Aufsichtsbehörde hat Änderungen zugestimmt
Städtischen Nachtragshaushalt ist genehmigt
Bergisch Gladbach - Der Nachtragshaushalt der Stadt Bergisch Gladbach ist rechtskräftig.
Mit Schreiben vom 26. Januar 2017 hat die Kommunalaufsicht des
Rheinisch-Bergischen Kreises die im Dezember 2016 beantragte Änderung
des städtischen Haushaltssicherungskonzepts genehmigt. Die
Aufsichtsbehörde stellt in ihrer Verfügung fest, dass der Haushalt
2016/2017 sowie das Haushaltssicherungskonzept den vorgegebenen
Anforderungen entsprechen. Am 21. Februar 2017 wurde die zugehörige
Satzung veröffentlicht und hat damit Rechtskraft erlangt.
Der Ergebnisplan der Stadt Bergisch Gladbach weist gegenüber dem
ursprünglichen Doppelhaushalt 2016/2017 nun eine weitere Verringerung
der allgemeinen Rücklage um knapp 4,9 Mio Euro aus. Damit wird nach
den durch das Land NRW festgelegten Orientierungdaten der Ausgleich im
Zieljahr 2021 immer noch erreicht. Rat und Verwaltung sind aber
gehalten, die vorgesehenen Ansätze nun wie geplant umzusetzen und bei
absehbaren Verschlechterungen Gegensteuerungsmaßnahmen einzuleiten.
Der Nachtragshaushalt wurde notwendig, weil die Aufsichtsbehörde
schon bei der Prüfung des aktuellen Doppelhaushaltes die Auflage
erteilt hatte, die Nutzungsentgelte für die Immobilien des
städtischen Immobilienbetriebes im Ergebnisplan angemessen
darzustellen. Mit berücksichtigt wurden außerdem zusätzliche
Aufwendungen bzw. Auftragsvergaben u.a. für die Straßenbeleuchtung,
ein Feuerwehrgerätehaus und die Umsetzung des Integrierten
Handlungskonzeptes Bensberg. Auf der Einnahmeseite ergeben sich
Verschiebungen aufgrund veränderter Prognosen bei den
Gewerbesteuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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