Drastische Maßnahmen zur Corona-Eindämmung
Öffentliches Leben kommt zum Erliegen

Die Stadtbücherei in Bergisch Gladbach (Bild) und ihre Zweigstellen in Bensberg und Paffrath sind geschlossen. | Foto: Bettina Willumat
  • Die Stadtbücherei in Bergisch Gladbach (Bild) und ihre Zweigstellen in Bensberg und Paffrath sind geschlossen.
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Bergisch Gladbach - Der Stab für Außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Bergisch
Gladbach hat am Montag (16. März) erneut getagt und alle
Risikobereiche erörtert, die zur Verbreitung des Corona-Virus
beitragen könnten. Es wurden nach sorgfältiger Abwägung weitere
Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen und in einer
Allgemeinverfügung zusammengefasst.
Die folgenden Maßnahmen werden ergriffen, um die Gefahr der schnellen
Ausbreitung einzudämmen:

Betretungsverbote für Reiserückkehrer
Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten werden für den Zeitraum von
14 Tagen (also bis Anfang April) nach der Wiedereinreise
Betretungsverbote für folgende Einrichtungen erlassen:
– Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Schulen und
Heime für Minderjährige
– Krankenhäuser und vergleichbare Rehabilitationseinrichtungen,
Dialysezentren, Tageskliniken
– Stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfen
– Berufsschulen und Hochschulen
Welche Länder und Regionen als Risikogebiete gelten, ergibt sich aus
der Liste des Robert-Koch-Instituts

Besuchsverbote in Krankenhäusern
Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie
stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe
müssen ebenfalls Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung des Virus
zu erschweren. Dazu zählen:
Besuchsverbote oder erhebliche Einschränkungen der Besuche; erlaubt
sind maximal ein Besucher pro Bewohner/Patient am Tag. Es müssen
Schutzmaßnahmen getroffen werden und eine Hygieneunterweisung
erfolgen. Ausnahmen hiervon sind zugelassen z.B. auf Kinderstationen
und bei Palliativpatienten. Sämtliche öffentliche Veranstaltungen
(Lesungen, Infoveranstaltungen etc. ) in den genannten Einrichtungen
sind nicht zulässig.

Schließung von Unterhaltungs-, Sport- und Kultureinrichtungen

Auch in diesem Bereich wurden umfangreiche Einschränkungen verfügt:
– Alle Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen, ob
öffentlich oder privat betrieben, sind (seit 16. März) geschlossen
– Alle Fitness-Studios, Schwimmbäder, Spaßbäder und Saunen
stellen ebenfalls den Betrieb ein
– Alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen und in
sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen
Bildungseinrichtungen sind untersagt.
– Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und
Freizeiteinrichtungen müssen unterbleiben.
– Zusammenkünfte in Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros sind
nicht mehr gestattet.
– Dasselbe gilt für Prostitutionsbetriebe.

Schließung bzw. Einschränkung des Bibliotheksbetriebs
Die Stadtbücherei und ihre Zweigstellen in Bensberg und Paffrath
schließen ihre Türen für die Kundschaft. Bibliotheken, die nicht
von der Stadt betrieben werden, erhalten folgende Auflagen:
– Alle Besucher sind bei Betreten des Gebäudes mit persönlichen
Kontaktdaten zu registrieren und zu speichern. Auf Verlangen der Stadt
oder des Kreisgesundheitsamtes müssen diese unverzüglich zur
Verfügung gestellt werden.
– Im Eingangsbereich sowie an mindestens einer weiteren gut
sichtbaren Stelle sind Aushänge mit Hinweisen zu Hygienemaßnahmen
anzubringen.
– Der Abstand zwischen Tischaußenkanten, die von Besuchern benutzt
werden, muss mindestens zwei Meter betragen. Der Sitzabstand zwischen
jedem Besucher muss mindestens 1,50 Meter betragen.

Einschränkungen für Restaurants, Gaststätten und Hotels
Für Restaurants und Gaststätten, auch für Hotels bei der Bewirtung
von Übernachtungsgästen gelten folgende Beschränkungen und
Auflagen:
– Der Verzehr von Speisen und Getränken in Räumen der jeweiligen
Betriebe sowie in deren Außengastronomiebereichen ist untersagt. Eine
Ausnahme gilt für das Frühstück der Übernachtungsgäste in
Beherbergungsbetrieben.

Der Abstand zwischen Tischaußenkanten, die von Besuchern benutzt
werden, muss sich dabei auf jeweils zwei Meter belaufen.
Darüber hinaus muss der Sitzabstand zwischen jedem Frühstücksgast
mindestens 1,50 Meter betragen. In den Frühstücksräumen ist zudem
ein Aushang mit Hinweisen zu den Hygienemaßnahmen vorzunehmen. Diese
entsprechen den oben unter den Maßgaben für die Büchereien
beschriebenen Hinweisen.

– Zugelassen bleiben Angebote von Restaurants , Gaststätten und
Hotels, bei denen Speisen ausgeliefert oder zur unmittelbaren Mitnahme
ausgegeben werden (Take-away-Speisen).

Einkaufszentren auf Sparflamme geschaltet
Auch in Einkaufszentren, Shopping Malls oder Factory Outlets, die mehr
als 15 einzelne Geschäftsbetriebe beherbergen, gelten ab dem 16.
März drastische Einschränkungen. Der Aufenthalt ist nur noch zur
Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs erlaubt. Entsprechende
Einlasskontrollen müssen dies überprüfen.

Verbot von öffentlichen Veranstaltungen, auch unter freiem
Himmel

Das generelle Verbot für öffentlichen Veranstaltungen schließt auch
Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen
ein, die unter „normalen“ Umständen genehmigungsfähig wären.
Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung dienen oder für die Daseinsvorsorge bestimmt sind (zum
Beispiel Wochenmärkte).

Weitere Betretungsverbote
Auch für Trauerhallen und Spielplätze wird ein Betretungsverbot
angeordnet. Wer gegen die Anordnungen verstößt, macht sich
strafbarDie städtische Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass auch
Rechtsmittel gegen diese Verfügung keine aufschiebende Wirkung haben,
also ab dem Inkrafttreten befolgt werden müssen. Wer dagegen
verstößt, muss mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Alle Maßnahmen sind befristet bis zunächst zum 19. April 2020.
Danach ist eine neue Bewertung der Gefahrenlage vorzunehmen;
entsprechend sind die Vorsorgemaßnahmen zu verlängern oder
aufzuheben.

Einschränkungen auch bei der Stadtverwaltung
Allgemein gilt, dass die Bürger die Stadtverwaltung in den nächsten
Wochen nur in Notfällen oder bei unaufschiebbaren Anliegen
persönlich aufsuchen sollen.
Bereits bekanntgegeben wurde, dass das Bürgerbüro und das
Standesamt
im eingeschränkten Betrieb arbeiten. Bürger sollen
ihre Anliegen möglichst telefonisch oder per E-Mail vorbringen. Das
Bürgerbüro ist telefonisch unter 02202/14-2322 oder per Mail unter
buergerbuero@stadt-gl.de
erreichbar.
Bis zum 19. April wird die Pflicht zur Ummeldung innerhalb von zwei
Wochen bei Wohnsitzwechsel großzügig ausgelegt; das persönliche
Erscheinen kann bis nach dem Stichtag aufgeschoben werden.

Anliegen, die das Standesamt betreffen, werden weiterhin telefonisch,
postalisch oder per E-Mail
Standesamt@stadt-gl.de
bearbeitet. Auch hier sind persönliche Vorsprachen auf das
notwendigste Maß zu beschränken.

Neue Terminreservierungen für Eheschließungen können online
erfolgen.
Bereits gebuchte Eheschließungstermine finden weiterhin statt.
Allerdings wird die maximal zulässige Zahl von Teilnehmenden bei
Trauungen bis auf Weiteres auf acht Personen beschränkt, neben dem
Brautpaar sind im Höchstfall sechs Gäste zugelassen.
Terminverschiebungen sind in Absprache mit dem Standesamt kostenfrei
möglich.

Die Ordnungsbehörde ist für den allgemeinen Besucherverkehr
geschlossen. Die Mitarbieter sind jedoch telefonisch, per Mail oder
auf dem Postweg zu erreichen. Einzureichende Unterlagen können in den
Hausbriefkasten eingeworfen werden.

Auch der Fachbereich Jugend und Soziales bietet zurzeit nur
einen eingeschränkten Service an. Persönliche Vorsprachen in den
Bereiche Grundsicherung (SGB XII) – sowie
Asylbewerberangelegenheiten können nur nach telefonischer
Vorankündigung erfolgen. Unterlagen sollen ausschließlich per Post,
die Hausbriefkästen an den Stadthäusern oder per Mail eingereicht
werden. Bei Rückfragen zum laufenden Leistungsbezug werden Bürger
gebeten, sich telefonisch an die jeweiligen Sachbearbeitenden zu
wenden. Ausgenommen sind Akutfälle.

Der Fachbereich 2 (Steuern und Finanzen) informiert, dass der
Publikumsverkehr eingestellt ist und eine Kontaktaufnahme über
Telefon und Mail möglich ist.

Wertstoffhof und Grünannahmestelle Birkerhof werden ebenfalls
geschlossen. Fragen rund um das Thema Müllentsorgunng können per
Mail gesendet werden:
mail@awb-gl.de.

Um die älteren Bürgerinnen und Bürger zu schützen, werden bis zum
30. April auch keine persönlichen Glückwünsche zu Alters- und
Ehejubiläen überbracht.

Auch der Putztag am 28. März ist abgesagt, am gleichen Tag
sollte die Altkleidersammlung der Sankt Georgs-Pfadfinder des Stammes
Widukind in Refrath.in Kooperation mit dem AWB stattfinden, auch dies
wurde abgesagt.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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