Fahrradfahren in der City
Vorsicht und Rücksicht sind Pflicht

Dieser Orientierungsplan soll helfen, nach der Öffnung der Fußgängerzone für Fahrradfahrer ein gutes Miteinander zu erzeugen.Plan: Stadt Bergisch Gladbach | Foto: Stadt Bergisch Gladbach
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Bergisch Gladbach - Seit dem 14. April dieses Jahres läuft die „Probezeit“ für das
Radeln in der Bergisch Gladbacher Fußgängerzone; die Freigabe gilt
eingeschränkt von 17 bis 10 Uhr auf der Hauptstraße im Bereich
zwischen Poststraße und Marktplatz. Der Marktplatz selbst (während
der Marktzeiten mittwochs und samstags) und die Grüne Ladenstraße
sind tabu; auch bei Veranstaltungen wie Kirmes und Stadtfest ist
Fahrradfahren nicht zugelassen.

Seitdem werden die Verkehrssituation und das Miteinander von Zweirad
und Fußgänger durch Stadt und Polizei aufmerksam beobachtet. Als
generelle Erfahrung - bei der auch die fahrradfreundliche
Sommerwitterung sicher eine Rolle spielt - ist festzustellen, dass die
Fußgängerzone gern und oft von Fahrradfahrern genutzt wird. Das ist
gut so, denn je mehr Strecken für Fahrräder angeboten werden, desto
attraktiver wird dieses umweltfreundliche und unkomplizierte
Verkehrsmittel. Leider gibt es immer wieder Pedalritter, die nicht nur
in den erlaubten Zeiten und nicht immer mit der gebotenen Vor- und
Rücksicht in der Fußgängerzone unterwegs sind.

Bei Ordnungsbehörde und Mobilitätsmanager sind gerade in den letzten
warmen Wochen vermehrt Beschwerden eingegangen, die unangemessenes
Verhalten der fahrradfahrenden Passanten bemängelten. Oft ist auch
davon auszugehen, dass die grundlegenden Verkehrsregeln einfach nicht
bekannt sind. Das ist schade, da es sich bei der Radel-Erlaubnis ja um
eine Testphase handelt. Denn Ziel ist ein gemeinsames Miteinander in
der Fußgängerzone, um letztendlich durch verstärkte Verlagerung des
Verkehrs aufs Fahrrad eine spürbare Entlastung vom Pkw-Verkehr zu
erreichen.

Einfache Regeln erleichtern das Miteinander

Wenn es auch den Beobachtungen entspricht, dass die überwiegende
Mehrzahl der radelnden Bevölkerung sich in der Fußgängerzone
rücksichtsvoll verhält, nehmen die Verantwortlichen bei der
Stadtverwaltung die Beschwerden sehr ernst und zum Anlass, die
Öffentlichkeit einmal mehr für ein friedliches Miteinander zu
sensibilisieren. Dazu gehört in erster Linie die Einhaltung der
Verkehrsregeln:
Die Fußgängerzone ist und bleibt eine Fußgängerzone!
Dazu zählt auch die Busspur am Konrad-Adenauer-Platz. Die Benutzung
durch Fahrräder ist zu geregelten Zeiten „frei“. Dies bedeutet
laut Straßenverkehrsordnung: Schritttempo ist auch für Radfahrer
vorgeschrieben! Besonders wenn viele Menschen zu Fuß unterwegs sind,
bedeutet jedes Beschleunigen über maximal 10 Stundenkilometer hinaus
eine zusätzliche Gefährdung, bei Zusammenstößen trifft den
Fahrradfahrer stets die Schuld. Außerhalb der geregelten Zeiten ist
das Fahrradfahren in besagter Zone untersagt.
Fahrradfahrer haben darüber hinaus vorausschauend zu fahren, sprich
Gefahren zu erkennen, wo Fußgänger die Bahn kreuzen könnten, und
entsprechend bremsbereit zu sein. Wer hier meint, „Vorfahrt“ zu
haben, zieht bei Kollisionen immer den Kürzeren, von der Verursachung
ernster Verletzungen ganz zu schweigen.

Dies sind einfache Regeln, die jeder ohne große Not auf dem kurzen
Stück Weg durch die Fußgängerzone beachten kann. Wer es eilig hat,
nimmt die südliche Umgehung: Die neue Umweltspur entlang der Straße
An der Gohrsmühle bietet eine komfortable, sichere und schnelle
Umfahrung der Einkaufsmeile. Unsichere Radfahrer dürfen dort
alternativ auch den nicht benutzungspflichtigen Radweg auf dem Gehweg
befahren.

Keine Vorfahrt für Radfahrer am Zebrastreifen

Auch außerhalb der Fußgängerzone sind oft genug gefährliche
Unsicherheiten in Sachen Verkehrsregeln zu beobachten. So ist vielen
Radfahrern nicht bewusst, dass man auf dem Stahlross aufsitzend zwar
Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) befahren darf, aber dort
nicht vorfahrtberechtigt ist. Deshalb gilt die eiserne Regel: Langsam
nähern, schauen, Augenkontakt mit Autofahrer aufnehmen und erst
losfahren, wenn es offensichtlich ist, dass man vorgelassen wird. So
kommen Radfahrer gesund und unfallfrei z.B. über den Zebrastreifen am
Driescher Kreisel oder über die Einmündung
Hauptstraße/Dechant-Müller-Straße. Wer absteigt und schiebt, gilt
als Fußgänger und ist damit ganz auf der sicheren Seite.

Fahrradweichen signalisieren: Im Straßenraum ist Platz für alle
Zu Irritationen führen auch offenbar die an einigen Stellen neu
eingerichteten „Fahrradweichen“, zum Beispiel an der Bensberger
Straße in Richtung Bensberg kurz vor der Einmündung An der Jüch.
Dort führt ein rot markierter Streifen vom Hochbord-Radweg auf die
Fahrbahn. Diesem „Angebot“ müssen die Fahrradfahrer nicht folgen;
wer unsicher ist, darf weiter auf dem „Bürgersteig“ fahren.
Überall, wo Fahrradsymbole aufgetragen sind, ist das Fahrradfahren
auch erlaubt. Natürlich gilt hier genauso wie in der Fußgängerzone:
Rücksichtnahme und gegenseitige Verständigung zwischen Fußgängern,
Fahrrad- und Autofahrern ist Pflicht. Auch wo keine Fahrradsymbole
sichtbar sind, die roten Streifen aber über den Bürgersteig führen,
dürfen Fahrradfahrer alternativ zur Fahrbahn unterwegs sein.
 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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