Vorkaufsrecht liegt bei der Stadt
Verkauf von Zandersflächen

Wenn es nach der Stadt Bergisch Gladbach ginge, würde der Office-Bereich, der zur Zeit bereits in großen Teilen vermietet ist, zur Begleichung der Zinszahlung herangezogen werden. | Foto: Klinkhammels
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  • Wenn es nach der Stadt Bergisch Gladbach ginge, würde der Office-Bereich, der zur Zeit bereits in großen Teilen vermietet ist, zur Begleichung der Zinszahlung herangezogen werden.
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Bergisch Gladbach - Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, über bestimmte Bereiche des
Zandersgeländes das Vorkaufsrecht auszuüben. Diesen Beschluss soll
der Rat am Mittwoch, 22. Februar, in seiner nächsten Sitzung fassen.

Dies sei grundsätzlich „rentierlich“ darstellbar, so
Stadtkämmerer Jürgen Mumdey. Der Kreditdeckel der Stadt werde
angehoben, wie etwa bei der Planung der Stadthausneubaus. Bankseitig
habe man über 30 Jahre einen Zinsatz von 1,7 Prozent ausgehandelt,
der aus der Miete aus dem Office-Bereich beglichen werden kann, um den
es einerseits geht.

Das sind die Büro- sowie das Pförtnergebäude, die bereits jetzt
vermietet sind.

Andererseits stehen  Entwicklungsbereiche zur Disposition, die nicht
ad hoc, aber unter Umständen zu späteren Zeiten in der Veräußerung
Gewinne abwerfen können. Man werde die Grundstücksareale entwickeln,
so Stadtbaurat Harald Flügge. Interessenten dafür gebe es immer,
ergänzt Bürgermeister Lutz Urbach.

Der Ankauf der in Rede stehenden Grunstücksflächen ist von
besonderem öffentlichem Belang und zum Wohl der Allgemeinheit.
Deshalb zieht der Rat die Entscheidung ansich und verzichtet aufgrund
der laufenen Zweimontasfrist für die Ausübung des Vorkaufsrechts auf
Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen.

#textbs

„Wir üben das Vorkaufsrecht allein aus Gründen der
Standortsicherung der Papierfabrik  Zanders an der Gohrsmühle
aus“,
so Urbach. Mumdey ergänzt: „Dies bedarf natürlich
einer Änderung des Wirtschaftsplanes des Immobilienbetriebes der
Stadt. Man sei seit eineinhalb Jahren auf diese Situation vorbereitet
und können nun mit dieser Situation umgehen. Der zwischenzeitliche
Grunderwerb wird vom Baugesetzbuch ausdrücklich vorgesehen“,
so
Urbach weiter.

Über Zahlen könne man jetzt noch nicht reden, das sei mit Zanders
und dem Käufer, der Firma TRIWO, so vereinbart, „die kommen erst
im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung auf den Tisch“.
Letztendlich, so Urbach, sei die Ausübung des Vorkaufsrechts zum
jetztigen zeitpunkt eine Entscheidung für die Zukunft. Denn wie
stünde die Stadt da, wenn in 50 Jahren das Areal gebraucht würde,
man aber jetzt dafür nicht die Voraussetzungen geschaffen habe.

 

Wenn es nach der Stadt Bergisch Gladbach ginge, würde der Office-Bereich, der zur Zeit bereits in großen Teilen vermietet ist, zur Begleichung der Zinszahlung herangezogen werden. | Foto: Klinkhammels
Der Office-Bereich (blau), sowie die beiden Entwicklungsbereiche (lila und grün) sind die Flächen, über die das Vorkaufsrechtausgeübt werden soll. | Foto: Stadt Bergisch Gladbach
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