linie zu Unfällen mit Fahrradfahrenden, die aus der Fußgängerzone über den Überweg 'schießen', sich dabei verkehrswidrig verhalten und laut Straßenverkehrsordnung auch keinen Vorrang haben.“ Denn auf Zebrastreifen genießt man mit einem Velo nur dann Vorrang, wenn man absteigt und schiebt, fährt man jedoch weiter, muss man querende Fahrzeuge durchfahren lassen. Außerdem, so schildert die Stadt weiter, sei in der Fußgängerzone zwar Fahrradfahren erlaubt, aber auch nur mit Schrittgeschwindigkeit. Als groben Mittelwert können hier 5 bis 7 Km/h herangezogen werden, letzteres ist so schnell wie ein Mensch, der gut zu Fuß ist. Allerdings ist die Schrittgeschwindigkeit in der Straßenverkehrsordnung nicht eindeutig festgelegt und Gerichte entscheiden darüber unterschiedlich.
Am Zebrastreifen in der Bergisch Gladbacher City soll nach mehreren erfolgten Ortsterminen ein weiterer in Kürze folgen. Von diesem wird nun Klärung erwartet.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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