Lockdown, Weihnachten und Neujahr
Öffnungs- und Servicezeiten der Stadtverwaltung
Bergisch Gladbach - Die Corona-Schutzverordnung vom 15. Dezember 2020 führt auch zu
erheblichen Einschränkungen bei den Öffnungszeiten und
Serviceleistungen der Stadtverwaltung. Bis zunächst zum 10. Januar
2021 gelten folgende Regelungen für die Dienststellen und
Einrichtungen der Stadtverwaltung:
Das Bürgerbüro schließt seine Außenstellen in Bensberg und
Refrath. Nur für dringende Fällen können im Bürgerbüro Stadtmitte
Termine online vereinbart werden:
www.bergischgladbach.de/buergerbuero.aspx
Bei der Stadtbücherei ist der reguläre Ausleih- und
Präsenzbetrieb in den drei Standorten Stadtmitte, Bensberg und
Paffrath eingestellt. Alle Leihfristen werden über die Schließung
hinaus verlängert, es entstehen keine bzw. keine zusätzlichen
Versäumnis- oder Mahnentgelte.
Weiterhin angeboten werden der Bestellservice „Wunschmedien to go“
und der Lieferservice „Bib & Bike“. Für „Wunschmedien to go“
können bis zu zehn Medien aus dem Online-Katalog der Bücherei
bestellt und kontaktlos abgeholt werden. Für Bib & Bike (Angebot für
Risikogruppen) werden pro Ausweis bis zu fünf Medien aus dem
Online-Katalog durch Mitglieder des ADFC nach Hause geliefert.
Darüber hinaus stehen die Online-Angebote uneingeschränkt offen, wie
Online-Anmeldung, Bergische Onleihe, E-Learning, TigerBooks,
Brockhaus-Online.
Städtische Max-Bruch-Musikschule und Volkshochschule: Die
Einrichtungen sind geschlossen, Präsenzunterricht findet nicht statt.
Das Stadtarchiv ist ebenfalls für den Publikumsverkehr
geschlossen. Für Anfragen und Recherchen sind die Mitarbeiter
weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar; angeforderte
Unterlagen werden im Rahmen des Möglichen digital zur Verfügung
gestellt.
Das Kunstmuseum Villa Zanders, das Bergische Museum für
Bergbau, Handwerk und Gewerbe und das Schulmuseum in Katterbach
waren bereits ab November für den Publikumsverkehr geschlossen und
bleiben es auch weiterhin.
Für alle anderen Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung
bleiben die bisher geltenden Regelungen zur Gewährleistung des
Infektionsschutzes auch in der Zeit bis zum 10. Januar 2021
unverändert. Es gelten die üblichen Öffnungszeiten; dabei ist zu
beachten, dass ein persönlicher Besuch nur nach Anmeldung und
Terminvergabe möglich ist. Beim Betreten aller städtischen
Einrichtungen muss ein Mund-Nasenschutz angelegt werden.
Besondere Regelungen für die Zeit um Weihnachten und Neujahr
An Heiligabend und den Feiertagen, an Silvester und Neujahr bleibt die
Stadtverwaltung geschlossen.
Die Märkte im Stadtgebiet verschieben sich teilweise
terminlich. Der Wochenmarkt in der Stadtmitte findet wie gewöhnlich
am Mittwoch, 23. Dezember und gleich noch einmal am Donnerstag, 24.
Dezember, statt. In der Neujahrswoche bleibt es beim Mittwochs- und
Samstagstermin (30. Dezember und 2. Januar). In Bensberg trifft man
die Marktstände jeweils donnerstags am 24. und 31. Dezember an, in
Refrath statt freitags jeweils dienstags am 22. und 29. Dezember.
Sofern die Märkte an Heiligabend oder Silvester stattfinden, sind
nicht alle Stände vor Ort anzutreffen.
Das Seniorenbüro ist zwischen den Jahren von Montag, 28., bis
Mittwoch, 30. Dezember, nicht besetzt.
Durch die Feiertage verschieben sich bei der Müllabfuhr die
Abholungen. Für den Wertstoffhof Kippemühle und die
Grünannahmestation an der Kompostierungsanlage Birkerhof sind
weiterhin keine Terminvereinbarungen erforderlich, aber es ist mit
Wartezeiten zu rechnen. Der Besuch der Verwaltung des AWB am
Betriebshof Obereschbach ist nur mit Termin möglich.
Alle drei Einrichtungen bleiben an Heiligabend und Silvester
geschlossen. Auch am Samstag, 2. Januar, findet keine Annahme statt.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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