Wählen ohne Benachrichtigung
Personalausweis reicht aus

Die Europflagge vor dem Kreishaus. | Foto: OBK

Bergneustadt - Bei der Europawahl am Sonntag, 26. Mai, kann trotz fehlender
Wahlbenachrichtigung gewählt werden. Wahlberechtigte, die keine
Wahlbenachrichtigung erhalten haben, ihre Wahlbenachrichtigung verlegt
oder verloren haben, können dennoch bei der Europawahl wählen. Die
Wahlberech-
tigten müssen dafür jedoch im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks
eingetragen sein. Dies kann ebenso wie der zuständige Wahlraum für
die Stimmabgabe bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragt werden.
Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des
Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis oder Reisepass -
Unionsbürger durch ihren Identitätsausweis - ausweisen. Insbesondere
in Bergneustadt und Wiehl haben zahlreiche Bürger keine Wahl-
benachrichtigungen erhalten. Fragen Bergneustädter Bürger werden
unter Tel. 0 22 61/40 42 02 oder gerd.zimmermann@bergneustadt.de, die
der Wiehler Bürger unter Tel. 0 22 62/9 92 49 oder t.sahm@wiehl.de
beantwortet.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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