Aktueller Sachstand Zanders
Sonderratssitzung am 31. August zur Vorverkaufssatzung
Bergisch Gladbach - In der Ratssitzung im Juli 2017 hat Bürgermeister Lutz Urbach die
Ratsmitglieder über den aktuellen Sachstand zum Projekt
Standortsicherung Zanders informiert.
Dabei stellte er die einzelnen Verfahrensschritte über die Ausübung
des Vorkaufsrechts für das Areal der Zanders GmbH in der Stadtmitte
dar. Zudem erläuterte der Bürgermeister die Notwendigkeit, am 31.
August 2017 eine Ratssitzung einzuberufen. Denn für das
verwaltungsrechtliche Verfahren soll vorsorglich eine Nachbesserung
der „Vorkaufsrechtssatzung Gohrsmühle“ aus dem Jahr 2011
erfolgen.
Am 22. Februar 2017 hatte der Stadtrat beschlossen, das Vorkaufsrecht
für zwei Grundstückkaufgegenstände der Firma Zanders GmbH
auszuüben. Der Bescheid des gegenüber der Zanders GmbH ausgeübten
Vorkaufsrechts datiert vom 9. März 2017.
Damit ist die Stadt Bergisch Gladbach in den zwischen der TRIWO
Technopark Bergisch Gladbach GmbH und der Zanders GmbH am 28. Dezember
2016 geschlossenen Kaufvertrag „eingestiegen“ und hat dessen
Regelungen übernommen. Das Vorkaufsrecht basiert auf der
Vorkaufsrechtssatzung „Gohrsmühle“ aus dem Jahr 2011.
Rechtsfolge des Vorkaufsrechts war, dass der Kaufvertrag mit der
Zanders GmbH am 28. März 2017 notariell beurkundet wurde. Somit ist
rückwirkend seit dem 1. Januar 2017 die Stadt Besitzerin des
sogenannten „Office-Bereiches“ (Kaufgegenstand 1).
Die Verwaltung der Büroimmobilien erfolgt übergangsweise durch den
städtischen Immobilienbetrieb und wird zukünftig von der Zukunft
Stadt Profil GmbH und Co.KG übernommen. Im Rahmen des
Eigentumsübergangs wurde zwischenzeitlich eine Auflassungsvormerkung
zugunsten der Stadt in das Grundbuch eingetragen.
Dies sowohl für den „Office-Bereich“ als auch für den
Kaufgegenstand 2 (Entwicklungsareale 1 und 2). Diese Rechtsposition
ist allerdings nur zweitrangig eingetragen, da auch TRIWO eine
Auflassungsvormerkung beantragt hat und diese ebenfalls (erstrangig,
da vorzeitiger beantragt) ins Grundbuch eingetragen wurde.
Eine Löschung der Auflassungsvormerkung kann erst dann erfolgen, wenn
das Vorkaufsrecht nicht mehr angefochten wird. Insofern sind der
Verlauf und das Ergebnis des laufenden Klageverfahrens vor dem
Verwaltungsgericht Köln zwischen der Stadt Bergisch Gladbach und der
TRIWO AG abzuwarten.
Aufgrund der grundbuchrechtlichen Sicherung des Grundstückes wurde
vertragsgemäß der Kaufpreis für den Kaufgegenstand 1 am 24. Mai
2017 von der Stadt an die Zanders GmbH überwiesen. Die Übergabe der
Entwicklungsflächen E 1 und E 2 (Kaufgegenstand 2) ist – verbunden
mit der Zahlung des Kaufpreises - für Ende dieses Jahres
vereinbart.
Das Gericht hat am Rande des Erörterungstermins den Hinweis gegeben,
dass die Wirksamkeit der Satzung im Hauptsacheverfahren tiefergehend
untersucht werden müsste.
Gegebenenfalls ergäbe sich hier ein Nachbesserungsbedarf in Bezug auf
die in Betracht gezogenen städtebaulichen Maßnahmen. Es besteht die
Möglichkeit, die Satzung im Vorgriff auf eine gerichtliche
Entscheidung nachzubessern und die Gemeinwohlorientierung mit dem Ziel
einer zukunftsgerichteten Stadtentwicklung sowie der konkreten
städtebaulichen Maßnahme ausdrücklich mit aufzunehmen.
Am 5. September 2017 steht die die mündliche Verhandlung in dem
anhängigen Klageverfahren auf der Tagesordnung des VG Köln. Die
Verwaltung möchte nun vorsorglich die bestehende Satzung nachbessern
und die als Satzung erneut zu beschließende Vorkaufsrechtssatzung
Gohrsmühle noch vor dem Verhandlungstermin in Kraft setzen.
Dieses vorsorgliche Vorgehen entspricht dem Wunsch der
Fraktionsvorsitzenden des Bergisch Gladbacher Stadtrats. Dieser war in
einer von Bürgermeister Lutz Urbach einberufenen
Fraktionsvorsitzenden-Besprechung in der vergangenen Woche artikuliert
worden.
Daher wird es eine Sondersitzung des Rates geben. Diese findet am
Donnerstag, 31. August 2017, um 17 Uhr im Ratssaal Bensberg statt und
hat als Tagesordnungspunkt die Beschlussfassung der vorsorglich
nachgebesserten Vorkaufsrechtssatzung.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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