Gronauer Waldsiedlung
Sie soll ihren Charakter behalten
Bergisch Gladbach. Was kann die Stadt tun, damit die Gronauer Waldsiedlung mit ihrem historischen Charakter erhalten bleibt? Zu dieser Fragestellung finden eine Reihe von Gesprächen statt. Der Freundeskreis Gartensiedlung Gronauer Wald befürchtet, dass der ohnehin schon große Siedlungsdruck durch die Entwicklung des Zanders Areals in unmittelbarer Nähe nochmals steigen wird. Die Stadtverwaltung setzt sich zusammen mit dem Freundeskreis Gartensiedlung Gronauer Wald dafür ein, dass es keine Entwicklungen geben wird, die das „Gesicht“ der Siedlung nachteilig verändern.
Die Gartensiedlung Gronauer Wald umfasst insgesamt keine einheitliche Baustruktur, da sie über mehrere Jahrzehnte - und unterbrochen von Kriegen - von verschiedenen Architekten entwickelt wurde. Dennoch weist sie vielfach verbindende Elemente und bauliche Besonderheiten auf. Viele der „Arbeiterhäuser“ tragen mit ihren schlichten, wiederkehrenden Details zu einem unverwechselbaren Siedlungscharakter bei. Auch durch die ehemaligen „Beamtenhäuser“ bzw. Villen mit ihren großen Gärten wird die Siedlung geprägt. Viele ehemals grüne Bereiche wurden in Zeiten der Wohnungsnot nach dem Zweiten Weltkrieg und auch später bebaut, dennoch ist auch heute noch ein hoher Grünanteil in der Siedlung prägend. Die in der Regel freistehenden Einzel- und Doppelhäuser ermöglichen nach wie vor unverwechselbare Blickbezüge vom öffentlichen Straßenraum in die grünen Innenbereiche. Um die besondere Eigenart der Siedlung zu erhalten, werden verschiedene städtebauliche Instrumente genutzt.
Bereits im Jahr 2011 wurde für die historische Keimzelle rund um den Platz „An der Eiche“ eine Denkmalbereichssatzung ausgewiesen. Durch die Satzung gilt eine Erlaubnispflicht für verändernde Maßnahmen wie bei Baudenkmälern. Ebenso wurde im selben Jahr eine Gestaltungsfibel erstellt, die Gestaltungsleitlinien formuliert und Empfehlungen ausspricht. So können sich Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewohnende der Siedlung bei baulichen Vorhaben daran orientieren, welche Gestaltungen den Erhalt des Siedlungscharakters fördern. Die Gestaltungsfibel wird seitens der Stadt als Grundlage bei der Beratung von Bauanträgen genutzt.
Zudem ist seit 2014 eine Erhaltungssatzung rechtskräftig. Damit besteht ein Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau, die Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Die Genehmigung darf versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebietes durch die Änderung beeinträchtigt werden würde. Damit können beispielsweise ein Abriss oder Änderungen erhaltenswerter Gebäude verhindert werden. Ebenfalls seit 2014 ist eine Baumschutzsatzung rechtskräftig. Dadurch besteht ein größtmöglicher Schutz für bestehende Bäume und Hecken in der Siedlung, da auch das „grüne“ Erscheinungsbild prägend für das Gebiet ist. „Wenn sich Fehlentwicklungen andeuten, werden wir aktiv“, erklärt Helge Mehrtens, Leiterin der Abteilung Stadtplanung.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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