Sicherheitstipps für Silvester
Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern
txn - Am 31. Dezember lassen wir es wieder krachen und begrüßen das neue
Jahr mit Raketen, Böllern und Knallfröschen. Damit dies gut und
gesund gelingt, sollten jedoch einige Sicherheitstipps beherzigt
werden:
• Haustiere reagieren auf die ungewohnten Knallgeräusche oft
unberechenbar. Sie sollten daher möglichst früh ins Haus gebracht
und vor allem nicht alleine gelassen werden. Hilfreich ist, sie schon
an den Tagen vor der Silvesternacht – wenn die ersten
Feuerwerkskörper gezündet werden – an die Geräusche zu gewöhnen
und ihnen durch die eigene Anwesenheit Sicherheit zu vermitteln.
• Feuerwerk immer auf das Siegel der Bundesanstalt für
Materialprüfung (BAM) und das CE-Zeichen überprüfen. Nur diese
Feuerwerkskörper erfüllen die nötigen Sicherheitsanforderungen.
• Kinder sind fasziniert von Feuerwerken. Gerade zu Silvester wollen
viele wach bleiben und das neue Jahr mit Getöse begrüßen. Damit der
Jahreswechsel für die Kleinen ohne Blessuren bleibt, sollten
Silvesterknaller und Raketen nur von Erwachsenen gezündet werden.
Zwar gibt es schon Feuerwerkskörper für Kinder, doch die dürfen nur
unter Aufsicht abgebrannt werden.
• Sogenannte „Batterien“ werden immer beliebter. Einmal
angezündet, bieten sie eine Folge von Licht- und Soundeffekten.
Aufgrund der langen Brenndauer von bis zu zwei Minuten sollte man ihre
Bedienungsanleitung sorgfältig lesen und genau befolgen.
• Nach dem Anzünden sofort einen ausreichend großen
Sicherheitsabstand einnehmen und Feuerwerkskörper nicht in die Nähe
von Menschen werfen.
• Nicht explodierte Böller nicht erneut entzünden, da von ihnen
erhebliche Explosions- und Verletzungsgefahr ausgeht.
• „Wenn Böller oder Raketen durch ein offen stehendes Fenster
ins Haus gelangen und dort Schaden anrichten, übernimmt dies die
Hausratversicherung. Besser ist es, Türen und Fenster zu Silvester
geschlossen zu halten“, rät Peter Heise, Leiter der
Hauptabteilung Tarif bei der Barmenia Allgemeine Versicherung.
„Geht durch Feuerwerkskörper hingegen eine Scheibe zu Bruch,
übernimmt die Glasversicherung die Kosten der Instandsetzung.“
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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