Stadtverwaltung diskutiert beim Runden Tisch
Vorentwurt der FNP-Stellungnahmen

Bergisch Gladbach -

2017-04-10 PM Stadtverwaltung diskutiert beim Runden Tisch mit
Interessensverbänden und Bürgerinitiativen zum Vorentwurf des FNP -
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange jetzt online

Seit Herbst 2016 liegt der Vorentwurf zur Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans vor. Nach vorgezogener Bürgerbeteiligung mit
rund 4.800 Eingaben und deren in Arbeit befindlichen Auswertung haben
Politik und Verwaltung in den letzten Wochen Gespräche in der
Bürgerschaft gesucht.

Stadtbaurat Harald Flügge und sein Team aus der Stabsstelle
Stadtentwicklung sowie der Abteilung Umweltschutz haben am Mittwoch,
5. April 2017, in der Stadtmitte Vertreterinnen und Vertreter der
Bürgerinitiativen und Interessensverbänden zu einem „Runden
Tisch“ eingeladen.

Der Einladung sind Vertreterinnen und Vertreter folgender
Vereinigungen gefolgt:

Bürgerinitiative Die Elf / Bürgerinitiative Frankenforst /
Bürgerinitiative Kalmünten / Bürgerinitiative Katterbach /
Bürgerinitiative Lustheide/ Bürgerinitiative Moitzfeld-Herkenrath /
Bürgerinitiative Refrath/Rinderweg / Bürgerinitiative Nußbaum /
Bürgerinitiative Schildgen / Bürgerinitiative Schlodderdeichs Wiese
Gronau / BSW Bürgerinitiative Sträßchen Siefen /
Bürgergemeinschaft Bergisch Gladbach Raum Lückerath/ Initiative
Leben und Arbeiten in Bergisch Gladbach /
Industrieakzeptanzinitiative.

Nach Begrüßung durch Stadtbaurat Harald Flügge moderierte
Swantje-Angelika Küpper aus Bonn den Abend im Gemeindesaal der
Evangelischen Kirchengemeinde neben der Gnadenkirche. Der Austausch
zwischen Vertreterinnen und Vertretern der im Zusammenhang mit dem FNP
aktiv gewordenen Bürgerinitiativen und der Stadtverwaltung war in den
letzten Monaten immer wieder gefordert worden.

Zu Beginn der Gesprächsrunde präsentierten Harald Flügge und
Joachim Sterl vom Planungsbüro Post/Welters die aus ihrer Sicht
wichtigen Parameter für das aktuelle Planverfahren. Insbesondere die
täglichen Pendlerströme und der mögliche Zuzug in die
Metropolregion Köln wurden als für den Plan wichtige Parameter
benannt.

Nach diesen beiden Kurzvorträgen wurden unterschiedliche
Fragerunden  durchgeführt. Dabei lag der Schwerpunkt zu Beginn in
der Diskussion darauf, welche Zahlen für die Entwicklung der Stadt
als realistisch angesehen werden können.

Wie entwickelt sich die Bevölkerung in Bergisch Gladbach?

Verschiedene Gutachten benennen unterschiedliche Szenarien der
Bevölkerungsentwicklung. So geht IT NRW von einem
Bevölkerungswachstum bis 2035 von 3,5 Prozent, also 3.914 Personen
aus. Im Vorentwurf des FNP wird auf Seite 67 erläutert:

Aus der Berechnung der unterschiedlichen Varianten mit den
verschiedenen Dichte-Werten ergibt sich für jedes Szenario eine
Spannweite bzgl. des Gesamtbedarfs an Wohnbauflächen. Ausgangslage
für den Flächennutzungsplan ist eine Bevölkerungsentwicklung
zwischen Variante 3 und 4, und somit ein Flächenbedarf von Minimum
123 bis Maximum 350 ha.

Geht man von dem Ist-Wert 111.395 Einwohner aus, dass würde Variante
3 eine Zunahme von 4.243 Personen (insgesamt 115.638) bedeuten und
Variante 4 eine Zunahme von 8.605 Menschen (insgesamt 120.000).
Die Bürgerinitiativen erklärten, dass ein Zuwachs von fast 9.000
Menschen (7,72 Prozent) bis 2035 nicht als Grundlage für die
FNP-Planung genommen werden könne, und kritisierten, dass nicht die
Zahlen aus dem ISEK verwendet wurden.

Während die Verwaltung von einer hohen Zuzugs- und Entwicklungszahl
ausgeht, sah der Großteil der Bürgerinitiative es als sinnvoller an,
mit einem weniger großen Wachstum zu planen.

Die Vertreter der Interessensverbände der Wirtschaft betonten, dass
Gewerbe-Flächen als Option für Wachstum benötigt würden.
Insbesondere für die erfolgreichen ortsansässigen Unternehmen würde
"Luft zum Atmen" hilfreich sein, sprich Reserveflächen sollten
ausgewiesen werden. Somit wurde lange und intensiv darüber
diskutiert, welche Prognose sachgerecht und somit für den
Planvorentwurf sinnvoll wäre.

Diese Diskussion konnte nicht mit einem gemeinsamen Ergebnis zu Ende
geführt werden. Es kristallisierte sich aber heraus, dass aus Sicht
der Bürgerinitiativen eine Festlegung auf die Frage wünschenswert
wäre, welche zahlenmäßige Entwicklung sich die Stadt
„wünschen“ würde.

„Genau darauf“, so Stadtbaurat Harald Flügge, „muss
der Stadtrat eine Antwort finden. Die Stadtverwaltung und die externen
Experten können nur die Arbeitsgrundlage zur Verfügung stellen.“
Dieser Argumentation wollten die Bürgerinitiativen aber nicht
folgen, aus ihrer Sicht sollte die Verwaltung unterschiedliche
Szenarien der Bevölkerungsentwicklung auch mit unterschiedlichen
Plänen erarbeiten und darstellen.

Wie verbindlich ist der FNP?

Auch die Bindung des Flächennutzungsplans und die Folgen der Planung
wurden unterschiedlich bewertet. So ist Harald Flügge davon
überzeugt, dass es sich beim FNP um einen Möglichkeitsmacher
handelt, der über den Zeitablauf bis 2035 schrittweise und
bedarfsgerecht durch einzelne Bebauungspläne realisiert werden kann.

Die Bürgerinnen und Bürger im Gemeindesaal formulierten dagegen die
Befürchtung, dass Flächen, die als bebaubar benannt werden, auch
schnell mit einem Bebauungsplan überplant würden.

Wann muss Verkehr konkret geplant werden?

Weiterer Gesprächspunkt war die Notwendigkeit der Verkehrsplanung. So
wurde von Seiten der Bürgerinitiativen die Idee formuliert, dass
zunächst das Verkehrskonzept erstellt werden müsste, bevor dann eine
weitere Flächenplanung erfolgen könnte. Dem entgegnete die
Verwaltung, dass Verkehrsflächen im FNP zwar ausgewiesen werden
müssten, das konkrete Verkehrskonzept für eine neue Siedlungs- oder
Gewerbefläche aber erst im Vorfeld eines Bebauungsplans erstellt
würde. Der FNP sei nicht das richtige Planwerk für das Thema
Verkehr. Die konzeptionelle Gesamtentwicklung des Verkehrs wurde mit
dem Mobilitätskonzept 2016 erstellt, der als Basis für jegliche
Detailplanung gilt.

Muss Veränderung sein, steht der Landschaftsschutz nicht
entgegen?

Immer wieder wurde in der Diskussion auch klar formuliert, dass der
Ist-Zustand der Stadt erhalten werden sollte. Einige Wortbeiträge
hatten zum Inhalt, dass die Bürgerinnen und Bürger die
Millionenstadt Köln bewusst verlassen hatten, um in Bergisch Gladbach
im Grünen zu wohnen. Diesen Standard und diese Werte sollten nicht
verändert werden.

Sowohl vom Fachbüro als auch von der Umweltabteilung wurde betont,
dass Landschaftsschutz in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden
durchaus für eine andere Nutzung aufgehoben werden könne. Die
Bürgerinnen und Bürger betonten, dass Ihnen die Aspekte
Frischluftschneise und Erholungswerte wichtig seien.

In mehreren Wortbeiträgen versuchte Stadtbaurat Harald Flügge dafür
zu werben, mit dem FNP nicht zu viele Ängste zu verbinden. Er
widersprach der Vermutung, dass alle Flächen realisiert würden. Aber
er stellte auch klar, dass ohne einen neuen FNP viele Flächen in
Zukunft nicht oder nur schwer für kritische Nutzung wie Gewerbe zur
Verfügung stünden. Wobei er sich vehement gegen die Darstellung
verwehrte, dass Gewerbe mit rauchenden Schloten gleichzustellen sei.
Beispielhaft erläuterte er, dass im neuen Gewerbegebiet Obereschbach
keine Emissionen über Schornsteine erfolgen, sondern emissionsarmes
Gewerbe angesiedelt worden ist.

Welche Kriterien sollen für den FNP berücksichtigt werden?

Mehrfach äußerte der Dezernent den Wunsch an die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer, Vorschläge zu erhalten, wie, wo und mit welchen Kriterien
im Stadtgebiet den vielfältigen laufenden und zu erwartenden
Entwicklungen Rechnung getragen werden könne.

Die Bürgerinitiativen verwiesen zum einen auf die Möglichkeit der
Verdichtung der vorhandenen Stadtgebiete und erneuerten die Frage, ob
denn ein Wachstum der Stadt überhaupt sinnvoll sei. Die Verwaltung
verwies darauf, dass die Erschließung von Innengebieten bereits eine
lange Tradition hat und freie Wohnbaupotenzielle bei der
Bedarfsberechnung angerechnet wurden. Darüber hinaus pflegt die
Verwaltung das Baulückenkataster, um den Kontakt zwischen
Kaufinteressent und Grundstückseigentümer herzustellen.

Planwerk von Herbst 2016 als Grundlage der Diskussion

Enttäuscht zeigten sich die Mitglieder der Bürgerinitiativen, dass
über den Plan von August 2016 gesprochen wurde, obwohl die Politik
bereits dabei sei, sich auf Beratungen für eine neue Version
vorzubereiten. Bereits mit der Einladung hatte die Stadtverwaltung
aber genau darauf hingewiesen und erklärt: Eventuelle Veränderungen
des Plans vom Vorentwurf zum Entwurf müssen zunächst mit den
politischen Gremien erörtert werden, was in den nächsten Wochen
vorgesehen sei. Daher konnten keine Zwischenergebnisse vorgestellt
oder diskutiert werden.

Zudem wurde kritisiert, dass die Informationen von Seiten der
Verwaltung nicht transparent genug zur Verfügung gestellt werden.
Hier warb aber Harald Flügge um Verständnis für die Tatsachen, dass
eine fachliche Auseinandersetzung mit den über 4.000 Eingaben
zeitintensiv und aufwändig sei. Im Vordergrund der Arbeit in den
letzten Monaten stand eine inhaltliche Aufarbeitung. Dazu musste die
zuständige Stabsstelle auch die Möglichkeit haben, ohne Einfluss
einer öffentlichen Diskussion die Stellungnahmen zu bearbeiten.

Bitte um mehr Transparenz und weitere Gespräche im weiteren
Verfahren

Harald Flügge sagte aber zu, dass bis zu den nächsten politischen
Beratungen die eingereichten Stellungnamen der Träger öffentlicher
Belange im Internet auf der Homepage der Stadt zur Verfügung gestellt
würden: „Das haben wir immer schon so in Aussicht gestellt.“

Rund zweieinhalb Stunden dauerte das Gespräch, an dem insgesamt 28
Personen, darunter 20 Vertreterinnen und Vertreter aus der
Bürgerschaft, teilgenommen haben.

Die weiteren Schritte sind nun, dass in der gemeinsamen Sitzung von
Flächennutzungsplanausschuss und Ausschuss für Stadtentwicklung und
Planung am 10. Mai 2017 die Vorlagen der Verwaltung beraten werden.
Unter anderem werden darin die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und
die Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange dargestellt.

Am 20. Juni 2017 sollen dann die Mitglieder derselben Ausschüsse
Beschlüsse fassen, die in den Entwurf des FNP eingearbeitet würden.
Nach den Sommerferien soll der FNP-Entwurf vorgestellt und für eine
erneute Bürgerbeteiligung zur Verfügung gestellt werden. Nach
aktueller Planung soll der Stadtrat im Jahr 2018 über das endgültige
Planwerk beraten und entscheiden.

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind jetzt auf
den Internet-Seiten der Stadt Bergisch Gladbach abrufbar. Die schwarz
eingefärbten Passagen dienen dem Schutz persönlicher Daten im
jeweiligen Schriftverkehr.

www.bergischgladbach.de/fnp

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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