Ausschuss entscheidet am 30. Mai
Verwaltung schlägt Tempo 30 vor
Bergisch Gladbach. Aktuell wird die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer im innerstädtischen Verkehr intensiv diskutiert. Auch in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität am 30. Mai steht das Thema auf der Tagesordnung. Konkret handelt es sich um den Abschnitt der Altenberger-Dom-Straße zwischen den Einmündungen Kempener und Schlebuscher Straße sowie den Straßenzug Mülheimer Straße/ Hauptstraße zwischen Gierather Straße und Dechant-Müller-Straße. Ein wichtiger Aspekt ist die Ausweisung der beiden Streckenabschnitte als zwei Maßnahmen der Umsetzung des Lärmaktionsplanes. Die Verwaltung teilt die Auffassung, dass innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 wirksame Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm- und CO2- Emissionen sind. Zusätzlich kann die Straßenverkehrsbehörde den Aspekt der erhöhten Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden bei geringeren Geschwindigkeiten mit einbeziehen.
Die vom „Bürgerverein für Schildgen & Katterbach“ geforderte Tempo-30-Einführung entlang der Altenberger-Dom-Straße, der Leverkusener Straße und der Kempener Straße im Ortsteil Schildgen begrüßt der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Harald Henkel: „Eine solche für alle sichtbare Geschwindigkeitsbegrenzung kann zu mehr Sicherheit insbesondere für Fußgänger und Rad-Nutzer führen.“
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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