Hilfe in der Krise für Gewerbebetriebe
Stadt setzt Gewerbesteuervorauszahlungen aus

Foto: Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
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Die Corona-Krise stellt die Betriebe und Unternehmen auch in
Bergisch Gladbach einer existentiellen Belastungsprobe aus - Stadt
setzt Gewerbesteuervorauszahlungen für das 2. Quartal 2020 komplett
aus

BERGISCH GLADBACH - Wegbrechende Lieferketten bzw. wegfallende
Endabnehmer führen in vielen Unternehmen zu massiven und damit
existenzbedrohenden Liquiditätsproblemen.

Es ist deshalb davon auszugehen, dass praktisch flächendeckend die
Voraussetzung für eine Reduzierung der - am 15. Mai zum nächsten Mal
fällig werdenden – Gewerbesteuervorauszahlungen „auf null“
vorliegen werden. Die Verwaltung hat daher entschieden, für den
Termin 15. Mai 2020 alle Vorauszahlungen entsprechend
auszusetzen. Damit verbleibt ein Gesamtbetrag von etwa zehn
Millionen Euro an liquiden Mitteln der örtlichen Wirtschaft
erhalten.

Dieses unbürokratische Verfahren soll die Unternehmen von aufwendigen
Antragsverfahren entlasten. Die Unternehmen werden weiterhin gebeten,
rechtzeitig vor dem nächsten Vorauszahlungstermin (15. August)
glaubhaft vorzutragen, dass die Voraussetzungen für eine Reduzierung
der Gewerbesteuervorauszahlungen zukünftig unverändert vorliegen.

Genauso kann die Möglichkeit der Stundung von aktuellen und kommenden
Steuerverpflichtungen weitestgehend unbürokratisch behandelt werden.
In allen oben genannten Fällen stellt das städtische Steuerwesen
Formulare auf ihrer Homepage zur Verfügung:
www.bergischgladbach.de/steuer.
Diese werden zurzeit noch erstellt und sind voraussichtlich in der
nächsten Woche verfügbar.

Bürgermeister Lutz Urbach erläutert die Entscheidung: „Damit
leisten wir unseren Beitrag zur Sicherung der Liquidität der
örtlichen Wirtschaft. Sie braucht jeden baren Euro, um durch die
Krise zu kommen.“ Der Haushaltsausgleich 2020 ist damit nicht
gefährdet, wie Stadtkämmerer Frank Stein betont: „Bei Bedarf
können wir aus dem erheblichen Ausschüttungspotential der
städtischen Unternehmen und Betriebe ein mögliches höheres Defizit
ausgleichen. Mögliche Liquiditätsbedarfe können wir problemlos aus
Kassenkrediten decken, was angesichts der unverändert negativen
Zinsen für Kassenkredite wirtschaftlich nicht von Schaden ist.“

Aus Gründen der Vereinfachung des Verfahrens setzt die Stadtkasse
sämtliche Abbuchungen für Gewerbesteuer am Stichtag 15. Mai pauschal
aus. Betriebe, die von der Corona-Krise nicht betroffen sind und/oder
trotzdem ihre Gewerbesteuer zahlen möchten, werden gebeten, dies der
Stadtkasse bis zum 30. April per E-Mail mitzuteilen:
kasse@stadt-gl.de

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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