Maskenpflicht in Beuel
Appell an die Beueler Bürger
Beuel - (hm) Seit letztem Samstag gilt auch im Stadtbezirk Beuel die
Maskenpflicht. Betroffen sind Bürger, die zu Fuß in der Friedrich-
Breuer-Straße, Hermannstraße, Hans-Böckler-Straße,
Konrad-Adenauer-Platz, Obere-Wilhelm-Straße, Rathausstraße unterwegs
sind.
In der Innenstadt machen seitdem auffällige, allerdings rechtkleine
und ziemlich hoch angebrachte Plakate, darauf aufmerksam.
Kontrollieren werden soll die Einhaltung der Maskenpflicht und der
weiteren Beschränkungsmaßnahmen vom Stadtordnungsdienst. Wer gegen
die Maskenpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von 50 Euro pro
Person rechnen.
Über eine Allgemeinverfügung wurden die zusätzlichen
Schutzmaßnahmen am Freitag, 16. Oktober 2020, im Bonner Amtsblatt
bekannt gemacht. Sie gelten zunächst bis einschließlich zum 31.
Oktober 2020. So wollen Landesregierung und Bundesstadt den steigenden
Corona-Neuinfektionen entgegenwirken.
„Mit all diesen Maßnahmen hoffen wir, Infektionsketten effektiv
unterbrechen zu können. Unser Ziel muss es sein, die Zahl der
Neuinfektionen zu reduzieren“, erläutert Stadtdirektor Wolfgang
Fuchs, Leiter des Krisenstabs der Stadt. „Die nun erlassenen
Vorschriften bedeuten weitere Einschränkungen für alle Bürgerinnen
und Bürger. Gleichzeitig sind sie angesichts der steigenden
Infektionszahlen zum Schutz der Bevölkerung und zur Vermeidung noch
einschneidenderer Maßnahmen unbedingt erforderlich. Daher bitten wir
alle Bonnerinnen und Bonner um Verständnis und Unterstützung bei der
Umsetzung und Einhaltung der aktuellen Regeln“, appelliert Fuchs an
die Bürger.
Aber auch der Gewerbe-Gemeinschaft Beuel (GGB) bereiten die steigenden
Bonner Inzidenzwerte große Sorgen. „Ein zweiter Lockdown muss unter
allen Umständen verhindert werden, denn erneute Schließungen haben
gerade für Beuel weitreichende und wohl auch irreparable Folgen“,
so der GGB-Vorsitzender Werner Koch bei einem Ortstermin in der
Beueler Innenstadt.
Dabei betonte er, dass nach seiner Auffassung Einzelhändler, aber
insbesondere auch Gastronomen und Kultureinrichtungen in den letzten
Wochen und Monaten alle nur denkbaren Anstrengungen unternommen
hätten, um ihre vielfältigen Angebote mit größtenteils innovativen
Formaten weiterhin anbieten zu können.
Hervorzuheben sei auch die Verwaltung der Bundesstadt, die zum
Fortbestand der Außengastronomie erstklassige Arbeit geleistet und
Voraussetzungen geschaffen hat, damit weiterhin Outdoor-Gastronomie
betrieben werden kann. Gefragt seien jetzt aber im besonderen Maße
die Beuelerinnen und Beueler. Solidarität und Vorsicht sind gerade
auch im privaten Umfeld angesagt, um einen erneuten Lockdown zu
verhindern.
Koch: „Bislang gibt es aufgrund hervorragender Hygienekonzepte weder
im Einzelhandel, in der Gastronomie noch bei Kultureinrichtungen einen
nachgewiesenen Hotspot. Aber genau die Bereiche, die alles
Menschenmögliche unternommen haben und auch weiterhin tun, um lokale
Ausbrüche zu verhindern, wären die wahren Leittragenden eines
erneuten Lockdowns“.
Aufgefordert sind also ab sofort die Bürger: Jeder Einzelne in Beuel
kann schließlich seinen Teil dazu beitragen, dass kein weiterer
Lockdown ausgerufen wird. Deshalb richtet die GGB die dringende Bitte
an die Bürger, sich an die geltenden Corona-Regeln zu halten!
„Anderenfalls müssen wir davon ausgehen, dass vielleicht 50 Prozent
aller Gewerbetreibenden einen erneuten Lockdown nicht überleben
werden“, so Werner Koch abschließend.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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