Grundbesitzabgabenbescheide 2017
Unbedingt neues Kassenzeichen angeben!

Bergisch Gladbach - In den nächsten Tagen verschickt das Team Steuerwesen der Stadt
Bergisch Gladbach mehr als 49.000 Grundbesitz-Abgabenbescheide an die
Grundstücks- und Wohnungseigentümer/innen. Mit diesen Bescheiden
setzt die Stadt die Grundsteuern sowie die Gebühren für
Abfallbeseitigung und Straßenreinigung fest.

Wie berichtet, hat die Stadt Bergisch Gladbach zum 1. Januar eine neue
Finanzsoftware eingeführt. Neben neuer Gestaltung der Bescheide
gehört zu den wesentlichen Änderungen, dass neue Kassenzeichen
vergeben werden. Die alten Kassenzeichen sind nicht mehr gültig,
werden aber zur besseren Übersicht noch einmal zusätzlich im neuen
Bescheid angegeben.

Den Bescheiden wird ein Hinweisblatt beiliegen, das einen kurzen
Überblick über deren Aufbau gibt. Wegen der geänderten
Kassenzeichen muss kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.
Die Beträge werden auch unter den neuen Kassenzeichen weiterhin per
erteiltes SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.

Diejenigen, die ihre Zahlungen durch Überweisungen oder
Dauerauftrag erledigen, müssen hingegen unbedingt für eine korrekte
Verbuchung das neue Kassenzeichen im Verwendungszweck angeben.

Für Eigentümer mehrerer Immobilien tritt noch eine weitere
Änderung ein:
  Die bisher unter einem einzigen Kassenzeichen
erteilten Summenbescheide fallen weg. Stattdessen wird für jedes
Objekt ein Einzelbescheid mit eigenem Kassenzeichen erteilt.

Erfahrungsgemäß möchten sich in den ersten Tagen nach der
Zustellung der Abgabenbescheide viele Grundstückseigentümer/innen
persönlich oder telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen
in Verbindung setzen. Durch die Umstellung auf die neue Software ist
die Arbeitsbelastung im Bereich Steuerwesen jedoch groß, und es kann
ggfs. in den ersten Wochen des neuen Jahres zu längeren
Bearbeitungszeiten kommen. Um die Abwicklung zu beschleunigen, werden
die Bürgerinnen und Bürger gebeten, in dieser Zeit von telefonischen
Anfragen abzusehen. Stattdessen können Anfragen gerne per E-Mail
(steuer@stadt-gl.de) gestellt
werden.

Die jährlichen Hundesteuerbescheide sowie die Bescheide zur
Zweitwohnungssteuer werden zu einem späteren Zeitpunkt im Frühjahr
2017 verschickt.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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