Notbremse gelockert
Städtische Einrichtungen öffnen ab 21. Mai wieder eingeschränkt

Der Museumsbesuch in der Villa Zanders ist nach Voranmeldung möglich. Ein Corona-Test ist nicht erforderlich. | Foto: Archiv Bettina Willumat
  • Der Museumsbesuch in der Villa Zanders ist nach Voranmeldung möglich. Ein Corona-Test ist nicht erforderlich.
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Bergisch Gladbach - Die Infektionszahlen fallen, seit dem 15. Mai liegt die
Sieben-Tages-Inzidenz im Rheinisch-Bergischen Kreis unter dem Wert von
100. Damit entfällt die Wirkung der „Notbremse“ des
Bundesinfektionsschutzgesetzes, und die Corona-Schutzverordnung des
Landes NRW tritt erneut in Kraft. Diese macht die Lockerung vieler
Restriktionen des öffentlichen Lebens möglich. So öffnen auch eine
Reihe von städtischen Einrichtungen wieder eingeschränkt.

Folgende Öffnungszeiten und Zugangsvoraussetzungen gelten für die
Kultureinrichtungen der Stadt:

Stadtbücherei:

Die Stadtbücherei im Forum und die beiden Stadtteilbibliotheken in
Bensberg und Paffrath öffnen ab Freitag, den 21.05. 2021, für die
Medienausleihe.

Die Aufenthaltszeit und die Anzahl der gleichzeitig anwesenden
Personen sind beschränkt. Der Besuch ist nur unter Einhaltung der
Corona-Schutzmaßnahmen (Abstand von 1,50 Metern zu anderen Personen,
Handdesinfektion und Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung)
sowie nach Registrierung der Kontaktdaten möglich.

Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wenn lediglich Medien
zurückgegeben oder bestellte Medien abgeholt werden.

Folgende Öffnungszeiten gelten:
Stadtbücherei im Forum, Hauptstraße 250
Montag, Mittwoch und Samstag: 10.00 – 13.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 13.00 – 18.00 Uhr

Stadtteilbücherei Bensberg, Schlossstraße 46-48
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch und Samstag: 10.00 – 13.00 Uhr

Stadtteilbücherei Paffrath, Borngasse 86 /IGP
Montag bis Freitag: 10.00 - 11.30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 15.00 - 17.00 Uhr

Die Serviceangebote „Wunschmedien to go“ und der Bring-Service
„Bib & Bike“ in Zusammenarbeit mit dem ADFC bleiben weiterhin
bestehen.

Stadtarchiv:

Der Leiter des Stadtarchivs, Dr. Thomas Schwabach, informiert, dass
die Räume ab Freitag, den 21. Mai, für das Publikum wieder zur
Verfügung stehen. Voraussetzung ist für die persönliche Benutzung
im Stadtarchiv eine vorherige terminliche Vereinbarung. Dies wurde
auch schon vor der Schließung so gehandhabt.
Die Termine werden im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten telefonisch
und per Mail vergeben.
Telefon: 02202 – 14-2212

Die Öffnungszeiten lauten:
Montag bis Mittwoch: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Benutzerinnen und Benutzer müssen eine medizinische Schutzmaske
tragen.

Kunstmuseum Villa Zanders

Der Museumsbesuch ist nach Voranmeldung unter 02202-142334 oder
info@villa-zanders.de
möglich. Ein Corona-Test ist nicht erforderlich.
Die aktuellen Ausstellungen:
• Kabinetträume: Leere Kisten als plastisches Thema bei Joseph
Beuys.
(bis 08.08.2021)
• 1. Etage: Hede Bühl. Imago - Arbeiten auf Papier. (bis
08.08.2021)
• 2. Etage: Neu Aufgestellt - Die Sammlung Kunst aus Papier.
Neuerwerbungen, Schenkungen, Dauerleihgaben und mehr. (bis 08.08.2021)

Öffnungszeiten:
Feiertagsregelung: Pfingstsonntag und Pfingstmontag sowie Fronleichnam
(Do 3. Juni) ist jeweils von 11:00 - 18:00 Uhr geöffnet.

Reguläre Öffnungszeiten:
Mo geschlossen, Di 14:00 - 18:00 Uhr, Mi 10:00 - 18:00 Uhr, Do 14:00 -
20:00 Uhr,
Fr 14:00 - 18:00 Uhr, Sa 10:00 - 18:00 Uhr.
Sonn- und Feiertage 11:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Artothek: Do 16:00 - 19:00 Uhr.

Bergisches Museum für Bergbau, Handwerk und Gewerbe
Ab Freitag, 21. Mai, öffnet auch das Bergische Museum für Bergbau,
Handwerk und Gewerbe wieder seine Türen für seine Besucherinnen und
Besucher – weiterhin nur mit vorheriger Terminabsprache. Ein
Corona-Test ist nicht notwendig.

Für den Besuch innerhalb der regulären Öffnungszeiten (dienstags
bis freitags von 9 bis 14 Uhr sowie samstags und sonntags von 11 bis
17 Uhr) werden wochentags jeweils drei und am Wochenende jeweils vier
Termine à 60 Minuten zur Verfügung stehen, die im Vorfeld per Email
unter
kontakt@bergisches-museum.de
oder telefonisch unter 02202 14 15 55 gebucht werden können.

Der Zugang zum Museum ist auf 18 Personen gleichzeitig beschränkt. Im
Museum gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln: Bei Betreten
des Museums müssen die Hände desinfiziert werden. In den
Innenräumen ist das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht. Für
die Nachverfolgung werden die Kontaktdaten der Besucherinnen und
Besucher vier Wochen lang aufbewahrt.

Neben der Dauerausstellung im Hauptgebäude sind auf dem
Außengelände die Scheune und das Hammerwerk mit der neuen Welle und
dem neuen Wasserrad für Besucherinnen und Besucher zugänglich.
Weitere Informationen finden Sie auf
www.bergisches-museum.de
und den Facebook- und Instagram-Kanälen des Museums.

Schulmuseum Bergisch Gladbach

Das Schulmuseum in Katterbach öffnet noch nicht direkt am Freitag,
sondern erst am Dienstag nach Pfingsten, dem 25. Mai. Die regulären
Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 10 bis 13 Uhr, am
Wochenende und an Feiertagen ist das Museum geschlossen. Da zurzeit
die Dauerausstellung völlig neu konzipiert wird, können zunächst
nur das historische Klassenzimmer und zwei Räume Im Erdgeschoss
besichtigt werden. Voranmeldung und Beschränkung der eingelassenen
Personenzahl gelten auch hier.

Städtische Max-Bruch-Musikschule
Auch die Musikschule handelt nach den neuen Regelungen der
Corona-Schutzverordnung. Das bedeutet für den Unterricht an der
Musikschule, dass Einzel- und Kleingruppenunterricht bis 5 Teilnehmern
für Schüler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Präsenz unter
Berücksichtigung der vorgeschriebenen Hygiene-Vorschriften wieder
angeboten wird. Dies gilt auch für alle Außenstellen. Die
Lehrkräfte organisieren den Unterricht in Absprache mit den
Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern.
Weitere Informationen finden Sie auf
www.musikschule-gl.de und
auf Facebook.

Volkshochschule Bergisch Gladbach
Für die Volkshochschule Bergisch Gladbach bedeutet die Neuregelung
aktuell keine Änderungen. Es dürfen weiterhin keine Angebote in
Präsenzform durchgeführt werden.

Eine Ausnahme bildet der Lehrgang Fachoberschulreife, hier ist der
Präsenzunterricht möglich und wird auch entsprechend durchgeführt.

Die VHS findet aber umfangreich im Internet statt: Zum Semesterbeginn
am 22. Februar 2021 starteten rund 150 Online-Kurse.

Regelungen für die sonstigen Bereiche der Stadtverwaltung

Bürgerbüro

Für den Besuch des Bürgerbüros in der Stadtmitte ändert sich
nichts: Hier ist nach wie vor eine Anmeldung und Terminvereinbarung
erforderlich. Diese kann über die Tel. Nr. 02202 142322 oder über
das Online-Portal unter
www.bergischgladbach.de/buergerbuero.aspx
erreicht werden. Die Samstagsöffnung und der Dienst in den
Stadtteilbüros Bensberg und Refrath entfallen weiterhin.

Standesamt/Trauungen

Für Trauungen im Rathaus Stadtmitte tritt die Regelung von vor der
Notbremse wieder in Kraft: Außer dem Brautpaar und dem
Standesbeamten/der Standesbeamtin sind vier Gäste zugelassen. Hierbei
spielt es keine Rolle, ob sie aus demselben Haushalt wie das Brautpaar
stammen, also auch Eltern oder Trauzeugen können mitgebracht werden.
Kinder sind in die Personenzahl mit einzubeziehen. Zusätzlich ist ein
Fotograf zugelassen.

Sportstätten

Die Regelungen für die städtischen Sport-Außenanlagen werden
ebenfalls nun gelockert. Ab Freitag kann ausgeübt werden:

• Kontaktfreier Sport mit bis zu 20 Personen (Erwachsene
einschließlich Übungsleiter)
oder
• Kontakt- und kontaktfreier Sport mit Kindern bis 14 Jahre (20
Kinder + 2 Übungsleiter)
oder
• Kontaktsport von maximal 5 Personen aus zwei Haushalten

Dann ist auch wieder die zeitgleiche Nutzung durch zwei Sportgruppen
auf den städtischen Sportanlagen zulässig. Zwischen zwei
Sportgruppen ist ein dauerhafter Mindestabstand von fünf Metern
einzuhalten. Die übrigen Vorgaben zur Nutzung der städtischen
Sportaußenanlagen bleiben unberührt.

Wiedereröffnung Freibäder
Erste Schwimmbadöffnungen wieder möglich!

Seit dem 2. November 2020 mussten das Kombibad Paffrath, das Hallenbad
Stadtmitte sowie das Freibad Milchborntal Corona-bedingt geschlossen
bleiben. Nun können zumindest die Freibäder wieder eingeschränkt
öffnen. Den Anfang wird dabei das Kombibad Paffrath machen.
Hier ist ab Dienstag, 25. Mai, das Schwimmen wieder möglich.
Das Freibad Milchborntal öffnet ab Dienstag, 1. Juni wieder
seine Tore. Im Hans-Zanders-Bad findet bereits seit einigen
Wochen wieder Schulschwimmen statt. „Wir freuen uns sehr über die
Rückkehr unserer ersten Badegäste. Alle unsere Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter arbeiten mit Hochdruck daran, schnellstmöglich wieder
einen sicheren Badebesuch zu ermöglichen“, erklärt
Geschäftsführer Manfred Habrunner. „Hierfür müssen unsererseits
diverse Anforderungen an den Infektionsschutz gewährleistet sein. Und
auch auf die Badegäste kommen Einschränkungen zu, für die ich
bereits jetzt um Verständnis bitte“, so Manfred Habrunner weiter.
So gelten in den Freibädern nun folgende Regelungen für die
Wiedereröffnung:

• Es ist allein das sportliche Schwimmen erlaubt. Aus diesem Grund
sind nur die jeweiligen 50m-Schwimmerbecken geöffnet.
• Der Zugang ist nur mit einem bestätigten, negativen Selbst- oder
Schnelltest möglich, welcher nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte sowie Genese entsprechend
den rechtlichen Verordnungen.
• Tickets können einzig online über die Webseite der Bäder
erworben werden.
• Es werden während dieser eingeschränkten Öffnungsphase
ausschließlich 2-Stunden-Tarife zum Preis von 5,00 Euro für
Erwachsene und 3,00 Euro für Jugendliche bis 17 Jahre angeboten.

„Wir sind zuversichtlich, mit den getroffenen Regelungen einen
kurzfristigen Restart zu ermöglichen. Gleichzeitig hoffen wir auf ein
weiteres Abschwächen des Infektionsgeschehens, so dass hoffentlich
bald weitere Beschränkungen entfallen und wieder uneingeschränktes
Badevergnügen möglich sein wird“, ergänzt Manfred Habrunner
abschließend.
 

Weitere Dienststellen

Alle übrigen Dienststellen der Stadtverwaltung stehen weiterhin für
den freien Publikumszugang nicht zur Verfügung, sind aber
telefonisch, per Post und per E-Mail erreichbar. Im Einzelfall können
Gesprächstermine über die jeweiligen Ansprechpartner im Fachbereich
bzw. Sachgebiet vereinbart werden.
 

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