Jetzt abrufbar
Unterlagen zum Flächennutzungsplan-Verfahren
Bergisch Gladbach - Die Stadtverwaltung informiert, dass im Ratsinformationssystem
https://www.bergischgladbach.de/ratsinformationssystem.aspx
ab sofort die Vorlagen für die nächste gemeinsame Sitzung des
Flächennutzungsplanausschusses (FNPA) mit dem Stadtentwicklungs- und
Planungsausschuss (SPLA) am 4. Juli 2017 um 17 Uhr in der Integrierten
Gesamtschule Paffrath abrufbar sind. Die Drucksache 0196/2017
„Vorschläge der Verwaltung für den Entwurf des
Flächennutzungsplans Bergisch Gladbach 2035“ (TOP 7) befasst sich
mit den während der frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung zum
Vorentwurf des Flächennutzungsplans eingegangenen Stellungnahmen.
Diese umfangreiche Verwaltungsvorlage ist in den letzten Monaten durch
die Stabsstelle Stadtentwicklung, die Abteilungen Umwelt und
Stadtplanung sowie das Gutachterbüro Post und Welters erarbeitet
worden. Die Aufgabe des Teams unter der Leitung von Wibke Krause war,
die umfangreichen Stellungnahmen zum Vorentwurf des
Flächennutzungsplans für das Stadtgebiet Bergisch Gladbach
auszuwerten und Vorschläge für den Entwurf des Flächennutzungsplans
zu unterbreiten.
Im Herbst 2016 war die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung
zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans durchgeführt worden. In
dieser Zeit konnte sich die Bürgerschaft erstmalig informieren,
welche Flächen für eine künftige Bebauung potenziell in Frage
kommen.
Rund 4.440 Eingaben aus der Bürgerschaft hat die Verwaltung zum
Vorentwurf erhalten. Teilweise waren diese gleichlautend, insbesondere
für Gebiete, für die sich Bürgerinitiativen organisiert haben. Auch
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, beispielsweise
der Naturschutzverbände oder Kreisverwaltung und der Bezirksregierung
wurden seit Jahresanfang ausgewertet und mit den Fachleuten
auch ergänzend beraten.
Im Ergebnis hat die Verwaltung teilweise veränderte und neue
Planungsvorschläge erarbeitet und erläutert, wie mit den Flächen im
Entwurf des Flächennutzungsplans umgegangen werden
sollte. Beispielsweise wurden die potenziellen Wohn- und
Gewerbeflächen verkleinert oder ganz aus dem Plan entfernt. Es wurden
aber – auch auf Hinweis der beteiligten Bürgerinnen und Bürger hin
– weitere Wohn- und Gewerbeflächen für die Aufnahme in den
Flächennutzungsplan vorgeschlagen. Diese neuen Flächen wurden nun
ebenfalls untersucht.
Die Träger öffentlicher Belange haben zudem Anregungen zu sonstigen
Darstellungen im Flächennutzungsplan gemacht, die ebenfalls abgewogen
wurden.
Darüber hinaus unterbreitet die Verwaltung zwei neue Vorschläge, die
in der Vorlage vorgestellt werden. Zum einen die Idee, von der
Buchholzstraße eine Straße über das sogenannte Gleisdreieck zur
L286n zu führen um die nördlichen Stadtteile besser an die A4
anzubinden, und zum anderen die Verlegung der Brüderstraße entlang
der Autobahn, um so neue Gewerbeflächen zu erschließen, die
Lärmquellen zu bündeln sowie die L286n an die
Autobahnanschlussstelle Bensberg anzubinden.
Für den Entwurf des Flächennutzungsplans schlägt die Verwaltung
rund 106 Hektar für Wohnen und rund 50 Hektar für Gewerbe vor. Die
Zahlen unterscheiden sich zum Vorentwurf insoweit, als in diesem 199
Hektar Wohnflächenvorgesehen waren. Dies hat sich nun auf konkret
105,5 Hektar verkleinert. Die Gesamtsumme der Gewerbeflächen ist
gleichgeblieben. Hier wurden Flächen aus dem Vorentwurf
herausgenommen aber gleichviele Flächen auch wieder in die aktuelle
Vorlage aufgenommen.
Die genaue Übersicht, welche Flächen sich wie verändert haben,
entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF-Auszug aus der Gesamtvorlage
mit den jeweiligen Seitennummern.
#download
Wenn die Vorschläge für den nun zu erstellenden Entwurf des
Flächennutzungsplans von der Stadtverwaltung in der Sitzung am 4.
Juli 2017 eingebracht worden sind, haben die Ausschussmitglieder sowie
die weiteren Ratsmitglieder drei Monate Zeit, die Ergebnisse des
Vorentwurfs zu bewerten.
Nach den Sommerferien- am 26. September - sollen dann die
politischen Beschlüsse zu den Vorschlägen der Verwaltung gefasst
werden. Die Fachplaner der Stadtverwaltung und das Büro Post Welter
haben anschließend zwei Monate Zeit, die beschlossenen
Planänderungen in das Gesamtwerk einzuarbeiten, bevor am 20. Dezember
die Beschlussfassung über die zweite Offenlage ansteht, diesmal in
gemeinsamer Sitzung des FNPA, des SPLA und des Ausschusses für
Umwelt, Infrastruktur,
Klimaschutz und Verkehr (AUKIV). Die Offenlage ist für Januar/Februar
2018 geplant.
Über den Flächennutzungsplan:
Der neue Flächennutzungsplan soll ein Handlungsrahmen für die
Entwicklung von Bergisch Gladbach bis ins Jahr 2035 werden. In ihm
wird dargestellt, wie eine Fläche künftig genutzt werden soll. Der
Flächennutzungsplan regelt, wo zum Beispiel Wohn- oder Gewerbegebiete
entstehen können, welche Flächen der Landwirtschaft oder dem Wald
vorbehalten werden sollen oder wo ein neuer Supermarkt gebaut werden
kann. Er wird auf der Grundlage der zu erwartenden Entwicklung und
Bedürfnisse erstellt. Da diese sich auf längere Sicht verändern
können, muss laufend beobachtet werden, ob die zugrunde gelegenen
Annahmen und Prognosen noch aktuell sind. Der Flächennutzungsplan
bildet den Rahmen,
um zum Beispiel bedarfsgerecht Wohngebiete oder Gewerbegebiete im Zuge
eines späteren Bebauungsplans zu entwickeln.
Das bisherige Verfahren
Der aktuelle FNP stammt aus dem Jahr 1978 und wurde über die rund 40
Jahre bisher 177 Mal rechtsverbindlich geändert, insgesamt gibt es
183 Verfahren.
Der Aufstellungsbeschluss für den neuen Flächennutzungsplan wurde
bereits im Juli 2013 vom Planungsausschuss gefasst, bekanntgemacht
wurde der Aufstellungsbeschluss Anfang Mai 2015. Die Arbeiten für die
Erstellung des Vorentwurfs haben dann im Mai 2015 begonnen, im August
2016 wurde
der Vorentwurf vorgestellt und die frühzeitige Bürger- und
Trägerbeteiligung beschlossen.
Im Herbst 2016 fand die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung
zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans statt. In dieser Zeit konnte
sich die Bürgerschaft erstmalig informieren, welche Flächen für
eine künftige Bebauung potenziell in Frage kommen.
Rund 4.440 Eingaben aus der Bürgerschaft hat die Verwaltung zum
Vorentwurf erhalten. Diese wurden zusammen mit den Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange in den letzten Monaten ausgewertet.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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